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Kirchliche „Anerkennung“ einer Erscheinung bedeutet: „Es ist gestattet, daran zu glauben“

Von Felizitas Küble

Von über zweitausend Erscheinungen, Visionen und ähnlichen „übernatürlichen“ Kundgaben hat die katholische Kirche im Laufe der Jahrtausende ganze 16 Stück gebilligt, das sind weniger als 0,1 Prozent – und auch diese „anerkannten“ Privatoffenbarungen sind für Katholiken nicht verbindlich, geschweige verpflichtend. 

Der Ausdruck „Anerkennung“ kann zwa richtig verstanden werden, aber unter Umständen mißverständlich klingen. Manche meinen nämlich, eine Anerkennung sei wie eine Art Amtsstempel, der die übernatürliche Herkunft einer bestimmten Erscheinung sicher verbürgt oder lehramtlich bestätigt.

In Wirklichkeit lautet der offzielle kirchliche Ausdruck für diesen Vorgang aber „Approbation“ – und dieser lateinische Begriff heißt übersetzt: Erlaubnis, Genehmigung oder Billigung  –  nicht aber Bestätigung.

Wenn also eine Erscheinung approbiert wird, ist es dem Kirchenvolk gestattet, daran zu glauben.

Papst em. Benedikt XVI. hat dazu in seinem Apostolischen Schreiben ‪„Verbum Domini“ Stellung bezogen:

„Die kirchliche Approbation einer Privatoffenbarung zeigt daher im wesentlichen an, dass die entsprechende Botschaft nichts enthält, was dem Glauben und den guten Sitten entgegensteht; es ist erlaubt, sie zu veröffentlichen, und den Gläubigen ist es gestattet, ihr in kluger Weise ihre Zustimmung zu schenken.“

Hier die amtliche Übersetzung der vatikanischen Kleruskongregation (siehe Kapitel 14): http://www.clerus.org/bibliaclerusonline/de/h35.htm

Wortwörtlich derselbe Abschnitt („...erlaubt….gestattet...“) findet sich auch in einer Verlautbarung der Glaubenskongregation mit dem Titel Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher Erscheinungen und Offenbarungen“ (3. Kapitel) von Kardinal Levada aus dem Jahre 2011: http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20111214_prefazione-levada_ge.html  

Diesen bewährten kirchlichen Standpunkt erwähnte bereits Kardinal Prosper Lambertini, der spätere Papst Benedikt XIV. (siehe Foto), in seinem 1738 erschienenen Standardwerk über Selig- und Heiligsprechungen: 

„Man muss wissen, dass diese Billigung (von Visionen und Offenbarungen) nichts anderes ist als eine Erlaubnis …, sie nach reiflicher Überprüfung zu Belehrung und Nutzen der Gläubigen zu veröffentlichen.‪“

Den Ausdruck „gestattet“ wählte auch der Bischof von Fatima, Dom José, als er die Erscheinungen von Fatima 1930 genehmigte.

In bewährter Tradition bestätigte er in seiner Approbations-Formel keine „übernatürliche“ Herkunft, sondern bezeichnete die Marienerscheinungen zurückhaltend-sachlich als „glaubwürdig“  – gemeint ist damit eine menschliche Glaubwürdigkeit, keine dogmatische Sicherheit. Der Oberhirte erwähnte sodann, die  Verehrung Mariens als „Unsere liebe Frau von Fatima“ sei damit offiziell gestattet.

Kardinal Gerhard Müller erklärte am 3. März 2017 hinsichtlich einer kirchlichen Approbation: „Selbst wenn sich die Kirche für ein solches Phänomen ausgesprochen hat, ist kein Katholik verpflichtet, dorthin zu gehen oder daran zu glauben.“

Er fügte hinzu: „Es gibt vielleicht einige Privatoffenbarungen, aber sie ersetzen nicht die einzige Offenbarung Gottes durch Jesus Christus.“

Der katholische Dogmatiker Prof. Dr. Joseph Schumacher aus Freiburg (siehe Foto) erläutert ebenfalls, daß Privatoffenbarungen von der Kirche ‪„niemals als Gegenstand allgemeiner Glaubenspflicht‪“ vorgelegt werden.

