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Doppelte Staatsbürgerschaft behindert eine gelingende Integration der Einwanderer

Gesetzliche Frauenquote als Gruppenrecht problematisch

Die folgende FAZ-Leserzuschrift „Eine Belohnung für Integrationsverweigerer“ stammt von Dr. Helmut Wilhelm aus Kassel; die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ veröffentlichte den gehaltvollen Leserbrief am 14. Dezember 2013:

Nach der Vorstellung des Koalitionsvertrags auf Bundesebene ist wegen der finanziellen Folgen viel gerechnet worden, von den voraussichtlich so oder so Betroffenen und auch in den Medien. Eher beiläufig wurden Vereinbarungen behandelt, die sich nicht in Geldwert ausdrücken lassen, deswegen aber nicht weniger von Bedeutung sind. reichstag_flaggen_368s

Eine dieserVereinbarungen ist die künftige gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten. Mit ihr hat die Gleichstellungspolitik, die im öffentlichen Dienst seit zwei Jahrzehnten praktiziert wird und aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz als individuellem Freiheitsrecht ein Gruppenrecht mit Quotenregelung gemacht hat, nun die Wirtschaft und damit privatrechtliche Beschäftigungsverhältnisse erreicht.

Zusammen mit den weiteren Koalitionsvereinbarungen betreffend Leiharbeit, Auslagerung betrieblicher Tätigkeiten in Werkvertragsverhältnisse und Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns verschiebt sich vor dem Hintergrund der Summe schon bestehender Regelungen die Grenze zwischen marktwirtschaftlicher Entscheidungs- und Handlungsfreiheit, auch der Tarifautonomie, und Staatsintervention noch einmal kräftig zugunsten des Staates.

Das Lippenbekenntnis zur Marktwirtschaft hindert ihre vorgeblichen Anhänger in politischen Ämtern nicht an beliebigen Festlegungen bis ins Detail.

Ein zweiter hier zu nennender Punkt ist die Ausweitung der Doppel- und im Einzelfall vielleicht auch Mehrfachstaatsangehörigkeit. Die Forderung, hier lebenden Ausländern die Einbürgerung unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen, wird von der politischen Linken und von Ausländervereinigungen mit langem Atem verfolgt.

Unionsparteien hatten vorher widerstanden

CDU und CSU haben ihr bisher widerstanden, jedenfalls soweit es sich um Nicht-EU-Ausländer handelt. Der Versuch zu Zeiten der rot-grünen Koalition im Bund, allen in Deutschland geborenen Ausländern ohne weitere Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit zu verschaffen, endete dank der 1989/90 von Roland Koch initiierten Unterschriftenaktion gegen dieses Vorhaben mit einem Kompromiss in Gestalt des bis jetzt geltenden Optionsmodells, nach dem sich hier Geborene bis zum Alter von 23 Jahren für die deutsche oder die andere
Staatsangehörigkeit entscheiden müssen.

Doppelstaatsangehörigkeit, die nicht etwa durch Elternteile verschiedener Nationalität vermittelt wird, soll demnach bis auf begründete Ausnahmen vermieden werden.

Die Ermöglichung doppelter Staatsbürgerschaften fördert nicht die Integration, an deren gelungenem Ende sie stehen müsste, sondern macht sie für den begünstigten Ausländer eher überflüssig.

Denn sie belohnt auch Integrationsverweigerer mit der Möglichkeit, sich ohne eindeutige Entscheidung für unser Land und für das Leben mit und in unserem Volk aller hier gegebenen Rechte und Vorteile zu bedienen. Sie fördert Parallelgesellschaften und gespaltene Loyalitäten.

Die jetzt angestrebte Neuregelung ist zudem absehbar nur ein Zwischenschritt bis zum Zugeständnis der doppelten Staatsangehörigkeit auch für die nicht hier geborenen, sondern eingewanderten Ausländer, weil gegen die jetzt noch verbleibende Unterscheidung weiter polemisiert werden wird.

Warum das geltende Recht von den Spitzenpolitikern der Unionsparteien nicht mit dem schlichten Hinweis, dass es bereits den zumutbaren Kompromiss darstellt, erhalten werden konnte, warum Standfestigkeit in diesem Punkt , der einen wachsenden Bevölkerungsanteil und auf längere Sicht die Identität des deutschen Volkes betrifft, weniger wichtig war als etwa das Festhalten an anderen angeblich nicht verhandelbaren Positionen, leuchtet nicht ein. Verantwortungsvoll Prioritäten setzen sieht wohl anders aus.

DR. HELMUT WILHELM, KASSEL

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