Das „Netzwerk B“ (ein Selbsthilfe-Verein von Mißbrauchsopfern) will sich an einer Sammelklage gegen den deutschen Staat beteiligen – so erklärte die Initiative von Betroffenen heute in einer Pressemitteilung.
Laut Netzwerk B verstoßen die Verjährungsfristen im deutschen Zivilrecht gegen die Menschenrechte.
Weiter heißt es in der Stellungnahme:
„Betroffene sexualisierter Gewalt stoßen häufig auf das Problem, dass sie ihre Ansprüche auf Entschädigungsleistungen und somit auf Anerkennung als Opfer von Gewalttaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht durchsetzen können. Verursacht wird dies durch die im deutschen Zivilrecht derzeit sowie in der Vergangenheit geltenden Verjährungsfristen. Gegen diese Regelung wollen wir gemeinsam vorgehen.“
Außerdem erläutert die Erklärung von Netzwerk B:
„Der Kreis der Täter ist hierbei äußerst vielfältig. Diese finden sich insbesondere in Familien, in der erweiterten Verwandtschaft, in der Nachbarschaft, in Heimen, in Kindergärten und Schulen, in Kirchen oder anderweitigen religiösen Vereinigungen und Orden. Angesichts der geltenden Verjährungsfristen gehen diese Täter in vielen Fällen nicht nur straffrei, sondern darüber hinaus auch ohne jegliche Entschädigungsleistungen an ihre Opfer aus.“