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ASTA in Münster ignoriert das Recht auf Leben

Hartmut Steeb (siehe Foto) war jahrzehntelang Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, einem großen evangelikalen Dachverband. Seit langem koordiniert er das Treffen Christlicher Lebensgrechtsgruppen (TCLG).

In der folgenden Stellungnahme äußert er sich zur Verleumdungskampagne gegen Prof. Dr. Paul Cullen aus Münster, dem Vorsitzenden der „Ärzte für das Leben“, der von linken Kreisen derzeit massiv attackiert wird.

Wir danken Herrn Steeb für seine freundliche Abdruckserlaubnis:

Einer meiner Freunde hat mir vor langer Zeit klar gemacht: „Man kann sich darüber ärgern, man ist aber nicht dazu verpflichtet“. Recht hat er! Wenn sich ein „Allgemeiner Studierendenausschuss“ (AStA) an einer Universität öffentlich zu Wort meldet, muss man das nicht sonderlich hoch werten. Aber bei dem, was sich der AStA der Universität Münster gerade leistet, sollte man schon zweimal hinschauen.

Die Vorwürfe gegen Professor Cullen (siehe Foto) sind klar:

Als Vorsitzender der „Ärzte für das Leben“ trete er dafür ein, den „Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen so schwer wie möglich zu machen und sie zu kriminalisieren“. Muss man annehmen, dass die Herausgeber die Rechtslage entweder nicht kennen oder sich ignorant darüber hinwegsetzen?

Ein „Schwangerschaftsabbruch“ ist in Deutschland rechtswidrig. Darum muss und kann er gar nicht „kriminalisiert“ werden. Nach dem Duden bedeutet Kriminalität „Sich-strafbar-Machen, Straffälligwerden; Straffälligkeit“.

Was haben eigentlich Regierungen und ihre Einrichtungen wie die „Bundeszentrale für politische Bildung“ oder die „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ in den letzten 25 Jahren versäumt, dass der inzwischen herangewachsenen Bevölkerung offenbar nicht mehr klar ist, dass das Bundesverfassungsgericht eindeutig ein eigenständiges Recht auf Leben auch der ungeborenen Kindern festgestellt und der Regierung den Auftrag erteilt hat, dafür einzutreten, dass dieses Recht und dieses Bewusstsein erhalten und gestärkt wird?

Es ist ein kollektives Versagen zu konstatieren, wenn sich Studierende erlauben können, ein so hohes Verfassungsgut zu missachten. Paul Cullen wird auch seine Mitgliedschaft im Vorstand des Bundesverband Lebensrecht vorgehalten, dem auch sein Verband „Ärzte für das Leben“ angehören, der „offen für die Extremposition des Lebensbeginns ab der Zeugung“ eintritt und darum „jährlich zigtausendfache Tötungen in Schwangerschaftsabbrüchen sieht“. Offenbar zeigt sich auch hier ein gravierendes Defizit.

Denn der Lebensbeginn ist naturwissenschaftlich präzise durch die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle definiert (darum ab diesem Zeitpunkt auch durch das Embryonenschutzgesetz strafrechtlich geschützt; ab der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter auch durch § 218 des StGB)

Dass man mit solchen Positionen nach Auffassung des AStA „schwangeren Menschen das Recht auf körperliche Selbstbestimmung“ abspreche, zeigt auch hier erhebliche Einschränkungen in der Wahrnehmung der Wirklichkeit. Denn die „Selbstbestimmung“ der Frau ist vor der Zeugung auszuüben und wird von niemandem in Frage gestellt. Ist aber ein Kind gezeugt, handelt es sich um zwei Rechtspersönlichkeiten, die in einem Konfliktfall zu bedenken sind. Dann gilt nicht einfach das „Recht des Stärkeren“.

Fortsetzung des Beitrags in dieser Erstveröffentlichungsquelle: https://www.kath.net/news/74322

Für Toleranz, Vielfalt und das Recht auf freie Meinungsäußerung tritt in der Causa CULLEN auch eine Petition ein, die von fair denkenden Studierenden der Universität Münster gestartet wurde, wobei der Aufruf bereits ca. 1700 Unterzeichner gewinnen konnte: https://www.change.org/p/studierende-der-wwu-statement-f%C3%BCr-freie-meinungs%C3%A4u%C3%9Ferung-und-kulturelle-diversit%C3%A4t-an-der-wwu

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