Ihre kirchliche Billigung besage nur, dass in den Botschaften nichts zu finden ist, was dem Glauben und der Sitte widerspreche, daß sie daher veröffentlicht und geglaubt werden dürfen.

Er fährt fort: ‪„Die Approbation gehört nicht in den Bereich des Lehramtes, sondern des Hirtenamtes. Daher sind auch approbierte Privatoffenbarungen für die Gläubigen nicht verpflichtend.

Die Kirche könnte sie gar nicht verpflichtend machen, selbst wenn sie es wollte, denn die kirchliche Unfehlbarkeit bezieht sich nur auf die Bewahrung und Interpretation der öffentlichen Offenbarung.“

Aus diesem Grunde ist es den Gläubigen selbstverständlich gestattet, kirchlich ‪„anerkannte“  bzw. approbierte Erscheinungen auf sachbezogene Weise kritisch zu bewerten.
Prof. Schumacher dazu: ‪„Maßvolle Kritik an den Privatoffenbarungen und ihre begründete Ablehnung sind möglich und durchaus mit dem Glauben zu vereinbaren, wenn sie nur mit der gebotenen Bescheidenheit, vernünftig und ohne Mißachtung vorgetragen werden.“

Kommentare

15 Antworten

  1. Zeugen der Wahrheit

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  2. Das halte ich für ein reines Wortspiel. Und zwar aus folgendem Grund:

    Die Kirche darf mit Sicherheit NICHT gestatten, etwas zu glauben, wenn es inhaltlich unzutreffend wäre. Dann würde sie nämlich ihre Wahrheitspflicht verletzen und es in Kauf nehmen zu irren und absichtlich oder fahrlässig Gläubige in die Irre zu führen. Was sie also „gestattet“ zu glauben, muss sie zwingend auch für einen wahren „Gegenstand“ des Glaubens halten.

    Der Begriff „Gestattung“ dürfte hier eine andere Bedeutung haben:

    Die christlichen Dogmen, also das, was man als Katholik glauben MUSS, gelten in ihrer Entstehung und Begründung als historisch abgeschlossen, auch wenn sich die RKK selbst nicht immer streng an diesen Grundsatz gehalten hat.Berichte von Erscheinungen und Wundern können per se daher keine dogmatische Wirkung haben. Sie können aber bestehendes Glaubensgut bestätigen bzw. bekräftigen. Wenn sie das nach katholischer Auffassung tun, dann ist eben „gestattet“, daran zu glauben. Da man aber nach katholischer Lehre an die Inhalte des katholischen Glaubens auch ohne (weitere) Erscheinungen und Wunder glauben kann (ungeachtet der Tatsache, dass die Glaubensinhalte selbst übernatürlich sind und vor allem in der Bibel auch übernatürlich begründet werden), sind weitere Erscheinungen und Wunder nicht konstituierend für das, WAS man als Katholik zu glauben hat. UND DESHALB wird nicht geboten, daran zu glauben, sondern es nur gestattet.

    Eine „Gestattung“ würde aber nie erfolgen, wenn keine Überzeugung für die Echtheit der Phänomene vorläge. Die „Gestattung“ bietet dem Katholiken also die Gewähr der Echtheit.

