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Allein der Gesetzentwurf von Sensburg & Co. ist verfassungsgemäß

Hedwig von Beverfoerde

In zwei Gutachten ist der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages zum Ergebnis gekommen, dass drei der vier vorliegenden Gesetzentwürfe zur Mitwirkung am Suizid nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind. Sensburg-Dörflinger-Hüppe_2

Der Gesetzentwurf der CDU-Parlamentarier Prof. Dr. Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger sowie Hubert Hüppe (siehe Fotos) ist somit der einzige, der einer Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde.

Bei den drei übrigen Gesetzentwürfen von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD), von Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) und der Gruppe um Peter Hintze (CDU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) bemängeln die Gutachter einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.

Bei Brand beispielsweise werde durch den Entwurf nicht klar, wo die Grenze zwischen verbotener geschäftsmäßiger, auf Wiederholung ausgelegte Suizidmitwirkung und erlaubter Suizidassistenz im Einzelfall verlaufe – auch und gerade für Ärzte, die regelmäßig Sterbende begleiten.

Ausführliche Infos finden Sie hier.

Weitere zahlreiche Artikel im CHRISTLICHEN FORUM über den Sensburg-Entwurf zur „Sterbehilfe“: https://charismatismus.wordpress.com/category/causa-sensburg-entwurf-%C2%A7-217/

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