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Bundesverfassungsgericht soll auf Vorabinformation dauerhaft verzichten

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, seine bisherige Vorabinformationspraxis für ausgewählte Journalisten vorläufig zu beenden, erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz, daß seine Partei dies begrüßt und fügt hinzu:

„Zwingend folgen muss nun eine dauerhafte Absage an die bisherige Praxis der Vorabinformation. Die bisherige Bevorzugung ausgewählter Journalisten mit ‚besonderer Expertise‘ und ‚langjährig unter Beweis gestellter Zuverlässigkeit‘ im Kontext der Etablierung eines Justizpressevereines, dessen Mitglieder mit ‚VIP‘- Merkmalen ausgestattet sind, ist ein Verstoß gegen die vom höchsten deutschen Gericht in besonderem Maße erwartbare Transparenz und Überparteilichkeit gegenüber allen Medien und Presseorganen.

Daneben ist es mit dem Grundsatz eines fairen Verfahrens unvereinbar, die Entscheidungen des Gerichts der Presse vor den Verfahrensbeteiligten zugänglich zu machen.

Ebenso ist es unabdingbar, dass das BverfG seine 2013 verabschiedeten Richtlinien zur Pressearbeit öffentlich zugänglich macht und so das Mindestmaß an Transparenz herstellt.

Die AfD-Fraktion hatte sich bereits mit Klagen und parlamentarischen Nachfragen dieses Themas angenommen, um die Diskriminierung von Journalisten, die dem elitären Zirkel für würdig befundener Hofberichterstatter nicht angehören, zu beenden und einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen des Gerichts zu gewährleisten.“

 

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