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Gesetzesentwurf zur „Gehsteigbelästigung“ ist unseriöser linker Aktivismus

BILD: Gebetswache vor der „Pro-Familia“-Beratungsstelle in Münster

Mathias von Gersdorff

Die Ampelregierung missbraucht das Gesetzgebungsverfahren für linken politischen Aktivismus. Das wird besonders deutlich, wenn man sich den Gesetzesentwurf gegen die sogenannte „Gehsteigbelästigung“ anschaut. Gehsteigbelästigung ist ein Begriff, der von der Ampel selbst erfunden wurde. Damit meint man Lebensrechtler mit Gebetswachen vor abtreibungsfreundlichen Beratungsstellen,  etwa vor „Pro Familia“.
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Dieser Gesetzesentwurf aus dem Bundesfamilienministerium ist nichts anderes als eine Ansammlung von Fakes, von unberechtigten Anschuldigungen; die Vorwürfe sind völlig fiktiv.
Sodann handelt es sich um einen massiven Einschüchterungsversuch. Damit verbunden ist drittens ein Missbrauch des Gesetzgebungsverfahrens, um linken Ampel-Aktivismus zu betreiben.
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Um dies zu veranschaulichen, werde ich mich mit § 8 des Gesetzesentwurfs zum novellierten Schwangerschaftskonfliktgesetz befassen.
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Darin wird ein Katalog von Punkten aufgeführt, die Lebensrechtlern bei einem Bußgeld bis zu 5000 Euro künftig nicht mehr erlaubt wären, woran man zugleich sieht, wie fakemäßig das Ganze aufgezogen ist.
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Demnach ist laut Entwurf in einem Bereich von 100 Meter um den Eingangsbereich der Beratungsstellen alles untersagt, was „geeignet“ ist, in einer „für die Schwangere wahrnehmbaren Weise die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle durch die Schwangere zu beeinträchtigen“.
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Eine Bannmeile von 100 m existiert ansonsten nur rund um den Bundestag. Hiermit würde also allein für diese Lebensrechtler, die still beten, in ganz Deutschland eine Bannmeile errichtet, was ja wirklich kolossal ist.
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Nun folgt ein Katalog von schlimmen Dingen, die diesen Betern quasi unterstellt werden:
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Erstens: Der Schwangeren das Betreten der Beratungsstelle durch das  Bereiten eines Hindernisses absichtlich zu erschweren.
Als ob die Beter den Eingang blockiert würden  –  das ist blanker Unfug. Es gibt kein Gerichtsurteil, das dergleichen behauptet, nicht einmal Medienberichte über solch eine fiktive Vorstellung.
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BILD: Betergruppe mit Polizeischutz auf dem Weg zur Mahnwache in Münster
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Zudem wäre dergleichen auch jetzt bereits illegal, somit bedarf es dazu keiner Gesetzesänderung. Es geht dabei vielmehr um eine Einschüchterungsstrategie gegen Lebensrechtler.
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Verboten soll es zweitens auch sein, der Schwangeren durch Ansprechen entgegen ihrem erkennbaren Willen wesentlich die eigene Meinung für eine Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen. Auch dies ist eine Fakesache, so etwas wird bei Abtreibungsgegnern nicht praktiziert, es gibt auch hierzu weder Gerichtsurteile noch Medienbelege.
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Drittens soll es verboten sein, die Schwangere zu bedrängen, ja einzuschüchtern oder auf andere vergleichbare Weise erheblich unter Druck zu setzen. Auch dies ist eine fiktive Unterstellung ohne Realitätsbezug.
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Selbst wenn solche Vorgänge passieren würde, wären sie jetzt bereits als Stalking illegal. Somit erübrigen sich auch diese Punkte und sind gegenstandslos. 
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Viertens soll es unerlaubt sein, der Schwangeren gegenüber unwahre Tatsachenbehauptungen zu Schwangerschaft oder Schwangerschaftsabbruch zu äußern. Aber bei einer Mahnwache vor Beratungsstellen beten die Lebensrechtler still auf ihrem Platz, sie rufen keine Parolen und schockieren niemanden.

