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AfD klagt gegen die Bundestagsverwaltung

Die AfD hat heute Klage gegen zwei Bescheide des Bundestagspräsidenten beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

Wegen angeblich rechtswidriger Parteispenden hatte die von Wolfgang Schäuble (CDU) geführte Bundestagsverwaltung zwei Bescheide gegen die AfD erlassen und Strafzahlungen in Höhe von 269.400 Euro und 133.500 Euro festgesetzt.

Die Bundestagsverwaltung sei der schlüssigen Argumentation ihrer beiden Schriftsätze nicht gefolgt, erklärte die AfD hierzu.

Die Sachleistungen der Goal AG seien keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes gewesen, so die AfD weiter.

Aus Sicht der AfD handelt die Bundestagsverwaltung „offensichtlich vor der Europawahl politisch motiviert“. Die Partei wolle sich davon nicht beirren lassen und einen erfolgreichen Endspurt im Europawahlkampf hinlegen.

 

Kommentare

9 Antworten

    1. Guten Tag,
      Sie haben es doch sonst immer so wichtig mit dem Rechtsstaat – und zu diesem gehört, daß es ein Recht auf den Klageweg gibt. Das ist nicht „uneinsichtig“, sondern eine ganz legitime rechtsstaatliche Möglichkeit – oder gilt doch nicht „gleiches Recht für alle“ im Falle der AfD, sondern Doppelstandards?
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Habe ich ein Klagerecht verneint? Wann soll das gewesen sein. Natürlich kann die AfD den Rechtsweg beschreiten. Es kann aber dennoch uneinsichtig sein, etwas Erlaubtes zu tun. Ich hoffe, Ihnen ist der Unterschied bewusst.

  1. Nicht nur vor der Europawahl motiviert, grundsätzlich ist man – saturierte Parteien – gegen den lästigen politischen Mitbewerber AfD negativ bis hasserfüllt eingestellt.

    Jede , auch nur die kleinste, geringste bietende Gelegenheit wird genüsslich, gerne und mit großem Engagement wahrgenommen, um der Partei zu schaden, Stimmen wieder abzujagen, die man verloren hat.

    Deshalb ist es nur klug und geboten von der AfD, gegen willkürlich festgesetzte, exorbitant hohe Geldstrafen zu klagen.

    Wir wünschen größtmöglichen Erfolg.

  2. Das ist alles Rchtig, die Geldstrafe an die AFD.
    Somit begrüsse ich es das der Bundestagspräsidenten mit harte Hand durchgreift.

    1. Dann lesen sie doch mal das Gesetz. Es ist keine Spende. Gudio Reil z.B. hat gesagt, dass er nur eine Erklärung unterschrieben hat, dass sie sein Foto benutzen können, sie hätten auch Werbung gegen ihn machen können.

      Ihnen wird ja sicherlich bekannt sein, dass das ÖR-TV mal berichtete, dass alle Parteien widerrechtlich Wahlkampf auf Steuerzahlerkosten machen (AFD war damals noch nicht akutell) oder? Und haben Sie mal von Strafen gehört?

    2. ….d e r Bundestagspräsident e n ? Haben wir in Tätigkeit gleich mehrere wie ehemalige Bundespräsidenten als Pensionäre ? Mit harter Hand a la Vice Claudia Roth die Kluge und hinter dem Banner „“…Deutschland, du mieses Stück Schei …., Deutschland verrecke … etc. “ ? Ihre Ausführung zur Legimitation des aktuellen Bundestagspräsidenten Schäuble ist zwingend, Schäuble selbst war Schwarzgeld-Empfänger mittels Briefumschläge und Inhalt mit 100.000 DM. Gleichwohl: Ihr persönlicher Wunsch legitim wie die Klage der AfD.

      1. Müssen Sie sich an einem offensichtlichen Schreibfehler delektieren?

        Schäuble hat kein Schwarzgeld empfangen, sondern eine Barspende. Diese wurde von der CDU nicht ordnungsgemäß verbucht. Dafür musste die Union eine Strafe bezahlen. Vor einer ähnlichen Strafe versucht sich die AfD derzeit zu drücken.

        Schäuble hat auch keine Briefumschläge mit Geld bekommen, sondern einen Koffer mit Geld. Und zwar von dem Waffenlobbyisten Schreiber. Die Herkunft des Geldes war daher geklärt. Schwarzgeld war es also nicht. Bei der AfD hingegen ist derzeit die Herkunft erheblicher Spendengelder unklar.

        Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Schäuble wurde eingestellt. Zum Bundestagspräsidenten wurde er ordnungsgemäß mit der erforderlichen Stimmenzahl gewählt. An seiner Legitimation gibt es keinen Zweifel.

        Mit den Fakten haben Sie es wohl nicht so, Herr „Bernd L. Mueller“?

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