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Kardinal Meisners Verwirrspiel um die „Pille danach“: Alle Klarheiten beseitigt?

Es gibt keine „verbrecherische“ Befruchtung!

Die heißen Schlagzeilen über die heutige Stellungnahme von Kardinal Meisner überschlagen sich derzeit. Von „später Einsicht“ oder gar einem „sensationellen Kurswechsel“ ist die Rede; dem Kölner Erzbischof wird hierbei gnädig bescheinigt,  daß er endlich die Zeichen der Zeit erkannt habe etc.

Dabei hat der Kardinal in seiner „Erklärung  zur Pille danach“ durchaus nach wie vor jede Frühabtreibung (Nidationshemmung) grundsätzlich verworfen; er stellt aber infrage, ob die „Pille danach“ pauschal frühabtreibend wirkt, erwähnt „unterschiedliche Wirkprinzipien“ von „unterschiedlichen Präparaten“ und fügt an, hieraus ergäben sich „ethische Konsequenzen“.

Damit ist  –  bei genauer Betrachtung des Textes  –  zwar  festzuhalten, daß der Kölner Erzbischof die „Pille danach“ keineswegs  ohne weiteres pauschal akzeptiert, zumal von „unterschiedlichen“ Präparaten  und „Wirkprinzipien“ die Rede ist.

Gleichwohl ist seine Stellungnahme zum Teil hochgradig mißverständlich bis irreführend, erst recht in einer Mediengesellschaft wie der unsrigen, die solche verbalen Eiertänze in ihrem Sinne bzw. Unsinne ausschlachtet und noch weiter vergröbert  –  und eben dies hat der Kardinal zumindest in Kauf genommen, denn über die absehbaren Folgen seiner Äußerungen mußte er sich im klaren sein.

Dabei stellt Meisner grundsätzlich zu frühabtreibenden Mitteln zutreffend fest:   Embryo

„Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird.“

Daß die „Pille danach“ nicht automatisch und in jedem Falle frühabtreibend wirkt, ist schon deshalb von vornherein klar, weil die fruchtbaren Tage der Frau innerhalb des Monatszyklus begrenzt sind; daher kann bei einer Vergewaltigung zB.  dann keine Befruchtung stattfinden, wenn die Tat bzw. Untat in den zwei Wochen nach einer fruchtbaren Phase erfolgt. Natürlich ist ohne Empfängnis auch keine Frühabtreibung möglich.

Diese biologische Selbstverständlichkeit wird aber von Gegnern der „Pille danach“ ohnehin nicht bestritten. Logischerweise bewirkt die Einnahme einer „Pille danach“ in einer solchen Situation keine Frühabtreibung, weil zuvor keine Zeugung stattfand. Es liegt auf der Hand, daß nur etwas „abgetrieben“ bzw. vernichtet werden kann, was überhaupt vorhanden ist.

Zu den „verschiedenen Wirkprinzipien“ der Pille danach:

Die „Pille danach“ enthält mehrere Wirkmechanismen, doch hängt ihre frühabtreibende Wirkung weniger von verschiedenen Präparaten ab, wie der Kardinal nahelegt, sondern vor allem vom Zeitpunkt der Einnahme:

Die „Pille danach“ kann z.B. den Transport der bereits befruchteten Eizelle im Eileiter stören, dann stirbt der Embryo in den ersten Lebenstagen bzw. er „verhungert“ auf dem Weg zur Gebärmutter. Selbst wenn diese Wirkung nicht eintritt, wird danach die Einnistung des Embryos in die Gebärmutterschleimhaut verhindert.
 
Die „Pille danach“  kann unter bestimmten Bedingungen zwar die Befruchtung verhindern, wenn sie nämlich in der kurzen Zeitspanne zwischen dem Eisprung und der Vereinigung von Ei- und Samenzelle eingenommen wird (nach dem Eisprung ist die Eizelle nur 12 bis 18 Std. befruchtungsfähig). Selbst dann ist eine Empfängnis nicht sicher ausgeschlossen, so daß danach die frühabtreibende Wirkweise eintreten würde.

Nun gibt es seit vier Jahren eine neuere Variante der „Pille danach“, genannt EllaOne. Falls Kardinal Meisner daran dachte, als er die „empfängnisverhütende“ Wirkweise erwähnte, liegt er trotzdem nicht richtig:

Auch dieses Präparat enthält Substanzen, die das Geschlechtshormon Progestoron blockieren, das den Eisprung steuert und die Gebärmutterschleimhaut auf das Einnisten des Embryos vorbereitet.  Dadurch kann EllaOne beides verhindern: sowohl den Eisprung wie  die Nidation.  baby

Das bedeutet aber ebenfalls: Wird diese Pille zeitlich nach der Empfängnis eingenommen, blockiert sie die Implantation des Embryo in die Gebärmutter (Frühabtreibung). EllaOne erscheint in dieser Hinsicht eher noch bedenklicher als die ältere Variante mit dem Wirkstoff Levonorgestrel, denn EllaOne enthält das Kunsthormon Ulipristal, das länger wirkt als Levonorgestrel.

