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Erscheinungen? – Marienfried beinhaltet kein übernatürliches Geschehen

Infos zur amtlichen kirchlichen Haltung

Am 20.3.2000 erklärte der Augsburger Bischof Dr. Viktor Josef Dammertz, daß die Kirche es ablehnt, die „Privatoffenbarung“ von Marienfried anzuerkennen; der entscheidende Satz aus seinem Dekret zu den angeblichen Marienerscheinungen der „Seherin“ Bärbel Rueß (seit 1952 verheiratete Rehm) lautet:

„Es steht nicht fest, dass den Ereignissen von Marienfried aus dem Jahre 1946 ein übernatürlicher Charakter zukommt. Es bleiben ernste Zweifel bestehen, die es nicht erlauben, sie als echtes, übernatürliches Geschehen anzuerkennen.“

Dieser bischöflichen Entscheidung ging die Arbeit zweier Kommissionen voraus. Eine Pastoralkommission wurde am 24. Juli 1993 eingesetzt, deren Abschlußbericht im Dezember 1993 vorlag.

Ebenfalls 1993 wurde eine Kommission zur Untersuchung der Phänomene bzw. „Erscheinungen“ in MarienfrieRadio Vatikand eingesetzt, deren Abschlußbericht 1998 vorlag.  Das Ergebnis dieser Kommission legte der Augsburger Oberhirte auch Kardinal Ratzinger bzw. der Glaubenskongregation in Rom vor.

Der Glaubenspräfekt lobte die Arbeit der Kommission und schrieb dies dem Augsburger Bischof am 18. Juni 1996. Dies also ist das Fundament für die bischöfliche Entscheidung, wonach man  n i c h t  bestätigen könne, Marienfried sei übernatürlichen Ursprungs.

Info: http://www.bistum-augsburg.de/index.php/bistum/Hauptabteilung-VI/Glaube-und-Lehre/Glaubenslehre/Glaubensfragen/Marienfried-Ereignisse-von-1946

Kommentare

8 Antworten

  1. II. Vatikanisches Konzil über Privatoffenbarungen:

    «Solche Gnadengaben, ob sie nun von besonderer Leuchtkraft oder aber schlichter und allgemeiner verbreitet sind, müssen mit Dank und Trost angenommen werden, da sie den Nöten der Kirche besonders angepaßt und nützlich sind . . . Das Urteil über ihre Echtheit und ihren geordneten Gebrauch steht bei jenen, die in der Kirche die Leitung haben und denen es in besonderer Weise zukommt, den Geist nicht auszulöschen, sondern alles zu prüfen und das Gute zu behalten.»

    Dogm. Konstitution über die Kirche, z. Kap., Nr. 12

    1. Guten Tag,
      nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß es in dem von Ihnen zitierten Kapitel vor allem um allgemeine Gnadengaben des Heiligen Geistes geht, nicht um Erscheinungen bzw. Privatoffenbarungen – und daß es an jener Stelle, die Sie mit drei Pünktchen gestrichen haben, sogar ausdrücklich heißt, man solle nicht etwa leichthin “außerordentliche” Gnadengaben erstreben; zudem stehe das Urteil über deren Echtheit der Kirchenführung zu.

      Gewürdigt werden hier vom Konzil also die eher “unscheinbaren” Gaben des Heiligen Geistes, die zum Dienst in der Kirche führen, wohingegen die “außerordentlichen” Phänomene eher nicht erstrebt werden sollen!

      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      Hier der Abschnitt aus Kapitel 12 von Lumen Gentium, der Dogm. Konstitution über die Kirche, im Zusammenhang und ganz ohne Pünktchen:

      “Derselbe Heilige Geist heiligt außerdem nicht nur das Gottesvolk durch die Sakramente und die Dienstleistungen, er führt es nicht nur und bereichert es mit Tugenden, sondern “teilt den Einzelnen, wie er will” (1 Kor 12,11), seine Gaben aus und verteilt unter den Gläubigen jeglichen Standes auch besondere Gnaden.

      Durch diese macht er sie geeignet und bereit, für die Erneuerung und den vollen Aufbau der Kirche verschiedene Werke und Dienste zu übernehmen gemäß dem Wort: “Jedem wird der Erweis des Geistes zum Nutzen gegeben” (1 Kor 12,7).

      Solche Gnadengaben, ob sie nun von besonderer Leuchtkraft oder aber schlichter und allgemeiner verbreitet sind, müssen mit Dank und Trost angenommen werden, da sie den Nöten der Kirche besonders angepaßt und nützlich sind.
      Außerordentliche Gaben soll man aber nicht leichthin erstreben. Man darf auch nicht vermessentlich Früchte für die apostolische Tätigkeit von ihnen erwarten. Das Urteil über ihre Echtheit und ihren geordneten Gebrauch steht bei jenen, die in der Kirche die Leitung haben und denen es in besonderer Weise zukommt, den Geist nicht auszulöschen, sondern alles zu prüfen und das Gute zu behalten (vgl. 1 Thess 5,12.19-21).”

