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ALfA protestiert: Beide Vorsitzkandidaten der SPD wollen die totale Abtreibungsfreiheit

Zur Forderung der beiden SPD-Vorsitzkandidaten Christina Kampmann und Michael Roth nach Abschaffung des § 218 erklärt Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA): 

Nachdem die Jusos auf ihrem Parteitag im vergangenen Jahr die völlige Freigabe der Abtreibung gefordert haben, was eine Tötung ungeborener Kinder bis unmittelbar vor ihrer Geburt ermöglichen würde, ziehen nun Vertreter der Mutterpartei nach und fordern die Abschaffung des §218, der das Lebensrecht des ungeborenen Kindes zu schützen versucht.

Damit zeigt sich, dass der Streit um den §219a des Strafgesetzbuches im Grunde nur eine Stellvertreterdebatte war – den Befürwortern einer Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen geht es um etwas viel Grundsätzlicheres: Der Schutz des ungeborenen Lebens soll zugunsten eines vermeintlichen Selbstbestimmungsrechts der Frau zurücktreten.

Wenn der §218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, entfallen sowohl die Beratungspflicht für die Schwangeren in Not als auch die Frist, innerhalb welcher abgetrieben werden darf.

Eine Tötung des ungeborenen Kindes ohne Angabe von Gründen bis zur Geburt wird damit möglich.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet das Recht auf Selbstbestimmung in diesem Zusammenhang angeführt wird. Das Selbstbestimmungsrecht des ungeborenen Kindes spielt offensichtlich in den Augen der beiden SPD-Kandidaten gar keine Rolle.

„Dass eine totale Freigabe der Abtreibung dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen dient, bezweifeln wir ebenfalls. In unseren Beratungen erleben wir genau das Gegenteil:

Die Frauen, die sich im Schwangerschaftskonflikt an uns wenden, werden häufig von ihrem sozialen Umfeld, insbesondere den Vätern des ungeborenen Kindes, unter Druck gesetzt und zur Abtreibung gedrängt. Existenzielle Sorgen versetzen die Frauen in Angst und nehmen ihnen die Freiheit, eine überlegte Entscheidung zu treffen. Von Selbstbestimmung der Frau kann da keine Rede sein“, erklärt Cornelia Kaminski.

Das Bundesverfassungsgericht habe 1993 ausdrücklich bestimmt, Abtreibungen müssten „für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten“ sein und dürften „nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden“.

Wer sich für das berechtigte Ziel eines besseren Schutzes unserer Umwelt und unseres Klimas einsetze, der müsse auch den Schutz des gesellschaftlichen Klimas ernst nehmen, so Kaminski weiter:

„Tausende sind hierfür am vergangenen Samstag beim Marsch für das Leben in Berlin auf die Straße gegangen: Wer Menschen auf Grund ihrer Behinderung, auf Grund der Tatsache, dass sie ungeboren sind, oder auf Grund ihres Alters oder ihrer Krankheit das uneingeschränkte Recht auf ein Leben in Würde abspricht, trägt zu einem eisigen gesellschaftlichen Klima bei.

Menschenwürde kommt allen zu – und Politiker aller Parteien sind aufgerufen, sie zu achten und zu schützen, statt sie mit Füßen zu treten.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

Kommentare

0 Antworten

  1. Ich unterstütze die Forderung „meiner“ Partei voll und ganz.
    Falsch ist, wie Sie sagen, dass eine „Tötung des ungeborenen Kindes bis zur Geburt möglich ist“. „Ungeborene Kinder“ gibt es nicht, es handelt sich um Embryonen, Föten, Gebärmutterinhalte, Schangerschaftsgewebe, aber nicht um Kinder, das ist erst der Fall, wenn das Schwangerschaftsgewebe sich im wahrsten Sinne des Wortes „abgenabelt“ hat.
    Das „Selbstbestimmungsrecht“ des Embryos kann und darf keine Rolle spielen, weil ein Embryo kein Mensch ist und keinerlei Rechte gegen die ungewollt schwangere Frau hat.