Die bisher erhältlichen Präparate der „Pille danach“ können also alle eine bereits befruchtete Eizelle vernichten, sei es auf dem Weg über den Eileiter oder etwas später bei der Nidation.

Medizinisch ist klar: Wenn eine Befruchtung stattgefunden  h a t   und zur gleichen Zeit bzw. nachfolgend die „Pille danach“ eingenommen wird, wirkt sie nidationshemmend, also frühabtreibend: das Präparat verhindert die Einnistung des Embryos in die mütterliche Gebärmutterschleimhaut; die kleinste Erscheinungsform des Menschen stirbt also in den ersten sechs bis zehn Tagen seines Lebens.  Näheres dazu siehe hier.

Äußerst problematisch ist in der Erklärung des Kardinals aber auch folgende Aussage zum angeblich wünschenswerten Verhalten katholischer Krankenhäuser gegenüber vergewaltigungsbetroffenen Frauen:

„Darüber hinaus ist nichts dagegen einzuwenden, dass sie in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären, wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern.“

Warum sollte eine katholische Klinik „Aufklärung“ über frühabtreibende Mittel und deren „Zugänglichkeit“  (!) betreiben?   –  Kann es etwa Aufgabe kirchlicher Einrichtungen sein, den „Zugang“ zu Abtreibungsmitteln und damit zur vorgeburtlichen Kindstötung aufzuzeigen?!

KRITIK an den „Erläuterungen“ der Pressestelle des Erzbistums:

Ergänzend zum Meisner-Text wurde heute eine Stellungnahme  mit „Erläuterungen“ durch die „Pressestelle des Erzbistums“ veröffentlicht.

Was dort zum „Besten“ gegeben wird, übertrifft das Verwirrspiel des Erzbischofs um weitere Steigerungen; zudem fällt auf, daß mehrere direkte oder indirekte Seitenhiebe gegen den Vatikan in diese zweite Erklärung hineingepackt wurden.

Gab es deshalb sonderbarerweise  z w e i   Stellungnahmen zum gleichen Thema „Pille danach“? – Läuft es nach der Devise: Die Sticheleien gegen Rom macht sich besser nicht der Herr Kardinal selber zu eigen, sondern seine Pressestelle?!

So heißt es dort gleich eingangs:

„Die Erklärung des Erzbischofs von Köln berücksichtigt neuere Erkenntnisse bezüglich der so genannten „Pille danach“. Sie betrifft nicht die nach katholischer Auffassung nach wie vor abzulehnende Abtreibungspille Mifepriston (RU 486, „Mifegyne“).“

Hier wird nun  –   in diesem Zusammenhang völlig sachfremd  –   das Abtreibungs-Präparat RU 486 (Mifegyne) ins Spiel gebracht, das aber ohnehin kein Frühabtreibungsmittel ist, sondern vielmehr die Vernichtung des ungeborenen Kindes in den ersten neun Wochen bewirkt  –  insofern also schlicht eine chemische Methode der Abtreibung darstellt.

Anscheinend möchte man mit dieser merkwürdigen Argumentationsschiene den Eindruck erwecken, als verträte man wohl doch eine eindeutige Haltung gegen Frühabtreibung; dabei geht es bei RU 486 überhaupt nicht um diese Ebene.  –  Soll mit dem Hinweis auf RU 486 evtl. davon abgelenkt werden, daß man in puncto „Pille danach“ von einem klaren und konsequenten Lebensrechts-Standpunkt bereits abgekommen ist? Geht es hier wohl eher um die Aufrechterhaltung eines gewissen „frommen Scheins“?

Aufschlußreich ist überdies Folgendes:

Die vatikanische Instruktion „Dignitas Personae“  vom 8.9. 2008 nennt unter den  frühabtreibenden Mitteln bzw. „Interzeptiva“ ausdrücklich die Pille danach in der betreffenden Fußnote.

