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CDL gegen Krankenkassenfinanzierung genetischer Bluttests bei Schwangeren

Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag darüber debattiert, ob vorgeburtliche Bluttests künftig von den Krankenkassen bezahlt werden sollen. Eine endgültige Entscheidung soll der „Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenbeauftragten“ im Herbst treffen.

Die Vorsitzende des Landesverbandes Bayerns der Christdemokraten für das Leben (CDL), Christiane Lambrecht, nimmt hierzu Stellung:

„Vorgeburtliche Bluttests als Kassenleistung werden eine Breitenwirkung haben. Wenn ein genetischer Defekt als hinreichender Grund für eine Abtreibung gesehen wird, dann sind diese Tests faktisch ein Screening nach Behinderungen. Dies setzt die Eltern des Kindes unter einen enormen Druck.

Viele Frauen spüren schon heute den Druck, unter allen Umständen ein gesundes Kind zu gebären. Und diese Bedrängnis wird weiter steigen: Mit den Bluttests wird erstmals die lückenlose Rasterfahndung auf Abweichungen wie das Down-Syndrom technisch und wirtschaftlich möglich.

Dabei ist das derzeit verfügbare Spektrum der getesteten Abweichungen erst der Anfang: mit zunehmender Verfeinerung der Technik werden zunächst Erkrankungen wie z. B. erblicher Muskelschwund (Muskeldystrophie), die Bluterkrankheit (Hämophilie) oder Mukoviszidose, die durch Defekte in einzelnen Genen verursacht werden, erkennbar gemacht werden; danach dürften Untersuchungen auf sogenannte „Risikogene“ für Erkrankungen wie Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder Brustkrebs an der Reihe sein.

Bezahlt der Staat künftig diese Bluttests, sendet er das Signal, dass es „gut“ ist, wenn durch ein generelles Genscreening ungeborene Kinder mit einer Art „Prüfsiegel“ versehen werden. Wo bleibt der Aufschrei gegen Diskriminierung von Menschen mit Gendefekten? Wo bleiben Solidarität und Menschlichkeit? Für die CDL steht fest: Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen darf es nicht geben.“

Kommentare

Eine Antwort

  1. Ad 1) Die CDL fordert eine Kostenübernahme der Pränateste durch die Krankenkassen dürfe es nicht geben.- Ach nein! Und die Privat Versicherten bzw. die SelbstzahlerInnen, die sich diesen Test leisten können, sollen ihn also bekommen?!
    Ad 2) Ich persönliche finde es richtig, dass abgetrieben wird und nach der Abtreibung noch mal versucht wird, wenn das Schwangerschaftsgewebe Krankheiten und Behinderungen aufweist.
    Ad 3) Was heisst viele Eltern spürten den „Druck“. Was für einen „Druck“? Solange keine Frau gezwungen wird, diesen Bluttest zu machen, gibt es nichts zu beanstanden.
    Ad 4) Es wird gefragt wo der Aufschrei bleibt gegen „Menschen“ mit Gendefekten? Die Frage ist schon falsch gestellt, denn Embryonen sind keine „Menschen“, sondern lediglich Zellklumpen und Zellklumpen kann man nicht „diskriminieren“.

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