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Ergeht eine Welle von Klagen/Beschwerden ans Bundesverfassungsgericht wg. ESM ?

Sofort nach der Abstimmung über ESM und Fiskalpakt in Bundestag und Bundesrat an diesem Freitag werden beim Bundesverfassungsgericht mehr als 12.000 Verfassungsbeschwerden, zwei Organklagen und eine Reihe von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht.
Mit letzteren soll dem Bundespräsidenten untersagt werden, vor einer endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts die Vertragswerke zu unterzeichnen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
Die Kläger, unter ihnen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und alle Bundestagsabgeordneten der Linken, kritisieren eine Aufgabe deutscher Souveränität, die vom Grundgesetz nicht gedeckt sei.
Gerügt wird eine „Grundrechtsverletzung durch unterlassene Volksabstimmung“. Die vorgesehenen tiefgreifenden Veränderungen der Staatsorganisation und die Zentralisierung von Kompetenzen auf europäischer Ebene seien auch mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag nicht statthaft.
Über eine neue Machtverteilung zwischen Nationalstaat und EU müsse das Volk abstimmen.
Der ESM sei undemokratisch, seine Konstruktion „präzedenzlos“ mit „nahezu unbegrenzten Handlungsfähigkeiten“. Die Immunität für ESM-Mitglieder sei verfassungswidrig. Der Bundestag entäußere sich seiner Haushaltsautonomie sowie seiner Kontroll- und Gestaltungsfunktionen.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur

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