Dieser Sachverhalt wird in der Erklärung von Meisners Pressestelle durchaus eingeräumt und auch zitiert.  Zugleich wird unterstellt, die päpstliche Glaubenskongregation sei nicht so recht auf dem Laufenden und bedürfe daher wohl dringlich einer Kölner Nachhilfe:

„Die Grundsätze dieser Erklärung bleiben also weiterhin gültig, es muss allerdings offenbar eine Differenzierung bei der „Pille danach“ vorgenommen werden.“

Übrigens wird der Titel der Instruktion falsch zitiert („Dignitatis“ statt „Dignitas“)  –  nicht einmal das Zitieren römischer Dokumente ist korrekt, geschweige die Kritik daran.

Abschließend erwähnt die erzbischöfliche Pressestelle, es gehe beim Thema Vergewaltigung „um die Verhinderung einer verbrecherischen Befruchtung„. 

Wie kann bittschön eine Befruchtung „verbrecherisch“ sein?  –  Die Entstehung neuen menschlichen Lebens ist als solche nie verbrecherisch  –  und im Falle einer Vergewaltigung ist sicherlich der Täter verbrecherisch, nicht jedoch eine nachfolgende Empfängnis bzw. Befruchtung.

Wer nicht einmal das ABC der begrifflichen Logik einhält, sollte besser schweigen!

Felizitas Küble, Leiterin des KOMM-MIT-Jugendverlags und des Christoferuswerks in Münster

Kommentare

8 Antworten

  1. In einer Zwischenüberschrift heisst es:

    „Es gibt keine verbrecherische Befruchtung“

    Und ob es die gibt!

    Da die Vergewaltigung verbrecherisch ist und die Samenzelle im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Vergewaltigung eine Eizelle befruchtet hat, wäre es paradox, zu behaupten, das gewaltsame Eindringen des Penis des Vergewaltigers in die Scheide der Frau sei zwar ein Verbrechen, wenn aber aus diesem Penis eine Samenzelle kommt und eine Eizelle der Frau befruchtet, sei dies kein Verbrechen.
    Im übrigen müsste unter § 177 StGB dann eine entsprechende Aussage festgeschrieben werden, wonach eine Befruchtung nicht verbrecherisch sei, was es hoffentlich niemals geben wird.

  2. Der Text und die Kommentare tun dem Kardinal teilweise Unrecht. Teilweise. Denn der Sachverhalt ist nicht ganz einfach. Dignitatis Personae stammt von 2008. Und da waren die Annahmen und Behauptungen andere: Die Pille danach, das eingeführte Levonorgestrelpräparat, das die frühere Kombimethode ablöste, wurde als nidationshemmendes Mittel vertrieben. Der Hersteller räumte die nidationshemmende Wirkung ein, warb mit ihr sogar, im Rahmen einer doppelten „Sicherheit“. Logisch, wenn auch im Vatikan dies so aufgenommen worden ist. In den letzten Jahren tat sich einiges, bei dieser Pille danach wurde unter Wissenschaftlern immer mehr die Meinung vertreten, dass sie nach der Befruchtung nicht mehr wirkt. Also keine nidationshemmende Wirkung hat. Warum dieser Sinneswandel? Einerseits entwickelt sich die Wissenschaft weiter, andererseits stand dann mal die Zulassung der Pille danach in Südamerika im Raum. Und dort sind die Abtreibungsgeseteze anders, die greifen nicht erst nach der Nidation, sondern bereits ab Befruchtung. Eine Sichtweise, welche die bundesrepublikanische Gesetzgebung vor 40 Jahren auch noch vertreten hatte.

    Ob die Pille danach also ein Abtreibungsmedikament ist, müssten neutrale Expertenmeinungen eingeholt werden. Es scheint so, als bestünde keine nidationshemmende WIrkung, das ist der aktuelle Stand.

    Ein anderes Problem ist die ganz neue Pille danach. Bei dieser wird viel eher eine nidationshemmende Wirkung vermutet, sie ist ein Abkömmlung der eigentlichen Abtreibungspille, sie wirkt deshalb auch nicht nur 3, sondern 5 Tage danach. Bei dieser Pille ist davon auszugehen, dass sie nidationshemmend wirkt. Somit hat der Kardinal durchaus Recht, wenn er eine differenzierte Betrachtung verlangt.

    Es kommt auf den Zeitpunkt drauf an, wenn man die nidationshemmende Wirkung mal annimmt. Aber nicht fälschlicherweise, ob es zur Befruchtung gekommen ist, Pufferzeiten wären einzuberechnen, da die Pille danach ja nicht sofort wirkt. Steht ein Eisprung unmittelbar nach Einnahme bevor, kann er nicht verhindert werden. D.h. es lassen sich eher nur Annahmen treffen, selbst bei gründlicher ärztlicher Untersuchung. Übrigens, bei einer Annahme, dass die Pille danach nidationshemmend wirkt, wäre die Folgerung dann erst noch eine kuriose: Sie müsste sofort genommen werden, je früher, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass doch noch der Eisprung verhindert wird. Soviel zu Logik in der Unlogik.

