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CDL zeigt sich „zutiefst erleichtert“ über Ablehnung der „Sterbehilfe“-Entwürfe

„Heutiger Tag stärkt unsere Demokratie“

Zur großen Überraschung vieler Bürger hat der Bundestag heute in einer bedeutenden Grundsatz-Debatte beide vorgelegten Gesetzentwürfe zur rechtlichen Regelung der Suizidbeihilfe abgelehnt.

„Wir sind zutiefst erleichtert, da beide Gesetzentwürfe die liberalste Regelung der Sterbehilfe weltweit darstellen würden“, erklären die ehem. Bundesvorsitzende der CDL (Christdemokraten für das Leben), Mechthild Löhr und Odila Carbanje (siehe Foto) als stellv. Bundesvorsitzende.

Nachdem bereits der restriktivere Antrag von Dr. Lars Castellucci und Ansgar Heveling mit 363 Gegenstimmen abgelehnt wurde, fiel auch mit einer erfreulich deutlichen Mehrheit von 375 Stimmen der die Suizidhilfe gänzlich straffrei regelnde Entwurf von Katrin Helling-Plahr und Renate Künast durch und wurde nur von 287 Abgeordneten unterstützt.

Karlsruher Entscheidung war ein Kulturbruch

Mit seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht erstmals in der Rechtsgeschichte einen vermeintlichen, generellen Rechtsanspruch für alle Bürger über 18 Jahren auf ärztlich assistierten Suizid etabliert, was einen fundamentalen Kulturbruch mit der bisherigen Strafbewährung von Suizidbeihilfe bedeutet.

Damit fühlte sich der Bundestag unter Zugzwang gesetzt, einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zur Sterbehilfe zu schaffen und den ärztlich assistierten Suizid jederzeit zu ermöglichen. Die schwerwiegende Coronakrise hatte die öffentliche Debatte um das Anbieten geschäftsmäßiger und ärztlichen Sterbehilfe weitgehend zum Erliegen gebracht.

Die nunmehr vorgelegten Entwürfe sahen in unterschiedlicher Weise die Entwicklung einer staatlich geförderten Infrastruktur zur Begleitung und Umsetzung des Suizidwunsches vor.

Während sich der Antrag Helling-Plahr/Künast zum Wortführer der Sterbehilfevereine machte und ihnen und den   Ärzten generell eine Mitwirkung der jederzeit zur Verfügung stehenden Suizidbeihilfe garantieren  wollte, hat der Gesetzentwurf Castellucci seinen Schwerpunkt darauf gelegt, die Hürden zu einem schnellen, aktiv unterstützten Suizid deutlich höher zu legen.

Der Abgeordneten Künast stellte klar, dass es ihrer Gruppe ausdrücklich darum ging, eine freie Regelung zu schaffen, „die die Menschen auch nutzen können“.

Einer ergebnisoffenen oder geschäftsmäßigen Begleitung und aktiver Sterbebeihilfe von Suizidwilligen setzen leider beide Entwürfe keine Grenze; sie sind im Vorfeld auf Bundes- und Landesebene von Ärzte- und Fachverbänden heftig kritisiert und abgelehnt worden; insbesondere von der Fachärzteschaft und Präventionsspezialisten, die sich keinesfalls zu Erfüllungsgehilfen eines staatlichen Suizidbeihilfeauftrages machen lassen wollten.

Bei den jetzt abgelehnten Anträgen ist gemeinsam, dass nicht Leiden oder Krankheit, sondern nur die beiden Kriterien Volljährigkeit und eine ärztlich bestätigte Willensfreiheit ausreichend für die aktive Suizidassistenz sein sollten.  

Viele Bundestagsabgeordneten zeigten durch die Ablehnung beider Gesetzentwürfe, dass sie darin eine Gefahr der Ausweitung der Suizidangebote und eine staatliche Förderung der Suizidwillens befürchteten.

Gefährdung für vulnerable Personenkreise

Wie seitens der Christdemokraten für das Leben und vieler anderer Kritiker im Vorfeld vorgebrachten Warnungen beinhaltet ein straffreies öffentliches Suizidangebot vor allem für vulnerable Personenkreise und sozial Unterstützungsbedürftige, Einsame oder chronisch Kranke ein besonders hohes Gefährdungspotenzial.