    1. Guten Tag,
      Sie sind nicht richtig informiert, wenn Sie meinen, eine Approbation einhalte eine „Gewähr der Echtheit“.
      In Wirklichkeit ergab sie sich aus dem „Imprimatur“, also der kirchlichen Druckerlaubnis, die vorkonziliar vor allem für Privatoffenbarungen unabdingbar war.
      Wenn die Kirche einem Buch das Imprimatur erteilte, wurde damit nicht der Inhalt bestätigt, geschweige irgendeine „Gewähr“ geboten, sondern lediglich die Verbreitung kirchlich gestattet.
      Damit wurde nur erklärt, daß der Inhalt des Buches nicht der kirchlichen Dogmatik widerspricht.
      Der Unterschied zwischen Erlaubnis und Bestätigung (ganz zu schweigen von einer „Gewähr der Echtheit“) liegt auf der Hand.
      Wenn Sie mir nicht glauben wollen, fragen Sie doch bei dem Dogmatiker Prof. Joseph Schumacher nach.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Wesentlich ist, dass eine Erscheinung nicht direkt eindeutig dem Neuen Testament (welches das Alte Testament neu auslegt bzw. vom Neuen Bund nach Jesus Christus her neu interpretiert) widersprechen darf. Wobei es über den Bibel-Kanon aber unterschiedliche Ansichten gibt, siehe etwa auch die Septuaginta und den Heiligen Irenaeus von Lyon dazu.
        Zudem spielt auch immer der Zustand und die Reife und die Reinheit und der spritituelle Entwicklungszustand und die Harmonie und der theologische Horizont und die Gesundheit der jeweiligen Seele (griechisch „Psyche“) des oder der Gläubigen bzw. Betreffenden, welcher die Offenbarung empfängt oder schaut oder übermittelt bekommt eine Rolle.
        Denn die Seele (griechisch „Psyche“) mittelt und vermittelt beim Apostel Paulus zwischen Körper (materiell) und Geist (spirituell). Sie ist der Mittler und Vermittler zwischen Körper und Geist. Und von ihrem Zustand und ihrer Entwicklung ist auch die Qualität und Art der Übertragung dessen abhängig, was man aus der geistig-spirituellen Welt empfängt und empfangen kann und übermittelt bekommen kann und was man dort erkennen kann und geistig schauen kann. Die Seele (bzw. griechisch „Psyche“ des Betreffenden) muß rein und bereit für Gott sein. Gott kommt den Menschen entgegen, aber die eine Hälfte des Weges muß der Mensch bzw. Gläubige selbst gehen und sich Gott seelisch-psychisch und auch geistig-spirituell annähern und sich bereit machen und reinigen und harmonisieren und glauben und in sich gehen.

  3. Es ist sehr beruhigend, dass die kirchliche Anerkennung nur ein „darf verehrt werden“ bedeutet.

    Allerdings bietet der letzte Satz des Artikels auch wieder eine Einschränkung: Nur „maßvolle“ Kritik ist erlaubt, und nur eine „begründete“ Ablehnung. Was für Gründe legitim sind, wird nicht genauer gesagt; aber anscheinend ist ein grundsätzliches Nicht-Glauben (einfach weil die Offenbarung abgeschlossen ist und in Privatoffenbarungen nichts Heilsnotwendiges verkündet wird) nicht statthaft.

    Außerdem irritiert mich bei Fatima eine Sache: Der Papst verkündete damals ein „constat de supernaturalitate“. „Constat“ bedeutet „es steht fest“ oder „es ist definitiv so“. Wenn also diese Erscheinung definitiv übernatürlichen Ursprungs war, dann bleibt nur noch die Frage, kam sie von „oben“ oder von „unten“. Da sie kirchlich approbiert ist, kam sie natürlich von „oben“. Wenn aber etwas von Gott kommt und definitiv übernatürlichen Ursprungs ist, gibt es eigentlich kein Argument mehr, es nicht zu glauben bzw. nicht glauben zu dürfen.
    Meine Frage ist: Kann ein Papst überhaupt darüber befinden, ob etwas übernatürlichen Ursprungs ist? Der Papst ist unfehlbar in Glaubens- und Sittenfragen, d.h. bei der authentischen Interpretation des Evangeliums und der gesamten Lehre der Kirche. Aber kann er bei einem Ereignis dieser Zeit (was eine tatsächliche oder angebliche Marienerscheinung ja ist) überhaupt ein definitives Urteil fällen?

