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CDL: Lebensrecht ungeborener Kinder mit Down-Syndrom respektieren

Der stellv. Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) und ehem. Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (siehe Foto), erkärt anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages:

 „Am 21. März findet der Welt-Down-Syndrom-Tag statt, der seit 2012 von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt ist. Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom. Trotz vieler Fortschritte und der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird in Deutschland und in vielen anderen Ländern das Lebensrecht dieser Menschen immer mehr in Frage gestellt.

Gab es bereits in der Vergangenheit durch Verfahren wie die Fruchtwasseruntersuchung und Nackenfaltenmessung schon eine engmaschige Fahndung nach ungeborenen Kindern mit Behinderungen, ist nun mit der so genannten Nichtinvasiven Pränataldiagnostik (NIPD) eine neue Dimension entstanden. Dadurch wird der Druck auf schwangere Frauen noch größer, dies Verfahren auch anzuwenden.
Anschließend berichten werdende Eltern nicht selten von einem „selbstverständlichen Rat“ das Kind abzutreiben, wenn bei ihrem Kind Trisomie 21 festgestellt wurde.
 
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) lehnen daher Testverfahren zur Feststellung von Behinderungen bei ungeborenen Kindern, die keinen therapeutischen Nutzen haben grundsätzlich ab. Dies gelte insbesondere für die massiv und offensiv angebotenen Testverfahren“Pränatest“ und „Harmonie-Test“. 

Diese Tests sind nach dem geltenden Gendiagnostik-Gesetz verboten, da darin eindeutig geregelt ist, dass vorgeburtliche genetische Untersuchungen nur dann erlaubt sind, wenn sie einem medizinischen Zweck dienen. Eine Therapie während der Schwangerschaft bei Down-Syndrom gibt es allerdings nicht.

Die angebotenen Verfahren dienen in den allermeisten Fällen ausschließlich der Selektion von ungeborenen Kindern mit Down-Syndrom. Die Diagnose ist oft gleichzeitig das Todesurteil. Allerdings ist dabei nicht allein die Pränataldiagnostik das Grundproblem, sondern das Gesetz, das zulässt, dass im Falle einer Behinderung die Tötung ungeborener Kinder sogar bis zur Geburt erlaubt ist. Dass dazu eigentlich eine medizinische Indikation erforderlich ist, das ist in Wirklichkeit kein Hindernis.
 
Weil wir für das Recht auf Leben unabhängig von Gesundheitskriterien eintreten, kritisieren wir insbesondere auch die zur Zeit diskutierte drohende flächendeckende Krankenkassenfinanzierung des „Pränatest“, das ein Selektionsverfahren zur Identifizierung von Ungeborenen mit Down-Sydrom ist.
Es ist besorgniserregend, dass in vielen Bereichen der Pflege, medizinischer Versorgung und Inklusion kein Geld da ist, der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzteschaft und Krankenkassen aber überlegen, diesen Test als Screening über die Krankenkassen zu finanzieren.
Kinder mit Down-Syndrom haben bessere Lebenschancen als je zuvor – aber nur noch selten werden sie ihnen gewährt.“

Kommentare

2 Antworten

  1. Es wird behauptet, „der Druck auf Frauen würde grösser, diese Testverfahren auch anzuwenden“?!

    Sofern damit gemeint ist, dass Frauen genötig werden im Sinne des § 240 StGB, dann muss das natürlich unterbunden werden.
    Das ist aber offensichtlich nicht der Fall.
    Was immer mit „Druck“(?) gemeint ist, solange nicht in strafbarer Weise die Frauen mit
    „Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“, wie die Definition der Nötigung gem. § 240 StGB lautet, zu diesen Testverfahren gezwungen werden, besteht auch aus dieser Perspektive nicht der geringste Anlass, diese Testverfahren nicht durch die Krankenkassen allen Frauen anzubieten.
    Es wird seitens der Abtreibungsgegner behauptet, dass über 90% der Frauen abtreiben, wenn der Pränatest „positiv“ ausgeht, wenn der Embryo Trisomie 21 hat.
    An dieser hohen Abtreibungszahl sind zwei Dinge erkennbar:

    1. Über 90% der Frauen (und deren Partner?!) finden es richtig, dass bei Trisomie 21
    abgetrieben wird.
    2. So stark ist der „Druck“ auf die Frauen wohl auch nicht, denn sonst würden
    hundert Prozent der Frauen abtreiben bei Diagnose Trisomie 21.

  2. Gerade über Kinder mit einer Behinderung habe ich schon viel Hässliches im Internet (auf den Schreib-Plattformen) gelesen.
    Da heißt es, die Eltern hätten zuvor bei einer Fruchtwasseruntersuchung erfahren können, ob es ein Kind mit Down-Syndrom ist oder eine andere Krankheit/Erbkrankheit hat. Was haben Kinder für ein Leben mit dieser Krankheit? Wer kommt für sie auf, wenn die Eltern das Kind nicht wollen, die Allgemeinheit muss dann bezahlen – und noch mehr solcher Unverschämtheiten!!
    ———-

    Jedes Kind ist wertvoll! Mensch ist Mensch – und nicht aussuchen, wer einem nicht passt.

    Außerdem: Die Eltern lieben ihr Kind auch mit Down-Syndrom (Trisomie 21).
    Das durfte ich als Kind schon erfahren!!

    In unserer Nachbarschaft gab es ein Ehepaar mit zwei Kindern. Wolfgang, der Jüngere, hatte das Down-Syndrom.
    Meine Eltern unterstützten die Mutter:
    Wenn sie in der Stadt etwas erledigen musste, größerer Einkauf oder Zahnarztbesuch, Friseur usw., konnte Wolfgang immer zu uns kommen!

    Ich habe 3 Geschwister. Wir haben im Garten mit Wolfgang gespielt. Oder bei schlechtem Wetter auch in der Wohnung.
    Wenn wir draußen waren und meine Mutter immer wieder am Fenster, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist, musste sie meinen beiden Brüder (übrigens, einer heißt auch Wolfgang!) viel öfter ermahnen als je den Wolfgang mit dem Downsyndrom. Der spielte in der Sandkiste und freute sich, wenn er sah, wie wir herumtobten.
    Meine Brüder schubsten aber meine Schwester und mich, zogen uns an den Haaren, störten uns dauern beim Spielen und gaben groß an, dass sie stärker sind. Das haben wir bei Wolfgang nie erlebt, ein braver, lieber Junge.
    Leider ist Wolfgang schon im Alter von 16 1/2 Jahren gestorben! Das war eine große Trauer. Die ganze Nachbarschaft hatte ihn gekannt und alle gingen wir zur Beerdigung. Leider!

    Ich kann nur wiederholen, jedes Kind ist wertvoll!
    Meinen Eltern bin ich dankbar, dass sie uns schon so früh gezeigt haben, auch ein Kind mit Down-Syndrom ist bei uns willkommen und Ihr könnt so oft Ihr wollt, mit ihm spielen.

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