Wie die Tageszeitung „Die Welt“ am heutigen Sonntag online berichtet, hat ein Richter aus dem südbayerischen Passau einem Schlepper mildernde Umstände zugebilligt mit Hinweis auf die Regierungspolitik der Kanzlerin. Der 43-jährige Schleuser erhielt nur zwei Jahre Haft auf Bewährung, womit das Strafmaß nicht voll ausgeschöpft wurde.
Unter dem Titel „Richter straft Schleuser wegen Regierungspolitik milde“ heißt es, der Amtsrichter habe als Grund, keine keine schärfere Strafe zu verhängen, die „Willkommenspolitik der Bundesregierung“ erwähnt.
Der Richter begründete sein Urteil konkret wie folgt: „Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen.“
Quelle und vollständige Nachricht hier: http://www.welt.de/politik/deutschland/article148562388/Richter-straft-Schleuser-wegen-Regierungspolitik-milde.html
Eine Antwort
Der Richter gefällt mir mit seiner Begründung (nicht mit dem Strafmaß) – jetzt möchte ich nur noch wissen, welche Staatsangehörigkeit der Schleuser hatte.