    1. Guten Tag,
      privat kann man ohne jede Begründung eine kirchlich genehmigte Erscheinung ablehnen. Nur bei einer öffentlichen (!) Kritik – das steht da auch – soll sie begründet und maßvoll sein. Damit möchte man Polemiken um Erscheinungsthemen in Grenzen halten.
      Eine päpstliche Approbationsformel, wonach Fatima „constat de…“ sei, ist mir nicht bekannt.
      Wozu sollte es eine geben?
      Der Ortsbischof ist zuständig und hat sein Urteil („es ist gestattet…“) gesprochen. Es ist nicht üblich, daß Rom sich nochmal dazu meldet oder die Formel verstärkt.
      Anders läuft es nur in gegenteiliger Richtung:
      Als der Bamberger Ordinarius Anfang der 50er Jahre Heroldsbach ablehnte, gingen die Pilgerströme trotzdem zu zehntausenden weiter.
      Also holte sich der Bischof Hilfe vom Vatikan – und bekam sie auch: Es gab zwei Dekrete der Glaubenskongegration (Offizium), die sein Urteil bekräftigten.
      Zu Ihrer letzten Frage:
      Nein, der Papst kann bei der Beurteilung einer Erscheinung kein unfehlbares Urteil fällen, weil es sich – wie Sie richtig schreiben – nicht um eine Glaubens- und Sittenlehre handelt.
      Prof. Schumacher schreibt auch, daß dieser Punkt – Privatoffenbarung – nicht das (bischöfliche) Lehramt betrifft, sondern das Hirtenamt.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Dass Fatima mit „contact de supernaturalitate“ approbiert sei, steht in diesem Artikel:
        https://katholisches.info/2014/04/09/fatima-und-die-verbindlichkeit-kirchlich-anerkannter-erscheinungen-teil-1/
        Er ist von Hanna Jüngling, aber aus dem Fingern gesogen hat sie das sicherlich nicht.

        Mir geht es aber allgemein um diese Formel: wenn etwas definitiv übernatürlichen Ursprungs ist und „von oben“ kommt, hat man dann noch ein Argument, nicht daran zu glauben?

        Mich stört, dass die Kirche in einem Bereich, der nicht in die Unfehlbarkeit fällt, von definitiv spricht.

        1. Guten Tag,
          erstens hat gerade Frau Jüngling ihre damalige Pro-Fatima-Einstellung schon seit Jahren in ein scharfes „Contra“ verwandelt (nachzulesen in x-Leserkommentaren hier im CF), zweitens bringt sie für ihre Behauptung keinen Beleg.
          Das wird nicht durch die nette Bemerkung von Ihnen ausgeglichen, sie habe sich das „sicherlich nicht aus den Fingern gesogen“.
          Freundliche Vermutungen ersetzen keine Beweise.
          Gerade bei der Approbation 1930 durch den Bischof (!) wurde die Formulierung „es ist g e s t a t t e t “ verwendet, die ich aus seiner amtlichen Formel zitierte.
          Ich schrieb Ihnen bereits, daß nicht das kirchliche LEHRAMT zuständig für Erscheinungen ist, sondern das HIRTENAMT – und somit von einer lehramtl. „Definition“ auch keine Rede sein kann.
          Das Wort „definieren“ in einem allgemeineren Sinne bedeutet einfach „feststellen“.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      2. Es geht eigentlich nicht um Fatima (das war nur ein Aufhänger), es geht um die Formel „constat de supernaturalitate“.

        Im Lateinunterricht habe ich gelernt, „constat“ heißt „es steht fest (dass)“. Meine Überlegung ist, kann die Kirche (ob nun in ihrem Lehramt oder Hirtenamt, sei dahingestellt) feststellen, dass es „feststeht“, dass ein zeitgeschichtliches Ereignis übernatürlichen Ursprungs ist?

