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Frankreich: Abtreibungsfreiheit als Verfassungsrecht ist skandalös

Zu der am 4. März im Schloss von Versailles von der Nationalversammlung und dem Senats gemeinsam beschlossenen Aufnahme der „Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen“ in die französische Verfassung erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (siehe Foto):

Keine noch so glamouröse Inszenierung vermag darüber hinwegzutäuschen, was die beiden Kammern des französischen Parlaments gestern Abend im Schloss von Versailles in Wirklichkeit beschlossen haben. Denn die ‚Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen‘, bedeutet in Wahrheit ‚die Freiheit, ein wehrloses und unschuldiges Kind töten zu lassen‘.

Diese ‚Freiheit‘ in den Verfassungsrang zu erheben, kommt einem Bruch mit der europäischen Menschenrechtstradition gleich. Ihr zufolge genießen Menschen ‚vorstaatliche‘ Rechte. Rechte, die ihnen nicht von Staaten verliehen werden, sondern die vielmehr von Staaten anerkannt und von ihnen bei sämtlichen Gesetzgebungsverfahren beachtet werden müssen.

Weil ‚vorstaatliche‘ Rechte aber nur genießen kann, wer lebt, ist die Wahrung des ,Rechts auf Leben‘ logischerweise das erste und vornehmste aller vorstaatlichen Rechte.

Daraus folgt:

Ein Staat, der das ‚Recht auf Leben‘ zur Disposition stellt, in dem er dessen Wahrung oder Missachtung dem Belieben eines Teils seiner Bürger überlässt, legt in Wahrheit seine Hand zugleich auch an alle anderen Menschenrechte.

Abtreibung ist kein „Sieg der Frauenrechte“

Ein Staat, der Bürgerinnen das Recht zuspricht, einen wehrlosen und unschuldigen Menschen von Ärzten töten zu lassen und dieses Recht in den Verfassungsrang erhebt, maßt sich ein Recht an, das er – jedenfalls innerhalb der europäischen Menschenrechtstradition – gar nicht beanspruchen und über das er deshalb auch nicht verfügen kann.

Er muss daher, auch was den Schutz der übrigen Menschenrechte betrifft, als unzuverlässig gelten. Nicht umsonst fürchten nicht wenige Ärzte in Frankreich, als nächstes zur Durchführung von Abtreibungen gesetzlich verpflichtet zu werden.

Dass Frankreichs Präsident Macron die Verfassungsänderung nun auch noch ausgerechnet am Weltfrauentag (8. März) feierlich verkünden will, ist geradezu grotesk und an Zynismus nicht mehr zu überbieten.

Denn mehr als die Hälfte der aufgrund der neuen ,Freiheit‘ Getöteten werden wehrlose und unschuldige Frauen in einem sehr frühen Stadium ihrer Entwicklung sein.

Ungeborene Mädchen, denen sämtliche vorstaatlichen Rechte sowie die Chance genommen werden, sich selbst einmal für oder gegen die Gründung einer Familie zu entscheiden. Wer darin einen Sieg für Frauenrechte zu erblicken können meint, muss entweder sehr kurzsichtig oder aber völlig skrupellos sein.

Kommentare

5 Antworten

  1. Die Privatperson Frau Kaminski Obfrau eines unbedeutenden privat Vereins schätzt diese Verfassungsänderung nicht und soll das jemand beeindrucken ?

  2. Die Unabhängigkeitserklärung der USA aus dem Jahr 1776 begründete die allgemeinen Menschenrechte theologisch aus dem biblischen Schöpfungsglauben: „Alle Menschen sind gleich geschaffen“ und „der Schöpfer hat ihnen bestimmte unveräußerliche Rechte verliehen“, zu denen „Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören“. Die Unterzeichner der Erklärung rufen „den höchsten Richter“ [Gott] an, um die Redlichkeit ihrer Gesinnung zu bekräftigen.

    Es ist die wichtigste Aufgabe des Staates, die Rechte jedes Menschen auf Leben, Freiheit und die Suche nach Glück zu schützen.

    Die Menschen erhalten diese Rechte nicht vom Staat, sondern von Gott. Der Staat darf ihnen diese Rechte also nicht wegnehmen. Er darf und muss sie nur schützen. Aber wo es Rechte gibt, gibt es auch entsprechende Pflichten. So sind wir auch jeder einzelne Gott gegenüber verpflichtet, ihm dankbar zu sein und ihn zu ehren.

    Der Staat muss ja nicht nur das Leben der Einzelnen schützen, sondern auch die Freiheit des Einzelnen und das Streben nach Glück und alle anderen Grundrechte.

    https://www.youtube.com/watch?v=yvp_qDxy408
    Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat

    Es gibt also viele Individuen, die gleichzeitig nach Leben, Freiheit und Glück streben und es gibt viele Organisationen oder Staaten, die diese Rechte verteidigen müssen.

    So kommt es zu den Phänomenen der Selbststeuerung und Fremdsteuerung und einer unendlich Vielfalt an Zwischengrößen. Es gibt im menschlichen Zusammenleben außerdem oft viele Ursachen für eine Wirkung oder eine Ursache für viele Wirkungen, also oft miteinander verwobene Ursachen- und Wirkungsketten.

    Was wir als Realität erkennen können, hängt oft von unseren Denkvoraussetzungen und der Wahl der Genauigkeit der Sprache und von unseren Maßstäben ab.

    Eine Demokratie muss sich ständig diesen komplexen Zusammenhängen stellen. Wer Demokratie will, muss die Selbststeuerung fördern und die Fremdsteuerung so gering wie möglich halten.

    Die Selbststeuerung funktioniert auf der Basis anerzogener, verinnerlicherter und historisch gewachsener Werte, die sich an Regeln wie den 10 Geboten und der Goldenen Regel orientieren und beurteilen lassen.

    „Du sollst den Herrn, deinen Gott, „heißt es in der Bibel, „lieben von ganzem Herzen, mit ganzer Hingabe, mit all deiner Kraft und mit deinem ganzen Verstand. Und deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selbst.“

    Wie können Leben, Freiheit und Streben nach Glück usw. gleichzeitig bewahrt werden?

    Es wäre sicher ein wesentlicher Beitrag zur jetzigen Diskussion in unserem Land, wenn wir uns wieder öffentlich daran erinnern, worauf die Menschenrechte beruhen. Sie stammen nicht vom Staat, sondern vom Schöpfer. Deshalb können wir unsere Rechnung nicht ohne Gott machen. Der Staat gibt sie uns nicht und darf sie uns auch nicht nehmen. Er muss sie alle verteidigen. Und in einer Demokratie muss jeder Bürger ihm dabei helfen können.

    Wenn wir es zulassen, dass wir die demokratischen Grundrechte aufgeben, verabschieden wir uns von der Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

    Digitales Zentralbankgeld – das Ende aller Demokratie
    https://www.youtube.com/watch?v=dacBQQMNdHU&list=PLxT87EEvNL2Yn-ojhDjk3DDhJMtDp5hE-&index=8

    Finanzsystem und Krieg – Auf was steuern wir zu? E. Wolff
    https://www.youtube.com/watch?v=MgRVvjATX4M&t=16s

  3. Traurig.
    Traurige Figuren, die das zum Staatziel (Verfassung) machen.

    Abhilfe gegen diesen Geist geht nur von Person zu Person, nicht von Parteiprogrammen der herrschenden Parteien.

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