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Die CDL befürwortet das Urteil gegen die Abtreibungswerbung der Ärztin Kristina Hänel

Mechthild Löhr (siehe Foto), die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), erklärt anläßlich des Prozesses am Gießener Amtsgericht gegen die Medizinerin Kristina Hänel wegen unerlaubter öffentlicher Werbung für Abtreibung:

Die ehem. Pro-Familia-Mitarbeiterin und Ärztin Kristina Hänel hatte bewußt erneut auf ihrer Homepage für die Durchführung von Abtreibungen in ihrer Praxis geworben, obwohl der Gesetzgeber dies in § 219 StGB aus wichtigen Gründen ausdrücklich untersagt.

Dem Urteil war eine intensive Medienkampagne zugunsten der Unterstützung von Frau Hänel vorausgegangen, in der das „Recht auf Abtreibung“ ebenso eingefordert und unterstützt wurde wie das Verlangen, für Abtreibung genauso werben zu dürfen wie für Blutegeltherapie (Homepage der Praxis Hänel) oder andere ärztliche Maßnahmen.
Ganz offensichtlich bestreiten Frau Hänel und ihre Kampagnenunterstützer bewußt, dass die Menschenwürde und das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 1 u. 2. Grundgesetz) auch für Menschen vor der Geburt gilt. Die Abtreibung ist allerdings tatsächlich keine „normale“ gesundheitliche Dienstleistung von Ärzten und sie „dient“ auch weder der Gesundheit der Mutter noch der des Kindes, sondern sie tötet ein lebensfähiges Kind vor der Geburt.
Das ist geltende deutsche Rechtslage, die erfreulicherweise durch das aktuelle Gerichtsurteil jetzt untermauert wurde. Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und spricht 40 Tagessätze à 150 EUR (= 6000 EUR) Geldstrafe aus.
Schon vor der Verhandlung hatte die Ärztin, die seit Jahrzehnten Abtreibungen schwerpunktmäßig durchführt und inzwischen wohl mehrere tausend ungeborene Kinder abgetrieben haben dürfte, medial breit angekündigt, in die Revision und durch alle Instanzen gehen zu wollen.
Flankiert wird dies intensiv u.a. von der SPD,  Linkspartei, Grünen und anderen Unterstützern, die jetzt erneut ein neues „Menschenrecht auf Abtreibung“ fordern.
Der bewußt provokante Versuch, medienwirksam für ärztlich durchgeführte Abtreibungen zu werben, ist wohl nur ein weiterer Vorwand interessierter Gruppen, die prinzipielle Straffreiheit jeder Abtreibung offensiv und teilweise aggressiv zu proklamieren. Dieser Forderung wird jetzt in einer neuen Kampagne öffentlichkeitswirksam und politisch der erforderliche Rückenwind gegeben.

Dass „Werbung“ für Abtreibung  –  über die ohnehin die Abtreibungen oft bagatellisierende Sexualaufklärung hinaus  –  sicher keineswegs nötig ist, beweisen leider überdeutlich die Abtreibungsstatistiken der letzten Jahrzehnte.
Was wir daher wirklich dringend brauchen und was staatlicherseits leider seit Jahren völlig ausbleibt, ist eine wirkungsvolle Werbung für das Leben und den Wert und Schutz der Ungeborenen sowie echte Hilfe und Unterstützung für viele Mütter, die in schwierigeren Lebenssituationen sind.
Die Informationsbroschüren der meisten Beratungsstellen, die den verpflichtenden Abtreibungsschein für jede Schwangere unkompliziert jederzeit ausstellen, strotzen leider in der Regel vor indirekter Werbung für Abtreibung. Auch Frau Hänel bezeichnet irreführend und falsch den Fötus als „Schwangerschaftsgewebe“.
Wenn so die angeblich fachkundige Information in ihrer nicht-gynäkologischen (!) Praxis aussieht, muss man sich über Weiteres nicht wundern.
Dass der Staat dann auch noch bis zu 90 % aller Abtreibungskosten später übernimmt, entfaltet eine weitere indirekte Werbewirkung, die die Abtreibung zu einer scheinbar „bequemen Lösung“ für viele junge Frauen werden läßt, wie die weiterhin hohen Zahlen belegen.

Jede Schwangere, die sich meist im zweiten oder dritten Monat zu einer Abtreibung entschließt, weiß aber, daß hierbei ihr Kind das Leben verliert. Frauen in solchen besonders schwierigen Lebenslagen brauchen keine Werbung für diesen schwer belastenden Schritt, sondern ganz im Gegenteil: mehr Hilfe und Angebote, damit sie sich und dem Leben mit ihrem Kind eine neue Chance geben können.
Das überall verfügbare, flächendeckende Angebot der Abtreibung suggeriert Frauen einen vermeintlichen schnellen „einfachen Ausweg“  aus einer Krise. Aber es wird ein Kind getötet und viele Frauen tragen lebenslange psychische oder physische Verwundungen davon, über die viele Beratungsstellen und Ärzte vorher ungern oder gar nicht informieren, die teilweise sogar ganz negiert werden.
Der Prozess in Gießen ist ein Beispiel dafür, wie die Banalisierung der Tötung eines ungeborenen Menschen durch ein Werbeangebot für Abtreibungen weiter ausgebaut werden soll, hin zu einem  „Menschenrecht auf Abtreibung“. Das Gericht hat dem zu Recht einen klaren Riegel vorgeschoben. Mit diesem Urteil hat das Gericht den Schutz des Lebens und die Würde des Menschen deutlich verteidigt.
Internetseite der CDL: www.cdl-online.de

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