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Polizei begrüßt erfolgreichen Schlag gegen Organisierte Kriminalität in Berlin

Die Berliner Staatsanwaltschaft sei mutig und entschlossen vorgegangen, so das erste Fazit des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt.

Die vorläufige Sicherstellung von 77 Immobilien, die möglicherweise mit Geldern aus kriminellen Machenschaften finanziert wurden, sei ein erster, wichtiger Erfolg im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK).

BILD: Buchtitel von Polizeichef Wendt: „Deutschland in Gefahr“

In Berlin erklärte Rainer Wendt dazu:

„Gute Nachrichten sind selten genug, deshalb darf man diese besonders hervorheben. Die seit vergangenem Jahr vorhandenen Möglichkeiten der vorläufigen Sicherstellung von Vermögenswerten, die möglicherweise mit Geldern aus kriminellen Handlungen finanziert worden sind, wurden von der Berliner Staatsanwaltschaft mutig und entschlossen angewendet.

Die sorgfältige Vorbereitung eines solchen Schlages gegen die OK ist umso wichtiger, als nunmehr etliche Anwälte gegen diesen Schritt Sturm laufen und alle juristischen Möglichkeiten nutzen werden, die Bemühungen der Staatsanwaltschaft ins Leere laufen zu lassen.

Es bleibt zu hoffen, dass die gesammelten Beweise auch die Gerichte überzeugen können, das wird sicher noch eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Schon jetzt aber lässt sich feststellen, dass die Ermittlungsbehörden bereit und in der Lage sind, gesetzliche Befugnisse auch zu nutzen und den Kampf gegen Organisierte Kriminalität keinesfalls aufgegeben haben.

Wir haben immer gesagt, dass die schwächste Stelle in den Strukturen der OK deren Gewinne sind, die sie weder genießen noch vermehren können, wenn sie nicht in den offiziellen Wirtschaftskreislauf einfließen. Es war richtig, dass der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung an dieser Stelle eingegriffen hat, dem Vorbild anderer Länder folgend.“

Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://www.dpolg.de/aktuelles/news/dpolg-bewaehrungstest-fuer-gesetzliche-neuregelung-zum-vermoegenseinzug-bei-kriminellen/

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