    Für ein katholisches Vergewaltigungsopfer ist es natürlich ein Dilemma. Ein Verhütungsmittel wäre vertretbar, aber kein Abtreibungsmittel. Und da selbst der Hersteller frührer von einer abtreibenden Wirkung ausging, erstaunt die Verwirrung auch nicht. Weiter könnte es auch zur Folge haben, dass eben das konventionelle weniger „sichere“ Mittel genommen wird, aus ethischen Gründen. Kurz: Der Kardinal hat in der Sache absolut Recht, vermischen tun es wieder Medien, die alles durcheinander mischen.

    Mein Beitrag wird so oder so schon zu lang, aber ich möchte noch anfügen, dass die Diskussion relativ lächerlich ist. Die Pille danach, Levonorgesterelpräparat, wirkt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nidationshemmend. D.h. bei einer Annahme, egal ob Vergewaltigung oder Verhütungspanne, ist die Wahrscheinlichkeit sowieso irgendwo im Bereich von 80-90%, dass es zu keiner Befruchtung gekommen ist (regelmäßiger Verkehr über den ganzen Zyklus hinweg hat eine Wahrscheinlichkeit von 30%). Dann wirkt sie nicht immer. Dann verhindert/verschiebt sie den Eisprung. Selbst bei einem Restrisiko dass sie wirklich die Nidation erschweren sollte, ist die Wahrscheinlichkeit gering – nach aktuellem Stand sogar Null.

    Nur, es gibt Mittel, die wirken durchaus nidationshemmend. Die gewöhnliche Antibabypille, moderne niedrig dosierte Präparate noch stärker, wirkt eben auch nidationshemmend. D.h., eine Frau, welche über einen Zeitraum, 1 Jahr, 5 Jahre, die Pille nimmt, geht ein zigfach höheres Risiko ein, dass die Pille ihre Wirkung nach (!) der Befruchtung entfaltet, dann, wenn die andern Mechanismen versagen (siehe Studien zur Durchbruchsovulation; mit ungenauer EInnahme erhöht sich das Risiko noch). Also ist das ein viel gravierenderes Problem. Katholische Ärzte, katholische Apotheker dürften also nicht diese Mittel verkaufen/verschreiben. Warum ein solches Tammtamm um die Pille danach gemacht wird, verstehe ich da überhaupt nicht. Viel stärker müsste die normale „Verhütungspille“ bekämpft werden! Warum tut man das nicht? Sicher, die Meinung zu Verhütungsmitteln der Kirche ist bekannt. Übrigens noch eine weitere Ironie der Geschichte, Vertreter der Kirche weisen auf dieses Problem kaum hin, lustigerweise hat Frau von Thurn und Taxis in einer Talkshow das Kind beim Namen genannt, medizinisch zwar extrem laienhaft, verwies aber auf das Problem. Aber die Kirche will da wohl nicht zu viele Schäfchen/Kirchensteurzahler irritieren…

