Top-Beiträge

Links

Debatte um den Hindenburgplatz: Wer schadet eigentlich der Stadt Münster nach außen?

Von Dr. Friedrich-Carl Schultze-Rhonhof

Ich habe meine ersten Gehschritte bei demokratischen Kommunalwahlen Anfang der 1950er Jahre in Württemberg gelernt  –  und ich bin froh, daß es dort war.  Was ich zur Zeit in Münster erlebe, widert mich an.

Vor dem  Ratsbeschluß zum Hindenburgplatz bekannten sich in demokratischen, repräsentativen Umfragen bis zu 80 % Prozent der Bürger dieser Stadt zum Namen Hindenburgplatz, eine interne Mitgliederbefragung der CDU soll sogar 90 % ergeben haben.

Der Rat stimmte mehrheitlich für „Schlossplatz“ und schuf sofort Fakten durch eine neue Beschilderung aus Steuermitteln, ohne die Meinung der Bürger abzuwarten  –  eine demokratisch einmalige Fehlleistung, die mit Sicherheit der Stadt Münster nach außen schadete.

Ratsbeschluß – Bürgerbegehren – Bürgerentscheid ist ein inhaltlich zusammenhängendes, nach der Gemeindeordnung  vorgesehenes demokratisches Wahlverfahren, an dessen Ende der Name als Ergebnis steht.

Der  Platz heißt deshalb bis zum 16.9.2012, 18 Uhr auf jeden Fall Hindenburgplatz  –  und dann erst hat der Bürger entschieden.

Begriffe wie Rückbenennung oder Umbenennung gibt es also nicht. Dies ist erneut ein Manipulationsversuch, der den Bürger in seiner Entscheidung verunsichern soll.

Die Befürworter des Hindenburgplatzes  sehen sich der geballten Logistik von drei großen Parteien sowie dem einseitigen Verhalten der Stadt gegenüber.  Ein Kampf von David gegen Goliath. Zahlreiche Manipulationsversuche und persönliche Diskriminierungen und Suggestivumfragen, die selbst das EMNID-Institut scharf kritisierte, tun ein Übriges.

4/5 der Bürger, die vor der Auseinandersetzung für Hindenburgplatz waren, können jetzt am 16. September in freier Wahl  mit einem „Ja“  auf dem Wahlschein bekennen, daß echter Bürgerwille sich auch gegen Manipulationen und persönliche Diskriminierungen durchsetzt.

Dies wäre ein leuchtendes demokratisches Vorbild und stärkt somit das Ansehen der Stadt Münster auch nach außen.  

Dr. Friedrich-Carl Schultze-Rhonhof
Sauerländer Weg 33
48145 Münster

Kommentare

2 Antworten

  1. Dass sich das politmediale Establishment über den Bürgerwillen hinwegsetzt, ist keine Münster-spezifische Erscheinung.
    Ich hoffe, das Maß ist bald voll und der Krug bricht rechtzeitig, bevor wir in der Diktatur erwachen.

  2. Nein, der Platz heißt tatsächlich Schlossplatz.
    Das von Ihnen, Herr Dr. Schulze-Rhonhoff geschilderte „inhaltlich zusammenhängende“ Wahlverfahren gibt es in dieser Form nicht. Erst wenn die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens amtlich festgestellt worden ist, tritt die sog. „Sperrklausel“ in Kraft, d.h. ab dann darf die Stadt keine „Fakten mehr schaffen“.
    Innerhalb dieser sechs Wochen Frist jedoch ist sie nicht gehindert, den Ratsbeschluß durchzusetzen. Der Gesetzgeber hat dies in vollem Bewußtsein getan, um die Arbeit des Rates nicht unnötig zu verzögern. Es kann ja nicht sein, dass Ratsbeschlüsse sechs Wochen nicht ausgeführt werden, da es vielleicht ein Bürgerbegehren geben könnte.
    Natürlich hätte der Rat mit der Beschilderungsänderung warten können, hat er aber nicht. Und das war sein gutes Recht.
    Nachzulesen in §26 Gemeindeordnung NW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=2320021205103438063)
    Mit freundlichen Grüßen
    Werner Strong

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

685839
Total views : 8768485

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.