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Das „Sterbehilfe“-Urteil öffnet die Tür zur Euthanasie auf Verlangen

Von Birgit Kelle

In der vergangenen Woche entschied das Bundesverfassungsreicht über ein sehr ernstes Thema, das uns alle noch mehr beschäftigen wird, als uns wahrscheinlich lieb sein wird.

Man hat in Karlsruhe das generelle Verbot der gewerblichen Sterbehilfe als verfassungswidrig gekippt und damit die Türe geöffnet zur Euthanasie auf Verlangen und durch Sterbevereine wie sie in der Schweiz, in Belgien oder auch in den Niederlanden aktiv. 

Es ist nur ein kleiner Schritt vom „Recht zu sterben“ hin zur Pflicht zu sterben. Der „Freie Tod für freie Bürger“ ist eine Illusion jener, die denken, man könne die Büchse der Pandora nach Belieben öffnen und wieder schließen. 

Meinen Beitrag zu diesem schwierigen Thema finden Sie hier unter dem Link. Ein Ausschnitt daraus:

„In Kanada entschied sich jüngst ein ALS-Kranker zum assistierten Tod. Die Kostenübernahme zur nötigen 24-Stunden-Pflege zu Hause, damit er sein letztes Lebensjahr in der Nähe seines einzigen Kindes bleiben kann, hatte die staatliche Krankenkasse dem Vater verweigert. Die Kosten für den assistierten Selbstmord hat die Kasse jedoch bezahlt. Freiwilliger Tod?

Last Exit Schweiz war noch nie eine Verheißung, sondern letzte Konsequenz in einer Gesellschaft, die einem lieber beim Sterben als beim Leben helfen möchte.

In den Niederlanden diskutieren Kinderärzte gerade die Forderung, dass die Euthanasie auch für Kinder unter 12 Jahren doch möglich sein muss. Ab 12 Jahren ist es bereits legal. Ja, den Satz muss man erstmal sacken lassen.

In Belgien ist es seit 2014 ohne Altersbeschränkung bereits legal. Und wer genau entscheidet eigentlich über den mutmaßlichen Lebenswillen von behinderten Vierjährigen oder Neugeborenen? Die Ärzte, die Verwandtschaft oder die Krankenkasse, die das teure Leben pflegeintensiver Patienten bezahlen sollte?“

Kommentare

6 Antworten

  1. Es ist ein Verbrechen an unseren humanitären Wurzeln und der Versuch einer Elite, die Menschheit zu reduzieren. Wer hatte nicht schon einmal Depressionen und gerade Jugendliche sind in ihrer Entwicklungsphase besonders gefährdet.

    1. Zum Unrecht der Sterbehilfe – siehe auch die ÖDP und Judith Reisman und Klagemauer.TV aus der SChweiz und das internationale Schiller-Institut und die BüSo und den „Bund Katholischer Ärtze“ (BKA) Deutschland und den Theologen David Berger und Eva Hermann und Christa Meves und Gabriele Kuby und die Kopp News des Kopp Verlages und so weiter.

      https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2020/nr-27-1-dezember-2020/zum-unrecht-der-sterbehilfe.html

      https://www.zeit-fragen.ch/

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