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Initiative regt „Babycaust-Gedenktag“ an

Pressemitteilung der Initiative „Nie wieder“:

Der 27. Januar ist seit 1996 „Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“. An diesem Tag wird weltweit in verschiedenen Veranstaltungen besonders der Millionen Opfer des Nationalsozialismus gedacht. baby_hand_abtreibg_cdl11_a4357ad790

Dieser Gedenktag ist wichtig und richtig, denn die Verbrechen der NS-Diktatur sollen den nachfolgenden Generationen als mahnendes Beispiel vor Augen geführt und alles unternommen werden, dass solches Unrecht nie wieder geschieht.

Die Initiative „Nie Wieder“ fordert erstens, den 28. Dezember (liturgischer „Tag der unschuldigen Kinder“) als „Babycaust-Gedenktag“ einzuführen, zweitens sofort den weltweiten „Massenmord an unseren ungeborenen Kindern“ zu stoppen:

„Unsere Politiker sind nicht mehr glaubwürdig, wenn sie jedes Jahr einen Kranz am Holocaust-Gedenkmal niederlegen, großartige Reden schwingen und den
derzeitig stattfindenden „Babycaust“, den Massenmord an unseren ungeborenen Kindern, nicht nur zulassen, sondern größtenteil auch noch staatlich finanzieren“, erklärt Günter Annen, der Vorsitzende der Initiative „Nie wieder“.   Abtreibung

Wann werden deutsche Politiker und die Justiz sich endlich die folgende Feststellung der Frankfurter Richter im sogenannten „Hadamar-Prozeß“ vom 21.3.1947 zu Herzen nehmen und auch die zur Zeit stattfindende „rechtwidrige, aber straffreie“ Ermordung ungeborener Kinder beenden?

„Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat…

Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.

Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben…“

Günter Annen, Leiter der Initiative „Nie Wieder“

 

 

Kommentare

4 Antworten

  1. „Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat“

    Seid ihr denn völlig geistesgestört? Merkt ihr noch irgendwas? Ja wer definiert denn bitteschön was nun das „letzte“ Gesetz ist? Ihr oder was? Ihr leidet unter massivem Realitätsverlust. Euer rein dogmatischer Ansatz bestehend aus: „Ich bin im Recht, weil ich Recht habe“ weist nur auf, wie verzweifelt und verloren ihr seid. Und wie arrogant und intolerant. Arrogant, weil ihr euch überhöht, euch über andere hinwegsetzen wollt. Weil ihr eure (ganz offen gesagt dem Allgemeinwohl schädliche Weltansicht) anderen mit Gewalt aufzwingen wollt. Und intolerant gleichermaßen, weil eure Wortwahl nur eure Sicht der Dinge als einzige Wahrheit zulässt.

    Furchbar. Ich vermute bei diesen euren Formulieren ist der Zug schon längst abgefahren, ich bedaure, dass diese „Ideen“ von euch schon dermaßen Besitz ergriffen haben, dass eine nüchterne, reale Betrachtung nicht mehr möglich ist. Trotzdem muss ich diese Zeilen schreiben, um mein Gewissen dahingehend zu beruhigen, es wenigstens versucht zu haben euch wachzurütteln.

  2. Wäre toll, wenn dieser Gedenktag wieder abgehalten werden würde. Erfinden braucht man ihn nicht, denn das gab es schonmal:
    Der einzige Mensch, der das jedes Jahr praktizierte, war unser Hochwürdigster Erzbischof Johannes Dyba aus Fulda. Er hat jedes Jahr am 28. Dezember die Dom-Glocken geläutet.
    Viele Pfarreien haben mitgemacht. Der Erzbischof wurde nicht müde, immer und immer wieder auf dieses Elend der Kultur des Todes hinzuweisen. Sei es in einer Predigt, in Diskussionsrunden und in Fernseh-Auftritten.
    Viele Antworten darauf waren Hohn, Spott und Beleidigungen.
    Seit dieser mutige Erzbischof verstorben ist, schweigen auch die anderen Glocken im Bistum.
    Er würde sich sicher freuen, wenn seine Mühen Früchte tragen.
    Erzbischof Johannes Dyba – the bravest man I ever known !

  3. Bezeichnend für die „christlichen“ „Lebensschützer“ ist das entlarvende Verhalten der sog. „Christlichen“ Rechten in den USA. Wollüstig besteht diese „christliche“ Lobby auf dem staatlichen Akt der Zerstörung der Körper anderer Menschen in der Todesstrafe.
    Unter Missachtung auch der wichtigsten Erkenntnisse über die Entwicklung von Gefühlen und Seelenleben werden kleine Menschen in eine Welt gezwungenermaßen hineingeboren, die sie tiefgreifend zerstört. Beispielhaft die heutige Entscheidung im russischen Parlament, zustandegekommen durch Lobbyarbeit der „christlichen“ Kirchen, das Schlagen von Kindern und Frauen in der Familie strafrechtlich zu bagatellisieren.
    Es ist die immer gleiche Tragik: Ehemals misshandelte Kinder treten heute als Priester und Politiker auf, um den blinden Fleck auf ihrer Seele im unbewußten Zwang ihrer verdrängten Angst-und Hassgefühle an heutige Kinder weiterzugeben. So setzen sich Angst, Hass und allfällige Zerstörung immer weiter fort, s. Alice Miller.
    Verheerend ist das Hintertreiben dieser „Christen“ im Kampf gegen Sexualhygiene, Verhütung und emotionale und sexuelle Aufklärung und Entängstigung. Wie Alice Miller und Herr Drewermann etc. hingebungsvoll zu erklären versuchen, „muss“ häufig das Kind, das sich selbst und seine persönlichsten Gefühle als wertlos, beschämend und ängstigend erlebt hat, diese schlimmen Erfahrungen im unterbewußten Zwang an spätere Kinder weitergeben, sofern keine psychotherapeutische Aufarbeitung stattgefunden hat, sofern diese schlimmen Erfahrungen nicht irgendwie durch liebevolles Verständnis gegenkompensiert wurden. Genau hier müßte christliche Liebe wirksam werden.
    Ob in Russland oder anderswo, einer Frau, die sich der Tragik eines gewaltsamen Ehepartners ausgesetzt sieht, muß selbstverständlich die Möglichkeit zur Verhütung und ggf. zum – möglichst sehr frühzeitigen – Abbruch der Schwangerschaft eingeräumt sein. Auch diesbezüglich hat offenbar die christliche rechte Lobby unter Trump verheerend politisch eingewirkt. Unabsehbare Schmerzen der Betroffenen werden die Folge sein. –
    Wie man das individuelle Leiden verringern kann, lebensfördernde liebevolle Akzeptation herstellen kann, zeigt etwa heute das Magazin „bento“ unter dem Titel „Sieben Transmenschen erzählen, wie es sich anfühlt, im falschen Körper aufzuwachsen“.

  4. Es ist höchste Zeit, den Massenmord an ungeborenen Kindern als das größte Kapitalverbrechen des Menschen gegen das Menschsein zu verdeutlichen.
    Mit einem Babycaust-Gedenktag am „Tag der unschuldigen Kinder“ diese inzwischen scheinbar akzeptierte Ungeheuerlichkeit als KULTUR DES TODES zu brandmarken und ihr größtmöglichen Widerstand entgegen zu setzen ist eine hervorragende Idee!

    Heidelore Puttkamer, Köln

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