  4. Na das ist ja mal „beruhigend“, daß die Kirche es „gestattet“, an Visionen, Erscheinungen zu glauben…anders hätte es die selige Hildegard von Bingen wohl noch schwerer gehabt als ohnehin schon. Sie ist übrigens eine bemerkenswerte Frau, welche ich im Glauben sehr verehre. 😉

  5. Die wundertätige Medallie ist ein unverzichtbares Mittel zur Mission so meine Erfahrung vor allem bei Moslems, sozialen Brennpunkten , Armen. Selbst Heilige wie Pater Maximilian Kolbe , Mutter Teresa verwendenten diese.
    Maximilian Kolbe Apostolat : Matthias Lutz, Schulstraße 6, 66917 Wallhalben, Tel:063751467 bruderkonrad@t-online.de

    1. Sehr geehrter Herr Lutz, ihren Kommentar habe ich mit Interesse gelesen. Ich kann aber nicht so ganz nachvollziehen, wie man eine Sakramentalie zur Mission bei Moslems einsetzt. Immerhin hat aber Kardinal Meissner einmal erzählt, er wisse von Mutter Terese selbst, dass diese, wenn sie ein Gebäude für ihre Werk haben wollte, in das leere Gebäude durch ein Fenster eine wundertätige Medallie warf, und sie in der Regel das Haus bald beziehen konnte. Auch las ich mal über fromme Ehefrauen, welche die Medaille heimlich in die Kleidung ihres Mannes einnähten oder unters Kopfkissen legten – mit Bekehrungserfolg!
      Es ist doch hoffentlich nicht so etwas, was sie in Ihrem Kommentar andeuten?

      1. Meine Zielgruppe sind Moslems, Arme, sozial Schwache über dort wo sich Menschen nach Gott sehnen. Wie dies geschieht ? Mit der Medallie gebe ich eine Zettel der die Medallie Erklärt und eine Band. Ich bin seit drei Jahren diesbezüglich aktiv mit der Genehmigung des Pfarrers und es ist so das auch Moslems dies angenommen haben. Wie dies geschieht weis nur Gott aber es klappt eben. Für der eigentlichen Mission bete ich sehr viel für alle auch danach. Mir ist es ein Anliegen die Liebe Gotte zu den Menschen zu bringen. Mein Fundament ist die Katholische Lehre, die Heilige Schrift und die Tradition.

  6. Die Erlaubnis des Kultes um eine Erscheinung geht vom örtlichen Bischof aus. Man hört auch manchmal (aus erscheinungsgeneigten Kreisen), dass eine Sache auch hin und wieder vom „Vatikan“ bzw. der „Glaubenskongregation“ anerkannt bzw. geprüft und gestattet sei.
    Kann das denn möglich sein? Ich weiss wohl, dass die Glaubenskongregation sich einschaltet, wenn eine „Verehrung“, die nicht oder noch nicht gestattet ist, aus dem Ruder läuft.
    Gibt es wirklich eine Erlaubnis zu einer privaten Verehrung angeblicher übernatürlicher Erscheinungen über den Ortsbischof hinaus?

    1. Guten Tag,
      die zuständige Adresse für ein Urteil über eine Erscheinung ist der Ortsbischof.
      Er kann den Vatikan um „Hilfe rufen“, wenn er sich mit einem „Nein“ nicht ausreichend durchsetzt (so geschehen in Heroldsbach und Amsterdam).
      Wenn es um in Büchern veröffentlichte Visionen ging, hat die Glaubenskongregation (früher Hl. Offizium) vor dem Konzil manchmal mit einem Veröffentlichungsverbot eingegriffen, etwa betr. Valtorta oder Sr. Faustyna – meist im Zusammenhang mit dem Index.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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