    Nun ist die Rede von angeblich zum Schwangerschaftsabbruch „gedrängten Frauen“.
    In meiner Eigenschaft als Feminist sage ich erstmal, dass die Abtreibungsgegner jeden einzelnen Fall nachweisen müssen, in welchem eine Frau angeblich zur Abtreibung „gedrängt“ worden sein soll?!
    Und wenn Sie das Wort „gedrängt“ im Sinne von „genötigt“ im Sinne des § 240 StGB sehen, dann beweisen Sie das bitte.
    Die Red. des Christlichen Forums kann nicht einfach pauschal behaupten, viele Frauen würden „gedrängt zur Abtreibung“, das muss anhand jedes Einzelfalles bewiesen werden.

    Jetzt noch ein paar kritische Anmerkungen zu den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Abtreibung:
    Das BVerfG hat seinen Auslegungsspielraum sehr weit ausgelegt.
    Nach diesseitiger Rechtsansicht hat das BVerfG das Grundgesetzfalsch ausgelegt.
    Wenn im Grundgesetz der Mensch definiert wäre ab der Verschmelzung von Ei und Samen wärs formaljuristisch korrekt.
    Diese Definition des Menschseins fehlt aber im GG, so dass die allgemeine Ansicht zugrundegelegt werden muss, dass das Leben ab der „Geburt“ beginnt.

    1. Hallo,Herr Eschmann,

      Ihren Ausführungen, wonach das BVerfG das Grundgesetz falsch ausgelegt hat, ist nichts hinzuzufügen.

      Und was Frau Cornelia Kaminski anbelangt:
      Frau Kaminski behauptet nebulös, viele Frauen würden von ihrem sozialen Umfeld, den „Vätern“ „unter Druck gesetzt und zur Abtreibung gedrängt“.
      Frau Kaminski,
      das ist mir viel zu genau.
      Bitte legen Sie dar und beweisen Sie, welche Frau (Name, Adresse) Ihnen erzählt haben will, sie sei zur Abtreibung „gedrängt“ worden,was immer Sie darunter verstehen wollen.
      Ferner würde… den Frauen die Freiheit, eine „überlegte Entscheidung“ zu treffen, genommen.
      Von Selbstbestimmung der Frau könne keine Rede sein, behauptet Kaminski.
      Ein altes Sprichwort sagt. „Dummeit und Stolz, wachsen auf einem Holz“.
      Frau Kaminski, wie können Sie so pauschal und unbewiesen die Frauen entmündigen, ihnen die Urteilsfähigkeit absprechen?
      Ebenso könnte frau/man sagen, Ihr AbtreibungsgegnerInnen könnt keine „überlegte Entscheidung“ treffen,eine Schwangerschaft auszutragen, weil Ihr stur und unbelehrbar von der falschen Tatsache ausgeht, ein Embryo sei ein „Mensch“.
      Nochmal die Aufforderung:
      Benennen Sie die Frauen, die wie auch immer „gedrängt“ würden mit Namen und dann werden wir in einem öffentlichen Gerichtsprozess feststellen, ggf. durch psychiatrische Gutachten, ob die abtreibenden Frauen „überlegt entscheiden“ können oder nicht und ob Ihr AbtreibungsgegnerInnen „überlegt entscheiden“ könnt.
      Sind Sie damit einverstanden?

      1. Guten Tag,
        natürlich gibt es Frauen, die unter Druck abgetrieben haben, erkundigen Sie sich mal bei der Selbsthilferuppe betroffener Frauen RAHEL.
        Zudem weiß ich dies auch aus Briefen von Frauen und Kontakten mit Schwangerschafts-Beraterinnen.
        Sodann bestätigen dies hier weitere Berater aus ihrer Erfahrung:
        https://www.t-online.de/leben/familie/schwangerschaft/id_42838656/abtreibung-seelische-folgen-von-schwangerschaftsabbruechen.html
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

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