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Gehen die Opfer leer aus? – Amtlicher Mißbrauchsbeauftragter Rörig kritisiert Untätigkeit der Politik

Ein Jahr nach seinem Amtsantritt hat der Mißbrauchsbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig eine ernüchternde Bilanz gezogen. „Für Missbrauchsopfer ist im letzten Jahr definitiv zu wenig erreicht worden„, urteilt der unabhängige Beauftragte.
Rörig kritisiert, daß das geplante Gesetz zur Stärkung der Rechte von Mißbrauchs-Opfern derzeit im Rechtsausschuß des Bundestages „schlummert“.

Absage des Runden Tisches ist „schmerzlich“

Er sehe die Gefahr, daß die Politik in Zeitnot gerät, sagte Rörig mit Blick auf die Bundestagswahlen im nächsten Jahr. Die Absage des Bilanztreffens des Runden Tisches sei „sehr schmerzlich„. Er hoffe, sie sei „nicht nur aus Verlegenheit“ erfolgt, weil die Politik in wesentlichen Punkten nichts vorweisen könne. 
„Die Opfer sexueller Gewalt benötigen schnelle Hilfe“, so der Mißbrauchsbeauftragte, der sein Amt vor einem Jahr von der früheren Bundesfamilienministerin Christine Bergmann übernahm.
Verschickt haben die Absage die drei beteiligten Bundesministerien – Justiz, Forschung und Familie. Als Grund für die recht kurzfristig erfolgte Absage nannten sie die zeitgleiche Abstimmung zum Beschneidungsgesetz auf der Tagesordnung des Bundestags.

Betroffenen-Initiativen sind enttäuscht

Noch deutlicher als Rörig werden Opferverbände wie der Eckige Tisch oder der Verein gegen Missbrauch – ebenfalls Mitglieder des Runden Tisches. Sie sind über die Absage entsetzt. Sie sei ein „absoluter Skandal“ und letztlich vorgeschoben, meint der Vorsitzende des Vereins gegen Missbrauch, Ingo Fock.
Den zuständigen Ministerinnen wirft er vor, sie hätten nasse Füße bekommen, „weil sie nichts vorweisen können“. Für den Sprecher des Eckigen Tisches, Matthias Katsch, fügt sich die Absage nahtlos ein in das bisherige Versagen der Politik bei der Umsetzung der Beschlüsse des Runden Tischs.

Staatlicher Opfer-Fonds noch nicht umgesetzt

Zu den Punkten, die nach wie vor nicht umgesetzt sind, gehören für Rörig und die Verbände der 100-Millionen-Euro-Fonds für die Betroffenen. Während in den vergangenen Monaten viele präventive Programme zum Schutz vor Mißbrauch gestartet wurden, müssen viele Opfer weiter auf Unterstützung warten. Ein Hilfesystem ist als eine Empfehlung des Runden Tisches noch immer nicht auf den Weg gebracht worden.
Der Fonds, aus dem Betroffene Hilfe erhalten sollen, ist nach wie vor nicht aufgelegt. Bislang hat lediglich der Bund 50 Millionen Euro dafür bereitgestellt. Von den Ländern, die die zweite Hälfte tragen sollen, gibt es noch kein Signal. Es gebe noch Gesprächsbedarf, heißt aus dem Sozialministerium von Mecklenburg-Vorpommern, das nach eigenen Angaben als eines von wenigen Ländern seine Unterstützung bereits zusagte.
Auch die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Rechte von Missbrauchsopfern steht aus. Der Entwurf aus dem Justizministerium sieht vor, die zivilrechtlichen Verjährungsfristen von 3 auf 30 Jahre zu verlängern. Nach der Ersten Lesung im Bundestag wurde die Vorlage an den Rechtsausschuss verwiesen. Dort „schlummert“ sie seit 18 Monaten, wie es Rörig nennt.

Kath. Kirche hat mit Auszahlungen bereits begonnen

Als eine von wenigen Institutionen hat die katholische Kirche schon damit begonnen, Entschädigungen an Opfer auszuzahlen. Bislang seien 1.200 Anträge auf Entschädigung positiv beantwortet, erklärt die Deutsche Bischofskonferenz. Sie hatte eine Summe von bis zu jeweils 5000 Euro festgelegt, in Härtefällen soll deutlich mehr überwiesen werden. Außerdem werden Therapien finanziert.
Quelle: Kölner Domradio

Kommentare

3 Antworten

  1. Die Mißbrauchsopfer müssen entschädigt werde, sie haben ein Trauma ihr Leben lang.Traurig ist auch, dass in den Medien hauptsächlich von den Tätern gesprochen wird und sehr wenig von den Betroffenen.
    Eine Frage habe ich: Wer bestimmte eigentlich, dass katholische Priester nicht heiraten dürfen? Der Mißbrauch wäre sicherlich ein Fremdwort.

    1. Guten Tag,
      zu Ihrer letzten Frage: Die Mißbrauchsfälle von Priestern haben mit dem Zölibat nichts zu tun, das ist längst erwiesen, etwa durch forensische Psychiatrie-Experten wie Dr. Leygraf (Essen) und Dr. Kröber (Berlin) – oder hier durch diese erfahrene Beratungsfachfrau:
      http://charismatismus.wordpress.com/2012/06/08/zartbitter-chefin-ursula-enders-sexueller-misbrauch-betrifft-beide-kirchen-gleich-stark/
      Was die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen betrifft, so wurde diese sowohl von Christus wie auch vom Apostel Paulus ausdrücklich als besondere Lebensform der Nachfolge des HERRN empfohlen.
      Der Zölibat ist kein Dogma, sondern ein Kirchengesetz, das heißt: ein Papst könnte dies durchaus ändern – aber der Zölibat hat sich bewährt, vor allem in Zeiten der Verfolgung. So waren zB. im KZ Dachau über 3000 katholische Priester eingesperrt, aber nicht einmal 200 evangelische Pastoren. Neben anderen Gründen hatte dies sehr wohl auch damit zu tun, daß protestantische Pfarrer Rücksicht auf ihre Familie nehmen mußten. Daher ermöglicht der Zölibat die innere und äußere Freiheit des Priesters für Gottes Reich.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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