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CDL besorgt über die steigende Zahl von Abtreibungen – Kritik an „Rasterfahndung“

Am Dienstag hat das Statistische Bundesamt die Abtreibungszahlen für das 2. Quartal 2022 veröffentlicht: 11,5 % mehr Tötungen im Mutterleib. Informierte Lebensrechtler wissen, daß diese Daten sowohl formal wie der Sache nach ohnehin viel zu niedrig angesetzt sind. Gleichwohl sind nun sogar diese „amtlichen“ Zahlen deutlich angestiegen.

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel (siehe Foto), erklärt dazu:

Setzt sich dieser bedauerliche Trend auch in den kommenden Monaten fort, werden wir für das Jahr 2022 statistisch erneut mehr als 100.000 vorgeburtliche Kindstötungen in Deutschland zu verzeichnen haben.

Mit ein Grund für die erneut steigenden Zahlen ist sicher in der Aufnahme der nichtinvasiven vorgeburtlichen Bluttests in den Leistungskatalog der Krankenkassen zu finden.. Das zeigt, dass unsere Warnungen berechtigt waren, mit der Kostenübernahme dieser Untersuchung durch die Krankenkassen würde diese Rasterfahndung nach Behinderung zu Regeluntersuchung werden.

Doch es werden vor allem die –  unter dem Deckmantel der Corona-Krise –  von der damaligen SPD-Familienministerin Giffey als Ausnahme eingeführten Vereinfachungen des Abtreibungszugangs ausschlaggebend sein, wie etwa die telemedizinische Beratung, da diese nach dem Ende der Corona-Maßnahmen nicht wieder zurückgenommen, sondern inzwischen etabliert sind.

Ein besonderes Augenmerk ist auch der weiteren Zunahme der Abtreibung mit Mifegyne® zu widmen, denn hier wird derzeit in einem Pilotprojekt nach einer möglichst leichten Verbreitung dieser für Frauen durchaus nicht risikolosen Methode gesucht.

Die komplette Statistik ist allerdings dürftig, vor allem, wenn das Bundesamt nicht in der Lage ist, die Gründe für den Anstieg der Zahlen festzustellen. Es stellt sich die Frage nach dem Sinn einer statistischen Auswertung, aus der die Verantwortlichen keinen echten Erkenntnisgewinn erzielen können. Der Gedanke, dass dies womöglich gar nicht gewünscht ist, weil man sich mit den seit Jahrzehnten viel zu hohen Zahlen arrangiert hat, drängt sich unweigerlich auf.

Für die CDL zeigt sich erneut: Es gibt offenbar ausreichend Abtreibungsmöglichkeiten. Und statt der Erleichterung des Zugangs zur vorgeburtlichen Kindstötung, Werbung für Abtreibung und der Ausrufung eines angeblichen „Rechtes auf Abtreibung“ brauchen wir eine großangelegte Aufmerksamkeitskampagne für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und Werbung für das Leben.

 

Kommentare

2 Antworten

  1. Dieser Stellungnahme kann man nur zustimmen.

    Vor allem weisen diese Bluttests gelegentlich ein falsches Ergebnis auf.
    Ich kenne 2 Frauen, bei denen der Test Trisomie 21 anzeigte und das Kind kerngesund auf die Welt kam.
    Ich würde mir wünschen, dass in den Beratungen, wenn es ein behindertes Kind werden sollte, beraten wird. Hospitalisierungen in den Einrichtungen großflächig anbieten. Selbsthilfegruppen u.v.m. kann das Leben mit einem behinderten Kind erleichtern.

    Meine Freundin bekam 1992 ein Kind mit Downsyndrom. Man sagte ihr nichts. Nach der Geburt am 2 – 3 Tag merkten die Eltern, da stimmt was nicht. Der Kinderarzt hat es dann bei der Neugeborenenuntersuchung eindeutig gesagt. Ihr Kind hat das Downsyndrom.
    Für die Eltern brach eine Welt ein. Unvergessliche Stunden der Wahrheit.
    Die Familie war intakt und die Schwiegermutter sagte, den Kleinen bekommen wir auch groß. Meine Freundin brach anfangs in Tränen aus.
    Damals spielten sich dramatische Szenen in den Krankenhäusern ab, wenn Eltern erfuhren, sie haben ein behindertes Kind.
    Ich kenne einen Fall, wo der Vater das Downkind aus dem Fenster werfen wollte. Er hat es nicht fertiggebracht.

    Aber eine Abtreibung eines behinderten Kindes darf es nicht geben.
    Die Eltern müssen sich heutzutage in der Schwangerschaft klar werden, das Kind entweder anzunehmen oder wenn es nicht möglich ist, es in eine Einrichtung oder zur Adoption (einige Elternpaare würden auch behinderte Kinder aufnehmen) zu geben. Besuche beim Kind sind immer möglich.
    Ich kenne eine Mutter, die ihr schwerstbehindertes Mädchen von Anfang an in eine Einrichtung gab. Das war im Jahr 1990. Danach bekam die Mutter noch ein zweites Kind. Sie stand zeitlebends zu der Entscheidung mit der Heimunterbringung der ersten Tochter. Besuche fanden gelegendlich statt.
    Abtreibung kam nicht in Frage.

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