Das OVG begründete in einer Pressemitteilung seine Entscheidung damit, dass im Gesetzgebungsverfahren mit Ausnahme von Verdi alle befragten Sachverständigen einhellig der Meinung gewesen seien, dass gerade die Sonn- und Feiertagsöffnungen der öffentlichen Bibliotheken einen erheblichen Besucherstrom aus verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen anzögen.
Dabei waren auch Erfahrungen mit sonntags geöffneten Bibliotheken ausgewertet worden. Eine Revision vorm Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter zu.
Quelle: https://fachstelle-oeffentliche-bibliotheken.nrw/tag/sonntagsoeffnung/
3 Antworten
Bedarf eigentlich keines weiteren Kommentars! wann sollon Menschen dann diese aufsuchen? Wärend der Dienstzeit? Bei manchen Menschen fehlt es an logischer Denkweise! Ist eine Vorschrift da, wird sie kritisiert, fehlt sie, sucht man möglichst einen Grund zur Verordnung zu finden. Oftmals habe ich das gefühl, manchen Menschen fehlt die Kraft erwachsen zu werden!
Man könnte natürlich auch an anderen Tagen Zeit dafür außerhalb derDienstzeit finden: Und viele Bücher kann man ausleihen. Worin der sittliche Mehrwert bestehen soll, wenn man diese zuhause liest statt in der Bibliothek, kann man aber höchstens am Personal derEinrichtung beantworten. Ihr Schlußsatz ist der entscheidende: Die große Mehrheit in Deutschland und auch sehr viele Christen und sehr viele christliche Konfessionen und alle Pateien in den Parlamenten fordern in oft unterschiedlicher Weise den ja auch real existierenden Nanny-Staat… Ich bin von anderer Konfession!
Ich bitte Sie herzlichst und inständig um Ihre Unterschrift
für diese Petition.
https://www.openpetition.de/petition/online/missbrauch-von-neuen-technologien-und-waffensystemen