Nun folgt ein besonders problematischer Punkt, bei dem ein Graubereich geschaffen wird, den Ordnungsämter benutzen könnten, um Beter zu verbannen. Bislang haben Gerichtsurteile die Mahnwachen vor Beratungsstellen mit dem Hinweis auf die Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit für zulässig erklärt.

So heißt es fünftens, es soll strafbar sein, der Schwangeren Inhalte im Sinne des § 11 (Absatz 3) des Strafgesetzbuches zu Schwangerschaft oder Schwangerschaftsabbruch zur unmittelbaren Wahrnehmung auszuhändigen, zu zeigen, zu Gehör zu bringen oder auf andere vergleichbare Weise zu übermitteln.

Bei einer derart nebulösen Formulierung stellt sich die Frage: Wenn ein Beter ein Plakat zeigt mit einem Babygesicht  – ist das jetzt erlaubt oder nicht? Es könnte negativ als „unwahre Tatsachenbehauptung“ ausgelegt werden, weil das abgebildete Kind schon geboren ist. Die Entscheidung hierüber läge dann im subjektiven Ermessen von Mitarbeitern des Ordnungsamtes oder sonstiger Behörden.
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Die Ampel-Agenda ist also absichlich völlig emotional aufgeladen und zugleich clever aufgezogen; sie dient allein dem Zweck, die Lebensrechtsbewegung zu zermürben und einzuschüchtern.
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Das Ganze ist völlig grotesk und beinhaltet eine gezielte Methode, um gegen Bürger vorzugehen, die eine andere Meinung als die Ampel und vor allem die Grünen vertreten.
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Ein unglaublicher Skandal, zumal man diese Vorgehensweise auch auf andere Schichten ausweiten könnte, z.B. dürften dann die Bauern oder Handwerker keine „falschen“ Tatsachen über die Wirtschaftslage Deutschlands oder die Zukunft der Landwirtschaft behaupten. Möglicherweise sind solche Gesetze gegen das bürgerliche bzw. konservative Spektrum bereits in Vorbereitung.
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Deshalb sollten alle freiheitsbewußten Bürger gegen diesen Gesetzesentwurf der Ampel protestieren, denn es geht letztlich dabei um unser aller Grundrechte.
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HIER gibt es zum selben Thema ein VIDEO unseres Autors: https://youtu.be/Z8qILnKePpE

Kommentare

8 Antworten

  1. Und im CSU-geführten Augsburg werden jetzt nicht nur die städtischen Mitarbeiter „ermutigt“, zu den Haß- und Hetzedemos zu gehen (so die Enthüllung bei Reitschuster.de) Nein, dort wurden auch Lebensrechtler daran gehindert, Plakate aufzuhängen. Von den linken Altparteien erwartet man ja nichts anderes, besonders von der FDP. Doch die schlimmsten sind immer die „Trojanischen Pferde“ —- der Union gehört das C verboten, aber sofort.

  2. an Rudof Spranger: Danke daß Sie den Kern des Problems aufzeigen!! Es ist nach unserem Glauben tatsächlich so, daß über die Vereinigung von Keimzellen des (männlichen) Vaters und der (weiblichen) Mutter, also durch diese beiden Eltern das von Gott empfangene und immer und ewig Gott gehörende „menschliche“ Leben weitergegeben wird. Das geht nur, wenn die beiden Zellen lebendig sind. Daher ist eine Verhinderung dieser Weitergabe, egal wie, eine Mißachtung des Schenkenden, also Gottes selbst. In Joh. 14,6 sagt Jesus“…ich bin das Leben“. Weil seit der Epoche der „Aufklärung“ Gott aus dem Blick geraten und der Glaube an Ihn vielfach erloschen ist, womöglich auch bei vielen geweihten Amtsträgern, wird immer nur der Mensch als Maßstab gesehen; und seine „Selbstbestimmung“, Es ist besser, über das Leben nachzudenken, welches in jeder menschlichen Zelle enthalten ist und Gott gehört.

