Wenn das Recht sich durch Begriffsverwirrung ändert
Mit einer hochkarätig besetzten Fachtagung eröffnete der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am Samstag in Osnabrück die Woche für das Leben. Die Veranstaltung mit über hundert Teilnehmern wurde gleichzeitig als Festakademie zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Manfred Spieker (siehe Foto) begangen.
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Von Mechthild Löhr, Vorstandsmitglied des BVL, moderiert, befasste sich Philosophieprofessor Prof. Dr. Christoph Böhr nach der Begrüßung durch BVL-Vorsitzende Alexandra Linder (siehe Foto oben) mit der Thematik des „guten Handelns“.
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Das Gewissen, sagte Böhr, sei ein Ausdruck dessen, was als inneres Programm in den Menschen hineingelegt sei. Wenn man seinesgleichen im Blick habe, bedeute das, dass man mit jedem anderen Menschen, unabhängig von seinem Charakter, seinem Zustand etc., miteinander verbunden sei und entsprechend gut handle, weil man jeden Menschen genauso achte wie sich selbst.
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Prof. Dr. Peter Schallenberg folgte mit einem Referat zum Thema „Du aber wähle das Leben“. Christliches Engagement bedeute, jeden Menschen so zu betrachten, als sei er Gottes Ebenbild, und so zu handeln, als ob es Gott gäbe und jemand am Lebensende danach fragen würde, ob man sein Bestes gegeben habe.
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Prof. Dr. Jörg Benedict, Professor für europäisches Privatrecht, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie, verwies u.a. auf die Notwendigkeit, dass Politik von Weisheit und Gerechtigkeit geleitet werden müsse, der Tugend des Bemühens, stets das Richtige zu finden und Unrecht zu vermeiden.
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Eine Transformation des Rechts erfolge nicht sprunghaft, sondern zunächst durch die Sprache, dann durch das Denken. Dazu würden aktuell Begriffe wie „reproduktive Gesundheit“ gehören: „Wenn eine Bastion durch Begriffsverwirrung eingerissen ist, ändert sich das Recht.“
Eine Antwort
Mit zarten Hinweisen auf die „Besonderheiten“ des Rechts während der letzten drei Jahre sparte Prof. Benedict nicht.