In Belgien wurden nach Angaben der „Commission fédérale de Contrôle et d’Évaluation de l’Euthanasie“ (CFCEE) im vergangenen Jahr 2.655 Menschen, darunter ein Minderjähriger, euthanasiert.
Wie die CFCEE in ihrer Pressemitteilung schreibt, stieg die Zahl der Euthanasiefälle damit gegenüber dem Jahr 2018 um 12,5 Prozent. 52,8 Prozent der Getöteten waren Frauen.
In Belgien wurde die „Tötung auf Verlangen“ 2002 legalisiert. Anders als das niederländische Pandon kennt das belgische Euthanasiegesetz keine Beihilfe zum Suizid. Patienten, die von einem Arzt getötet werden wollen, müssen dies schriftlich erklären. Der Arzt muss einen Kollegen konsultieren und die Durchführung der Tötung auf Verlangen anschließend an die CFCEE melden.
Seit 2005 können auch Hausärzte die ursprünglich Krankhausärzten vorbehaltene Tötung auf Verlangen durchführen. Um dies zu ermöglichen, wurden die Apotheken in Belgien gesetzlich verpflichtet, sogenannte Euthanasie-Kits vorzuhalten.
Quelle: ALfA-Newsletter
Eine Antwort
Hat dies auf uwerolandgross rebloggt.