Die Bedeutung der Religionsfreiheit hat Papst Benedikt am 14. September zum Auftakt seiner dreitägigen Libanon-Reise hervorgehoben. Im Wallfahrtsort Harissa rund 30 Kilometer nordöstlich der Hauptstadt Beirut unterschrieb das Oberhaupt der katholischen Kirche ein Dokument mit den Titel „Kirche im Nahen Osten“.
Darin heißt es u.a., Christen dürften nicht „als Bürger oder Gläubige zweiter Klasse behandelt werden“; sie hätten die Pflicht und das Recht, am nationalen Leben voll teilzunehmen, indem sie für den Aufbau ihrer Heimat arbeiteten.
Die Religionsfreiheit sei ein unveräußerliches Recht und schließe die Freiheit ein, „die Religion zu wählen, die man für die wahre hält, und den eigenen Glauben öffentlich zu bekunden“. Es müsse möglich sein, den eigenen Glauben und dessen Symbole frei zu bekennen und zum Ausdruck zu bringen, „ohne das eigene Leben und die persönliche Freiheit in Gefahr zu bringen“.
Quelle: evangelische Nachrichtenagentur IDEA