    1. Guten Tag,
      mit Vermutungen und Annahmen zur Wirkungsweise der „Pille danach“ ist es nicht getan, wenn es um Leben oder Tod geht. Das hätte auch Kardinal Meisner klar sein müssen.
      Ihr richtiger Hinweis, daß es vor allem auf den Zeitpunkt der Einnahme ankommt, ist in diesem Artikel bereits erwähnt. Lesen Sie bitte betr. sehr wohl frühabtreibenden Wirkung der „Pille-danach“ (hinsichtlich beider Varianten, auch der neueren) unseren Artikel über Dr. Manfred Lütz und die Meisner-Erklärung (dort am Schluß mit den präzisen Belegen zur Nidationshemmung).
      Zudem erinnere ich an den vorgestern veröffentlichten Artikel über die Stellungnahme des IMABE-Instituts. Dort werden Sie sehen, daß wir sehr wohl eindeutig die nidationshemmende Wirkung der herkömmlichen „Pille“ erwähnen (mit ausdrücklichem Bezug auf Durchbruchsovulationen!).
      Übrigens nicht zum ersten Mal: Bereits 1982 (!) haben wir ein Flugblatt über die frühabtreibende Wirkung der „normalen“ Anti-Baby-Pille veröffentlicht – unter dem deutlichen Titel: „Eine (un)heimliche Massentötung? – Zur Diskussion um Pille und Frühabtreibung.“ – Der Artikel wurde in den 80er Jahren durch Nachdruck in unserem KOMM-MIT-Jugendkalender und KOMM-MIT-Zeitschrift breit gestreut und jahrzehntelang durch die „Aktion Leben“ in Abtsteinach verbreitet.
      Kardinal Meisner hat der Lebensrechtsdebatte in Deutschland einen Bärendienst erwiesen, denn die Leute werden sagen: Wenn schon die „Pille danach“ u.U. erlaubt ist, dann doch erst recht die „Pille davor“. An die potentiell frühabtreibende Wirkung derselben glaubt dann erst recht keiner mehr!
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Guten Tag
        Frau Küble, Sie haben bezüglich der „normalen“ Anti-Baby-Pille die Frage aufgeworfen, ob es sich um „Massentötung“ handelt.
        Wie gesagt, Ihre Meinung ist legitim.
        Ebenso legitim ist es, wenn ich feststelle, dass es überhaupt keine Frage ist, dass mit „der Pille“ unter keinen Umständen „Tötungen“ begangen werden.
        Ich gestatte mir einen pauschalen Rundumschlag:
        Abtreibungen sind zu keinem Zeitpunkt der Schwangerschaft eine „vorgeburtliche Kindstötung“ oder gar „Mord im Mutterleib“ und deswegen nicht „verwerflich“.
        Das Bundesverfassungsgericht behauptet sinngehaltlich,, der Embryo geniesse Schutz für die gesamte Dauer der Schwangerschaft.
        Ich sehe das ein klein wenig anders.
        Jede schwangere Frau geniesst während der gesamten Dauer der Schwangerschaft das Recht auf Abtreibung.
        Wie ich zu früheren Gelegenheiten schon äusserte, selbst wenn eine Frau 24 Stunden vor dem mutmaßlichen Geburtstermin abtreibt, muss sie freigesprochen werden, weil unterstellt werden muss, dass es sich um eine Totgeburt gehandelt hätte.
        Freundlichen Gruss
        Lilo mit dem „Abtreibungstick“

  3. Wer nicht einmal das ABC der begrifflichen Logik einhält, sollte besser schweigen!

    Manche Menschen müssen erst erfahren um zu denken um nachzudenken……. ich als 4 fache Mutter könnte niemals ein vergewaltigungs entstandes Kind austragen mir jeden tag aufs neue bewusst zu sein aus welch einer situation dieses kind entstand was meinen sie eigentlich wie wieviele frauen damit seehlisch wie emotional umgehen können von den Kindern mag ich gar nicht reden die irgentwann erfahren müssen wer er ihr erzeuger wahr und vorallem unter welchen umständen…… anstadt hier die pille danach
    übrigens ist es mir egal ob es die in deutschland schon gibt oder nicht ethisch zu verbieten sollten sie sich lieber mehr um die opfer Kümmern die genaudurch die ihre Kirche missbraucht worden sind … um die Kinder die von Ihren Geistlichen gezeugt worden sind und wegen ihres weltfremden denkens ohne vater leben müssen um ihre geistlichen selber damit diese sich nicht wieder an unschuldigen vergehen oder meinen sie die aufdeckung des Scandals hällt in zukunft weitere Taten ab ich finde sie haben ihre Kirchliche institution erst mal wieder ins reine zu bringen bevor sie anfangen sich in die Glaubens und willensfreiheit jener Frauen,Jugentlichen ,einzumischen die missbraucht und schwanger geworden sind…

  4. Komisch ist sie ja schon die Erklärung.
    Warum sollte man denn die Pille, egal ob davor oder danach nehmen, wenn man nicht eine Schwangerschaft, trotz Geschlechtsverkehr verhindern will.
    Und hat der Geschlechtsverkehr stattgefunden, so kann man entweder, wie zu Zeiten vor der Pille, eine Scheidenspülung zum Zwecke der Ausspülung der Spermien machen (das ist aber schwer unsicher und muss auch unmittelbar nach dem Akt erfolgen), oder man gibt die Pille danach, die den Zweck hat die Einnistung des befruchteten Eis zu verhindern.
    Oder falls der Eisprung noch nicht stattgefunden hat, eben selbigen verhindern soll.
    Sowas weiß man aber doch nicht.
    Und irgendwie wäre es doch pervers, wenn man nach erfolgter Vergewaltigung noch mal ne Ultraschalluntersuchung vaginal! machen würde, um herauszufinden, wie „weit“ die Eier im Eierstock sind.
    Sic tacussis, so sehr ich Kardinal Meisner sonst auch schätze.

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