Da schon heute in der Beratung, Betreuung und Pflege viele Kapazitäten zu einer angemessenen Unterstützung fehlen, wirkte ein liberales Suizidhilfegesetz quasi wie eine Aufforderung, anderen Menschen und der Gesellschaft doch möglichst nicht weiter zur Last zu fallen.

Angesichts von derzeit fast 10.000 Suiziden jährlich brauchen wir sehr wohl die nun beschlossene Suizidpräventionsförderung, nicht aber eine Suizidförderung. Jeder Suizid ist eine Katastrophe, denn jedes Leben ist wertvoll und muss positiv begleitet werden bis zu seinem natürlichen Ende.

Zu hoffen ist, dass nun die Forderungen gerade aus der Ärzteschaft und den Sozialverbänden nach einer umfassenden Präventionsstrategie aufgegriffen werden und der Bundestag mit lebensschützenden statt suizidfördernden Maßnahmen reagiert.  

So bleibt es zurzeit dabei, dass jede aktive Unterstützung bei einem Suizid im Zweifelsfall auch juristisch überprüft werden kann. Damit garantiert der Staat wenigstens noch einen minimalen Schutz für jeden Einzelfall.

Für den heutigen Tag ist jedenfalls festzuhalten, dass der Bundestag einen Höhepunkt der Gewissensfreiheit jedes Abgeordneten erlebt hat, was unsere Demokratie stärkt.

Kommentare

7 Antworten

  1. Sterbehilfe beginnt schon bei der Frage nach der „Lebensqualität“, die ein absolutes TABU ist für Mediziner und Pflegende! Wenn man irgendwo dieses Wort hört, sollten alle Alarmlampen innerlich angehen! Eine Beurteilung über Lebensqualität ist letztendlich nichts anderes als über den Wert eines Menschenlebens zu richten, und diese Frage, dieses Urteil steht keinem gegenüber einem gleichberechtigten Individuum zu! Leider begegnet dieses Wort einem so häufig im Umgang mit Medizinern, daß mir angst und bange werden kann. Leiden hat an sich auch einen Wert, da man es – was viele nicht nachvollziehen können – dem Herrn aufopfern kann, was Jesus ja selber auch für uns getan hat. „Nehmt euer Kreuz auf euch und folget mir nach!“ Einen solchen Bruder, eine Schwester fallen zu lassen, weil er/sie leidet, heißt, denjenigen zu verlassen, wenn er uns am nötigsten braucht, so z. B. durch Gabe von Flüssigkeit über die Bauchdecke, durch Sauerstoff bis zuletzt, durch Anlage einer PEG-Sonde für Ernährung, eine erforderliche Operation. Wer dies unterläßt, begeht unterlassene Hilfeleistung, wer sich dies als Patient mit völlig freiem Willen verbittet, verbietet anderen zu helfen und trägt zu deren Verbitterung bei. Gaaanz vorsichtig sollte man auch werden, wenn man im Krankenhaus den Begriff „ethisches Konsil“ hört. Meines Erachtens wird hierbei allermeist so entschieden, daß erforderliche Maßnahmen dann doch unterlassen werden, mit dem Deckmantel der Hinzuziehung von ach so erfahrenen Fachkräften und sogar Seelsorgern, die sich dann gegen Maßnahmen aussprechen mit dem Hinweis, man hat ja darüber geredet. Da muß sich keiner wundern, daß Praktikanten und Pflegeschüler, die eigentlich zum Helfen in den medizinischen Beruf wollten, bei solchen Entscheidungen die Berufswahl gründlich in Frage stellen und Hals über Kopf aus dem Beruf flüchten anstatt sich zum Beobachter von Sterbeprozessen durch Verdursten (Verzicht auf Infusionen) und Maßnahmenverzicht degradieren zu lassen. Ein äußerst empfehlenswertes Fachbuch hierzu ist „DIE PALLIATIVE SEDIERUNG: Pflege in der Grauzone zur Euthanasie | Schreiber, Michael | ISBN: 9783930533091“, erhältlich bei Aktion Leben e.V. Weinheim, Tel. 06201-2046. Unbedingt empfehlenswert!

