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Berlin: Landgericht bestätigt einstw. Verfügung zu AfD-Äußerungen von Linkspolitiker Müller

Pressemeldung der AfD:

MdB Norbert Müller hatte am Rande einer Gegendemonstration gegen die AfD-Fraktion Brandenburg öffentlich Falschaussagen verbreitet:

Zu der einstweiligen Verfügung gegen den Linken-Bundestagsabgeordneten Norbert Müller vom 2.10.2017, die nun vom Landgericht Berlin bestätigt wurde, erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Haushaltskontroll-Ausschusses, Dr. Rainer van Raemdonck: „Wer so dreist Falschbehauptungen aufstellt, muss notfalls gerichtlich in seine Schranken gewiesen werden.“

Sven Schröder, AfD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Landwirtschafts-Ausschusses, kommentiert das Urteil folgendermaßen:

„Ich war leider in der Vergangenheit schon häufiger dem unrichtigen Vorwurf ausgesetzt, dass ich in meinem Ausschuss zu oft fehlen würde. Ich begrüße das Urteil des Landgerichtes daher sehr, weil endlich deutlich gemacht wurde, dass Lügen im politischen Meinungskampf nichts zu suchen haben.“

Müller hatte am Rande einer Gegendemonstration gegen die AfD im September vergangenen Jahres in Potsdam behauptet, die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg würde zu den Ausschüssen, in denen sie den Vorsitz inne hat, nicht erscheinen.

Die AfD-Fraktion ging im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen den Politiker der Linkspartei vor, sodass es Müller gerichtlich untersagt wurde, derartige Äußerungen zu wiederholen.

Müller, der gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt hatte, unterlag am 1. Februar vor dem Landgericht Berlin. Ob Müller auch gegen dieses Urteil vorgehen wird, ist bislang unklar.

Quelle: https://afdkompakt.de/2018/02/02/einstweilige-verfuegung-der-afd-gegen-linken-mdb-mueller-bestaetigt/

Kommentare

5 Antworten

  1. „häufiger dem unrichtigen Vorwurf ausgesetzt, dass ich in meinem Ausschuss zu oft fehlen würde.“
    Wie oft ist zu oft? Ein mal? Fünf mal? Das ist Ansichtssache und wohl auch in irgendwelchen Vorschriften geregelt. Aber diese werden in dem Statement nicht näher erläutert und nun muß es einfach geglaubt werden, daß dieser Vorwurf unrichtig war. Da ist man nachher schlau wie vorher.

    „behauptet, die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg würde zu den Ausschüssen, in denen sie den Vorsitz inne hat, nicht erscheinen.“
    Keine Ahnung, wie sich der Brandenburger Landtag zusammensetzt, aber wenn schon diese Fraktion (ein Mitglied dieser Fraktion) den Vorsitz hat, dann wird es doch nicht nötlig sein, daß die Fraktion mit sieben Mann hoch dort gemeinsam das Vorsitzendenhappening veranstalten.

  2. Blume! Solche Behauptungen können an sich leicht widerlegt werden, anhand der Protokolle. Oder muss man davon ausgehen, dass solche Protokolle von vornherein falsch geschrieben werden?
    Jeder der schon einmal Protokolle geführt hat, sollte dies im Anschluss unterschreiben und somit die Richtigkeit bestätigen.
    Eine alte Bauernregel besagt: „Wenn es dem Esel zu gut geht, geht er aufs Eis.“

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