Top-Beiträge

Links

Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme zum Elterngeldgesetz

Pressemeldung des Verbands Familienarbeit:

Der Vorstand unseres Verbandes kritisiert einstimmig, dass das Bundesverfassungsgericht einer von der Sachlage her zwingend erforderlichen Klärung zu elterlichen Grundrechten ausweicht. DSC_0553

Wir halten es mit rechtstaatlichen Grundsätzen für nicht vereinbar, wenn auf in einer Verfassungsbeschwerde vorgebrachte neue Argumente nicht einmal eingegangen wird. Das gilt um so mehr, als deren Berechtigung heute viel deutlicher ist als zum Zeitpunkt einer früheren ablehnenden Begründung vor drei Jahren.

Hintergrund ist, dass eine Reihe von Verfassungsbeschwerden von Eltern mehrerer Kinder, die sich durch die Berechnung des Elterngeldes benachteiligt sehen, von einer Kammer des BVerfG zurückgewiesen wurden.

Begründung: Die Benachteiligung dieser Eltern beruhe auf „Sachgründen, die hinreichend gewichtig sind, um die Ungleichbehandlung grundrechtlich zu rechtfertigen“ (1 BvR 1853/11, Randnummern 9,14,15). (Siehe Fußnote 1)

In einer weiteren auch von unserem Verband unterstützten Verfassungsbeschwerde (2) wurde im Einzelnen dargelegt, dass die zur Begründung des Gesetzes von der Bundesregierung angeführten „Sachgründe“ zumindest heute, nach 7-jährigen Erfahrungen mit dem Gesetz, schon bei einfachen, auch für Nicht-Juristen zugänglichen Überlegungen nicht überzeugen können (S. 16, 17 der Beschwerdeschrift).

Die Kammer des BVerfG wies diese Beschwerde wiederum am 21. Nov. 2014 zurück, ohne überhaupt auf die neuen, bisher nicht vorgebrachten Argumente einzugehen.

Um der Öffentlichkeit eine eigenständige Meinungsbildung zu ermöglichen, veröffentlichen wir neben der Beschwerde auch die ohne Begründung ergangene Zurückweisung durch eine Kammer des BVerfG. (3

Wir hoffen auf eine möglichst breite öffentliche Diskussion.

 

Kommentare

2 Antworten

  1. Wenn dies auch ein anderes Thema ist, so passt es doch indirekt zu obiger Meldung:

    „Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von homosexuellen Paaren gestärkt, die ein Kind von einer Leihmutter im Ausland austragen lassen.“
    (Deutschlandfunk, 19.12.14)

    Die Familien werden sich zukünftig noch wärmer anziehen müssen, denn auf Hilfe und moralische Unterstützung dürfen sie kaum noch hoffen.

  2. Da sieht man mal wieder die „Unabhängigkeit“ des Bundesverfassungsgerichts, daß
    in Wirklichkeit nur der verlängerte Arm der Politik ist. Aber solange die Wähler gewohn-
    heitsmäßig ihre Stimme abgeben, profitieren die angeblichen Volksvertreter natürlich
    von der Uninformiertheit und chronischen Naivität der Stimmbürger.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

685200
Total views : 8766936

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.