  2. Shalom, man betet für eine gute Sterbestunde. Bei den Debatten um Suizid möchte man die Rechnung ohne den Wirt machen.
    Die Vorstellung, wenn man seinen Körper tötet, würde man auch vor seinem Schöpfer nicht mehr existieren, ist für mich nicht nachvollziehbar. Der Groll auf Gott kann sich auch in einem Suizid entladen.
    Die Schöpfung des Menschen beinhaltet nicht nur ein vom Gehirn gesteuerten Körper oder Zellhaufen. Der Leib besteht auch aus Seele-Geist.
    Ich wende die Bibelstelle Matthäus 18:18 auch auf mein Leben an. „Was ihr auf Erden bindet werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein. Was ihr auf Erden löst, wird auch im Himmel gelöst sein.„
    Es gibt ein Buch mit dem Titel: “Familienschuld und Heilung„
    Verstorbene können in das Leben der Hinterbliebenen wirken, wenn es zu Konflikten gekommen ist, die nicht vergeben oder bereinigt sind.
    Die Gesundheit der Hinterbliebenen hängt davon ab, ob der innere Frieden hergestellt ist.
    Suizid ist für mich ein Mangel an Gott.

  3. So lange es möglich ist, Schwerstkranken unerträgliche Schmerzen zu lindern oder zu ersparen, sollte es kein „Suizid-Gesetz“ geben.
    Wir sollten nur bedenken: Die meisten, die sich hier vielleicht dazu äußern werden, haben solche Schmerzen nie oder noch nicht kennen lernen müssen.
    Es gibt vielleicht noch viele andere Gründe, weswegen ein Mensch sich den Tod lieber wünscht als das Leben. Menschen mit schlimmen Depressionen zum Beispiel. Wo die Menschen bisher keine Besserung ihre Zustandes erfahren konnten. Auch das ist grausam!
    Es ist ein schwieriges Thema. Als Christ sollte ich den Gedanken vielleicht gar nicht in Erwägung ziehen. Kann aber nicht anders.

  4. Ich denke, hier spielen die Menschen unerlaubt Gott, oberflächliche Menschen nehmen es zum Anlass, die Prüfungen, die ihnen im Leben, dass sie nicht mehr ganz funktionieren, abzuhaken und motivieren andere, deren Leben durchaus noch Sinn hätte, einfach die Flinte in das Korn zu werfen. Es ist ein falsches Signal, weil es Suizid gefährdete Menschen ermutigt, obwohl deren Leben noch reich und erfüllt sein kann.
    Es ist in Ordnung, Leben nach dem Eid des Hippokrates zu retten, auch mit künstlichen Maßnahmen, die Medizin entwickelt sich weiter. Es ist aber nicht in Ordnung, das Leben sterbender Menschen unnötig künstlich zu verlängern, nur weil es als Fallpauschale bezahlt wird. Hier sollte man ansetzen und nicht wie in einer Hippie-Spaßgesellschaft das Sterben in dieser Manier salonfähig machen. So kenne ich ältere Nierenpatienten, die die Dialyse ablehnen, weil es bei ihnen keinen Sinn mehr macht, sie zu hinfällig sind, das sind Wünsche, die man, wenn es aussichtslos ist, respektieren kann.

  5. All den Egozentrikern, die sich anmaßen, für andere Menschen eine Entscheidung über Leben und Tod zu treffen, wünsche ich von ganzem Herzen, dass Sie selbst am Ende ihres Lebens erleben werden, was es heißt. fremdbestimmt zu sein.
    Vielleicht haben sie dann noch Gelegenheit zu bereuen und sich somit von ihrer Schuld zu befreien, die sie mit ihrer Arroganz jetzt auf sich laden!

  6. Ein schöher Tag.
    Den Abgeordneten des Bundestages ist der suizidgefährdete Mensch nicht egal.

    Ich hoffe für alle Betroffenen auf den guten Ausbau der Palliativmedizin und psychologischen Praxen. Gute Begleitung durch Familie und Freunde.
    Kein Mensch muss wegen starken Schmerzen sein Leben beenden.

    Der Künast-Vorschlag war ja sehr niederschwellig. Da kann jeder, der Willens ist, sein Leben beenden.

    Das ganze passt auch zu der geplanten Streichung des Paragrafen 218.
    Das ist das n. Thema im Bundestag.

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