Erschwerend kommt beim zweiten Beitrag hinzu, dass er dieses Mal nicht als Meinung gekennzeichnet war, sondern als eine Analyse zu recherchierten Tatsachen.
Der Beitrag verletzt nach einer Analyse von FaireMedien mindestens die folgenden Artikel des Bayerischen Rundfunkgesetzes: Art 4, Abs. 1; Art 4, Abs. 2, Nr. 7; Art 4, Abs. 2, Nr. 10; Art 4, Abs. 2, Nr. 11 des BayRG.
Thomas Schührer von FaireMedien sagt dazu:
„Wie kann es sein, dass im renommierten BR wiederholt der eigene Wertekodex in sehr bedenklicher Weise vernachlässigt und die einschlägigen Gesetze missachtet werden? Wie kann es sein, dass der Rundfunkrat hierbei nicht in erkennbarer Weise seiner Aufsichtspflicht nachzukommen scheint?”
Der Brief richtet sich an den Intendanten des BR, Ulrich Wilhelm, und den Vorsitzenden des Rundfunkrates des BR, Dr. Lorenz Wolf. FaireMedien fordert die Verantwortlichen des BR dazu auf, sich für den Erhalt von Qualitätsjournalismus sowie eine faire Debattenkultur einzusetzen und jetzt sichtbare und spürbare Konsequenzen folgen zu lassen.
Hier ist der Wortlaut des Offenen Briefes: https://fairemedien.de/offener-brief-beschwerde-gegen-erneuten-tendenzjournalismus-beim-bayerischen-rundfunk/
Kontakt-Daten von FaireMedien:
Thomas Schührerm, Weinbergstr. 22 in 76684 Östringen
Telefon: 07251 359183 / Telefax: 07251 359182
info@fairemedien.de
https://fairemedien.de
3 Antworten
Hat dies auf Die Erste Eslarner Zeitung – Aus und über Eslarn, sowie die bayerisch-tschechische Region! rebloggt.
Zu der unmöglichen Sendung im Februar hatte ich eine Programmbeschwerde geschrieben, eine Eingangsbestätigung, aber nie eine Antwort erhalten und sie schließlich auf meinem Blog veröffentlicht – auch ohne Reaktion.
http://zeitschnur.blogspot.de/2015/04/bayerisch-mediales-heckenschutzentum.html
Danke für den Beitrag!
Guter und sachlicher Brief!
Wer sich den Beitrag des „BR“ anhören / antun möchte …
http://www.br.de/radio/b5-aktuell/sendungen/der-funkstreifzug/christlich-rechter-rand-104.html
mfg