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„Bundesverband Lebensrecht“ begrüßt EGMR-Entscheidung – Wir brauchen eine Willkommenskultur für Ungeborene

Meinungsfreiheit für Lebensrechtler auch vor deutschen GerichtenLohmann5

Der Bundesverband Lebensrecht begrüßt die Entscheidung ECHR 371 (2015) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als dringend überfällige Klarstellung.

„Das heutige Urteil zugunsten der Meinungsfreiheit ist ein deutliches Signal auch gegen die zahlreichen ideologisch begründeten Bestrebungen, einen offenen Diskurs über die ungelöste politische Aufgabe  –  Abtreibungen zu verhindern  –  zu unterbinden“, so der BVL-Vorsitzende Martin Lohmann (siehe Foto).

Wichtig bleibt es weiterhin, das Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit der Person auch ungeborener Kinder einzufordern. „Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben.“ (BVerfGE 88,203, Leitsätze)

Dies und nicht die politische Rechtfertigung von Einrichtungen, in denen massenhaft Kinder vor ihrer Geburt getötet werden, ist Aufgabe des Staates. In einem die Menschenrechte achtenden, nächstenliebenden Europa haben Kindstötungen außerhalb der vitalen Indikation keinen Platz.035_32A

Wie in unserer „Berliner Erklärung“ vom 19.9.2015 anlässlich des „Marsches für das Leben 2015“ formuliert ist, setzen wir uns daher für eine Willkommenskultur für jedes ungeborene Kind ein, sowie für eine Rückkehr zur Verpflichtung, auch für bereits gezeugte Kinder zu sorgen und ihnen den Schutz zu gewähren, den sie benötigen.

Schwangere und Familien in Not müssen wirksame und nachhaltige Hilfe zum Durchstehen der Krisenzeiten und zum Leben mit ihren Kindern erfahren. Dann sind Einrichtungen wie die, gegen die der Kläger demonstriert hat, nicht mehr erforderlich.

Ein nach der deutschen Verfassung unmögliches „Recht auf Abtreibung“ als angeblichen Bestandteil „sexueller Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit“ (SRHR) zu erzwingen, darf weder durch die juristische Hintertür auf EU-Ebene erfolgen, noch durch Unterdrückung von Meinungsfreiheit und Redefreiheit oder die Verdrängung aus dem öffentlichen Raum.

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