    1. Guten Tag,
      „Nichterscheinungsorte“ können nur dann ein Segen sein, wenn man sie auch als NICNT-Erscheinunngsorte akzeptiert und nicht unterschwellig doch als Erscheinungsorte sehen will. Es bedarf zudem keines „Anlasses“, um hier zum ersten Mal die kirchliche Position zu Marienfried darzustellen. Das gehört – wie der Untertitel zeigt – zum Bereich der „katholischen Aufklärung“ – und die Unter-Kategorie „Marienfried“ wurde erst mit diesem Info-Artikel eröffnet. Es werden hier etliche weitere „Erscheinungsorte“ folgen, für deren Beleuchtung es wiederum keines „Anlasses“ bedarf, weil die Wahrheit immer aktuell ist.
      Freundliche Grüße!
      Felizitas Küble

      1. Auf der Homepage von Marienfried kann man folgendes lesen:

        Dazu erklärt der Bischof von Augsburg am 20. März 2000 u.a.: „Auch wenn den Ereignissen von 1946 aufgrund einer Reihe von Bedenken der übernatürliche Charakter nicht zuerkannt werden kann, ist und bleibt Marienfried ein Ort des Gebetes, der Verehrung der seligsten Gottesmutter und einer intensiven Seelsorge …“

        Was bedeutet „unterschwellig doch als Erscheinungsorte sehen“?

        Ich war oft in Marienfried und habe noch nie erlebt, dass dort ein Seelsorger – auch nicht unterschwellig – Marienfried als Erscheinungsort propagiert hätte. Für eine Auskunft, wer Marienfried „unterschwellig“ als Erscheinungsort sieht, wäre ich dankbar.

        1. Guten Tag,
          Sie fragen nach wegen meiner Eingangsbemerkung (siehe vorhergehende Antwort auf Ihren ersten Leserkommentar), wobei ich Folgendes geäußert habe:
          Nicht-Erscheinungsorte könnten nur dann ein Segen sein, wenn man sie auch wirklich als NICHT-Erscheinungsorte akzeptiert – also nicht unterschwellig doch als Erscheinungsort ansieht.

          Mein wortspielerischer Hinweis bezog sich erkennbar auf Ihre vorhergehende Äußerung, wonach auch Nichterscheinungsorte ein Segen sein könnten.

          Ich habe niemandem etwas unterstellt, sondern einen allgemeinen GRUNDSATZ aufgestellt, nämlich daß ein Nichterscheinungsort nur dann ein „Segen“ sein kann, wenn das kirchliche „Nein“ wirklich (und nicht nur formal) akzeptiert wird. Wo dies der Fall ist, umso besser – wenn dies in Marienfried so läuft, dann freut es mich doch.
          Ich wollte also Ihre allgemeine (!) Bemerkung auf derselben, also der g r u n d s ä t z l i c h e n Ebene einschränken.

          Daß sich dieses Akzeptieren eines kirchlichen „Nein“ übrigens nicht immer von selber versteht, zeigt das Beispiel Heroldsbach und die ausgesprochen heftigen Reaktionen, die überraschend eintrafen, nachdem ich im „Theologischen“ kritisch über diese – von der Kirche strikt abgelehnte – Privatoffenbarung geschrieben hatte. Auch die besagte Zeitschrift wurde mit wütenden Briefen eingedeckt – nicht gerade „segensreich“.

          Ich glaube aber gerne, daß die Dinge im Umfeld Marienfried weitaus besser laufen: möge es so bleiben!

          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      2. Sie haben Heede vergessen, liebe Frau Küble.
        Aber ich weiß sowieso schon, wie dies bewertet wird.
        Wahrscheinlich war es legitim, Betende mit Gewalt davon abhalten zu wollen (wie in Heede und auch Heroldsbach geschehen). Wem hier nicht die Augen aufgehen, dem bleiben zu evtl. zu.
        Um das Paket noch rund zu machen (was Ihrerseits den Irrglauben angeblich ausmacht), erwähne ich hier noch gerne den gnadenreichen Pater-Pio-Rosenkranz. Der ist natürlich auch von „unten“ – oder, Frau Küble.
        Wer Augen hat, der sehe und wer Ohren hat, der höre.
        Ich jedenfalls weiche kein bisschen von dem ab, was ich im Herzen höre.
        Gaby

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