  3. Was unterscheidet die hiesige Diktatur eigentlich von den traditionellen Diktaturen? Man wird nicht sofort eingesperrt, wenn man die Regierung kritisiert. Aber man wird diskrimiert und diffamiert. Wer die Regierung kritisiert, ist rechts, rechtsradikal oder rechtspopulistisch oder gar rechtsextrem.

    Dr. Maaßen: Wir haben mittlerweile den Demokratiebegriff des demokratischen Sozialismus (DDR):
    https://www.epochtimes.de/politik/maassen-wir-haben-mittlerweile-den-demokratiebegriff-des-demokratischen-sozialismus-a4566093.html?ea_src=article&ea_pos=col-middle&ea_elmt=related-articles&ea_cnt=4&_gl=1*1spaocc*_up*MQ..*_ga*MTg5OTc3ODQ2OS4xNzA2NDY5NDI0*_ga_GCZQQGLHE4*MTcwNjQ2OTQxOS4xLjAuMTcwNjQ2OTQxOS4wLjAuMA..

    https://www.youtube.com/watch?v=Pur6iy_RBuE
    Die Landratswahl an der Saale offenbart den Betrug. 8 Minuten.
    Kann man sich immer wieder anhören, weil es den Untergang der vernunftbasierten Kultur deutlich macht.

    Alle Parteien schließen sich gegen die AfD zusammen und der CDU-Kandidat gewinnt knapp. Aber sein Wahlprogramm entspricht in den angesprochenen Punkten 1:1 dem Programm der AfD!!!

    Die ständige Hetze gegen Recht, wie man sie richtigerweise nennen müsste, zeigt das Ende der Glaubwürdigkeit der Great-Reset-Jünger.

    https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/513540/Strippenzieher-des-Great-Reset-planen-eine-Verschmelzung-von-Sozialismus-und-Kapitalismus

    https://rumble.com/vvd1tc-great-reset-die-elite-setzt-auf-die-grnen-von-ernst-wolff.html

    https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/510032/Der-Konzern-Sozialismus-kommt-Great-Reset-ist-das-Todesurteil-fuer-den-deutschen-Mittelstand

    https://tkp.at/2023/12/22/experten-warnen-netto-null-politik-wird-mehr-als-4-milliarden-menschen-toeten/

    Geht es noch verfassungsfeindlicher? Zensur wird offen gefordert.

    https://tkp.at/2024/01/18/eu-leyen-bei-wef-ind-davos-zensur-von-desinformation-wichtiger-als-klima-und-kriege/

    Aber die Bürger wachen jetzt auf.

    Eben komm ich aus einem Supermarkt. Im Kiok ist eine kritische Zeitschrift nach der anderen zu finden. Leute, die bei Corona noch vor Angst im Denken gelähmt waren, blicken jetzt durch, wenn von den geopolitischen und finanzpolitischen Hintergründen die Rede ist.

    Wer kann sich etwas Groteskeres vorstellen als regierungskonforme Demos für die „Demokratie“, die gegen die einzige inhaltlich konsequente OPPOSITION gerichtet sind? Eine Opposition, die es klar ausspricht, dass die Regierung für die Interessen der Hochfinanz und gegen die Interessen der Bürger arbeitet.

    Schauen wir in die Geschichtsbücher…
    https://nichtohneuns-freiburg.de/so-klang-es-nach-dem-fall-der-ddr-1989/

    https://www.youtube.com/watch?v=K3Ufj08_ez4&t=2677s
    3. Weltkrieg und totalitäres Zentralbankgeld

  4. GMX fragt heute:

    Welche Bilanz ziehen Sie für die Ampel-Koalition bislang?
    Vielen Dank für Ihre Meinung!

    Antworten:
    Eine gute, ich bin zufrieden mit ihr: 10 %
    Eine schlechte, leider kommt sie überhaupt nicht voran : 83 %

    Und dann hetzt man gegen die Opposition, die die Regierung inhaltlich kritisiert?

    1. Schon richtig gerechnet. Schließlich war es auch nicht ganz einfach die 10% der regierungstreuen auf die Demos gegen die demokratisch gewählte Opposition aufzuhetzen..

  5. KALTE AUSHEBELUNG VON GRUNDRECHTEN GEPLANT

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-schwangerschaftskonfliktgesetzes-schkg–232894

    „Vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, finden mit zunehmender Häufigkeit Protestaktionen von Abtreibungsgegnern und -gegnerinnen statt. Dabei werden sowohl Schwangere als auch das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen zum Beispiel eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Oder sie werden mit unwahren oder verstörenden Inhalten, die geeignet sind, die Beratung zu beeinträchtigen, konfrontiert. Die Schwangeren trifft das oftmals in einer schon bestehenden besonderen physischen und psychischen Belastungssituation..

    Solche Verhaltensweisen, die nicht auf einen einvernehmlichen Austausch von Argumenten und sachlich zutreffenden Informationen abzielen, können das gesetzlich geschützte Regelungskonzept unterlaufen und die Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatung oder den Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, beeinträchtigen. Deshalb ist es zum einen erforderlich, die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicherzustellen. Zum anderen geht es auch darum, dass das Fachpersonal seine Aufgabe möglichst ungestört ausüben kann. Diese Ziele will das geplante Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erreichen, indem es einen bundeseinheitlichen und rechtssicheren Umgang mit sogenannten Gehsteigbelästigungen festlegt..

    Durch die geplanten Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung in der Beratungsstelle oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. Dies gilt nur für wahrnehmbare Verhaltensweisen in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden..“

    GENAUERE STATISTIK ZUR SICHERUNG DER „VERSORGUNGSLAGE“

    „Damit die Länder ihrem Versorgungsauftrag besser nachkommen können, gibt die Bundesstatistik mit Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes jährlich auch Auskunft über die regionale Verteilung der Schwangerschaftsabbrüche unterhalb der Länderebene. Zudem werden die Stellen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, künftig jährlich auf Bundes- und Länderebene nach Größenklassen gestaffelt dargestellt, um das Bild der Versorgungslage zu verbessern.“

    https://www.bmfsfj.de/resource/blob/235896/1dc0143f4f74fda4753cd690452df878/kabinettsvorlage-schwangerschaftskonfliktgesetz-data.pdf 31 Seiten

    BALD: „ACHTUNG, SIE VERLASSEN DEN FREIEN SEKTOR!“

    https://www.tichyseinblick.de/meinungen/ampel-gehsteigbelaestigung/

    „In deutschen Städten sind bald neue Schilder sinnvoll. Mit der Aufschrift: „Achtung, Sie verlassen den freien Sektor!“ Diese Schilder müssten 100 Meter vor solchen Praxen stehen, in denen Ärzte Schwangerschaften abbrechen. Denn wer in diesem Bannkreis künftig für den Erhalt von Leben wirbt, den verfolgt der Staat und belangt ihn mit hohen Geldstrafen – bis zu 5000 Euro.

    FDP und Grüne gemeinsam gegen Demonstrationsrecht
    Erdacht hat sich das Gesetz eine Grüne: die Familienministerin Lisa Paus. Mitgetragen wird es von Justizminister Marco Buschmann (FDP). Die beiden sind ein bewährtes Duo, wenn es darum geht, Andersdenkende zu kriminalisieren. ..

    Wie es sich für die Ampel gehört, ist das Gesetz auf einen beschönigenden Namen getauft. Die Erfinder von „Sondervermögen“ für Schulden und von „Tierwohlabgabe“ für Steuern auf Lebensmittel haben sich etwas Neues ausgedacht:
    „die Gehsteigbelästigung“. Ehrlicher und anschaulicher wäre etwas in der Richtung „Unbeschwertersäuglingsabsaugemord“ gewesen – für die Ampel offensichtlich zu ehrlich…

    Hat man Beschränkung des Demonstrationsrechts und Bestrafung der Demonstranten erst einmal etabliert kann man das auf weitere Bereiche und Themen ausdehnen. ..
    (Schließlich) bleiben den Deutschen nur noch drei Formen der Demonstration erlaubt: für die Regierung, gegen die Opposition und für die Regierung. Für die können die Deutschen nach dem Geschmack der Ampel gar nicht oft genug demonstrieren.“
    —-
    Mit dem Bannmeilen – Gesetz werden Grundrechte der Versammlungs-, der Meinungs- und der Religions- Freiheit verletzt.

    Zu sagen: „Wehret den Anfängen“ wäre euphemistisch, denn die Jahre mit Corona – Massnahmen haben gezeigt, mit welcher Leichtigkeit Grundrechte gebrochen werden unter dem Vorwand eines behaupteten (tatsächlich nicht existierenden!) Notstands.

    Unvergessen sind Äußerungen von Politikern wie Helge Lindh, der befand, wer auf dem Recht der körperlichen Unversehrtheit bestehe und sich gegen eine Impfpflicht ausspreche, handle aus einem einem „vulgären Verständnis“ von Freiheit. Andere sagten offen, die Grundrechte seien weiter gültig, aber momentan nicht anwendbar…

    Wenn heute demonstriert wird mit dem Slogan : „Nie wieder“, oder gefragt wird, „wie konnte es dazu kommen?“ frage ich mich, lebe ich in einem anderen Land ?
    Sehen diese Menschen nicht, wie Schritt für Schritt, Gesetz für Gesetz Grundrechte gefährdet und die ehemals bestehende Rechtsstaatlichkeit demontiert wird, in konzertierter Aktion von Regierung und EU ?

    Wenn in dem WHO Pandemievertrag als schlimmste Bedrohung „Infodemie“ genannt wird, die es durch strikte Zensur zu bekämpfen gilt ? Als Kriterien werden neben „Desinformation“ (= Abweichung vom verordneten Narrativ) allen Ernstes „zuviel Information“ genannt ( die die Bevölkerung verunsichern könnte ! )

    Es ist 5 nach 12, und wie der Kommentator Mario Thurnes bei Tichy sagt: BANNMEILEN lassen sich, einmal etabliert, beliebig ausweiten.
    DEMOKRATUR.

  6. Es ist unfassbar, dass eine kleine Gruppe von Eltern so ins Visier der Politik gerät.
    Mich erinnert es an den „Skandal“ in Köln um die ‚Pille danach“ , die eine angeblich vergewaltigte Frau nicht in einem katholischen Krankenhaus bekam.
    Leider hat Kardinal Meißner sich damals beirren lassen. In seinem Beraterstab war eine ProChoice-Beraterin. Ein Versagen des Kardinals.
    Ein Präzedenzfall sollte geschaffen werden.

    Mit einem angeblichen Beter, der eigentlich Pro choice ist, könnte man nun so ein Präzedenzfall schaffen. Wegen der neuen geplanten Gesetzesänderungen.

    Wäre echt schön, wenn die Priester den Prolife-Betern die Kirchentüren öffnen und diese in Kirchen ihr wirksames Gebet abhalten können. Öffentlich diese Gruppen einladen und ein klares Zeichen der Solidarität in den Medien setzen.

  7. Das tief liegende Problem der meisten Politiker ist, dass sie den christlichen Gott nicht anerkennen. Somit ist ihnen auch nicht klar, dass alle Menschen von Gott geschaffen sind und vor ihm gleich sind. Deshalb verstehen sie auch nicht, und das gilt auch für die betroffenen Frauen, dass bereits mit der ersten Zellteilung nach der Vereinigung von Vatersamen und Muttereizelle im Körper der betroffenen Frau neues von Gott gewolltes Leben entsteht.
    Treiben Frauen dieses von Gott gewollte Leben ab, so stellen sie sich gegen den Wunsch von Gott.
    Allen Gläubigen bleibt als tatsächlich wirksame Unterstützung eigentlich nur das Gebet für die Leben auslöschenden Ärzte, deren Mitarbeiter, den Gott losen Politikern und den betroffenen Frauen. Wir sind als Christen verpflichtet, Gott um Verzeihung für die Tötung des Gottgewollten Lebens zu bitten und diese Menschen trotzdem zu lieben wie uns selbst. Herr vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun!

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