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Historiker Hoeres beklagt Linkstendenz im TV

Der Würzburger Historiker Prof. Dr. Peter Hoeres hält die Meinungsvielfalt in deutschen Medien für eingeschränkt. Wesentliche Gründe dafür seien die Dominanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die weithin links-grüne Ausrichtung der Journalisten, schrieb Hoeres in einem Beitrag für die Zeitschrift Die Neue Ordnung, die vom Institut für Gesellschaftswissenschaften herausgegeben wird.

Die öffentlich-rechtlichen Sender hätten 2020 allein über acht Milliarden Euro an Gebühren eingenommen. Das erlaube es dem Rundfunk „sage und schreibe 21 Fernsehsender sowie 74 Radiosender zu betreiben“.

Hinzu kämen umfangreiche Netzangebote, Mediatheken und Informationsportale wie tagesschau.de.

Allein im Fernsehen gebe es 30 Politmagazine und Talkshows, „die nicht einmal ansatzweise in Analogie zur Zusammensetzung des Bundestages besetzt und ausgerichtet sind“. Mit seinen Netzangeboten grabe der öffentlich-rechtliche Rundfunk den in einer Strukturkrise befindlichen Zeitungsverlagen „mit dramatisch sinkenden Auflagen“ das Wasser ab.

Prof. Hoeres verweist auf Umfragen über die Selbsteinschätzung von Journalisten. Sie hätten seit Jahren eine Einseitigkeit der politischen Ausrichtung festgestellt. Sie nehme im Blick auf den Nachwuchs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „groteske Züge“ an.

Bei einer Umfrage unter 86 von 150 ARD-Volontären hatten im vergangenen Jahr 57,1 Prozent angegeben, die Grünen zu wählen, 23,4 Prozent die Linkspartei und 11,7 Prozent die SPD.

Dr. Hoeres betonte: „Eine auch nur vage Repräsentativität des Meinungsspektrums in der Bevölkerung ist damit auch nicht ansatzweise erreicht.“

Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2021/hoeres-deshalb-ist-die-meinungsvielfalt-in-den-medien-eingeschraenkt/

Kommentare

3 Antworten

  1. Im Rundfunkstaatsvertrag heißt es in Paragraph 11, Absatz2:
    „Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
    Das Ergebnis der politischen Ausrichtung der Journalisten und Journalistinnen in der von Prof. Hoeres genannten Umfrage unter ARD-Volontären deckt sich mit dem anderer vergleichbarer aus den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten.
    Die linksgrüne öffentlich-rechtliche Monokultur ist unstrittig und stellt eine evidente Verletzung des Vertrags sowie der Rechte der Gebührenzahler dar.
    Leider gibt es kein unabhängiges Kontrollgremien, das der Schieflage abhelfen könnte, weil die entsprechenden Vertreter der Altparteien in inzüchtiger Weise unter sich bleiben.
    In der Praxis wird zwischen objektiver und unparteilicher BERICHTERSTATTUNG und subjektiver MEINUNG (Kommentar) kaum noch unterschieden; von diesem gravierenden Mangel sind Nachrichtensendungen wie die „Tagesschau“ nicht ausgenommen.
    Regelmäßig wird so in den ÖR ein politisch verzerrtes Bild der Wirklichkeit erzeugt.
    Was das Ganze noch schlimmer macht, sind zunehmend „Haltungsjournalisten“, die bestreiten, dass Neutralität der Berichterstattung überhaupt möglich sei, und sich deshalb gar nicht erst darum bemühen, sondern von Vornherein die Zuschauer in ihre Richtung zu lenken versuchen.
    Wenn zum Beispiel „Monitor“-Restle „Hintergrund statt Oberfläche“ verspricht, meint er tatsächlich „Indoktrination statt Information“.
    Sein „Bruder“ im Ungeist, der Antifa-Aktivist und „Faktenchecker“ Patrick Gensing, gab in einem Interview mit dem Onlinemagazin „Vocer“ 2015 sogar offen zu, dass er den gemeinen Zuschauer für überfordert hält, sich aufgrund von Informationen ein eigenständiges Urteil zu bilden, und er, Gensing, ihn sozusagen an der Hand nehmen müsse, um ihn in die politisch „richtige“ Richtung zu bringen.
    Leute wie Restle und Gensing gehören genaugenommen von der ARD sofort entlassen, weil sie aufgrund der fehlenden Bereitschaft zu Objektivität und Unparteilichkeit ein defizitäres journalistisches Ethos offenbaren und die im Rundfunkstaatsvertrag geforderten Grundsätze (siehe oben) gar nicht erfüllen können.

    1. Prof. Hoeres beklagt einen unerträglichen, demokratiewidrigen Missstand.
      Das ist etwas anderes als ein unabänderliches Naturgesetz.
      Daher verbietet sich Ihr Vergleich.

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