Klaus-Peter Willsch: „Der Vertragsbruch darf nicht zur Methode werden“
Angesichts der weiterhin drohenden Neuauflage der Ankäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat erstmals ein Vertreter der Unions-Bundestagsfraktion eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ins Spiel gebracht.
„Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass der handstreichartige Umbau der EZB gegen den entschiedenen und auch offen ausgesprochenen Widerstand des deutschen Bundesbankpräsidenten geschieht“, begründete CDU-Haushaltsexperte Klaus-Peter Willsch (siehe Foto) in einem Gastbeitrag für Handelsblatt-Online seinen Vorstoß.
Deutschland habe mit mehr als 27 Prozent den größten Anteil am Kapital der Zentralbank. Unter Partnern müssten daher solche „weichenstellenden Entscheidungen“, wie die geplanten Käufe weiterer Anleihen von Euro-Krisenländern, im Konsens gefunden werden. Der Vertragsbruch dürfe nicht zur Methode werden, unterstrich Willsch und fügte hinzu:
Willsch hält noch weitergehendere Maßnahmen für angebracht, da die Unabhängigkeit einer Institution nur dann gerechtfertigt sei, wenn sie sich an das gegebene Recht halte. In Bezug auf die EZB und die Euro-Rettungspolitik stehe man am Scheideweg.
„Wenn die EZB weiterhin gegen ihr Mandat handelt, muss Deutschland die Initiative zur Veränderung des EZB-Statuts ergreifen„, verlangt Willsch. Denn die Übertragung der Struktur der Bundesbank auf die Europäische Zentralbank habe sich leider als falsch erwiesen.
„Die Stimmenverhältnisse im EZB-Rat müssen den Haftungsverhältnissen angepasst werden„, verdeutlicht Willsch:
„Denn entgegen den zugrundeliegenden hehren Vorstellungen vertreten viele nationalen Vertreter im EZB-Rat in der Praxis nicht die EZB, sondern die Interessen ihrer Herkunftsländer.“
Die Vertretung eigener Interessen sei zwar „voll und ganz legitim“, aber nur, wenn sie nicht auf Kosten anderer gehe.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur