In Afghanistan droht Konvertiten die Hinrichtung
Wenn in Afghanistan Moslems zum Christentum übertreten, müssen sie entweder in die „innere Emigration“ gehen und sich äußerlich weiterhin an islamischen Riten und Gebräuchen beteiligen – oder es droht Ihnen im Falle der „Entdeckung“ die Ermordung durch die eigene Sippe oder radikal-islamische Gruppen, wozu nicht allein die berüchtigten „Taliban“ im Süden und Osten des Landes gehören, sondern auch bewaffnete Kämpfer in sonstigen Landesteilen.
Wird in Afghanistan der „Abfall“ eines Moslems den staatlichen Behörden bekannt, drohen dem Betroffenen im „besten“ Falle Verhaftung und Folter – oder die förmliche Hinrichtung. Es gilt dort die Scharia (das islamische Religionsgesetz und Staatsrecht zugleich) oder ein islamisch geprägtes Gewohnheitsrecht.
Die Schweizer Flüchtlingshilfe schreibt über Afghanistan: „Extralegale Tötungen und Folter sind in Staatsgefängnissen weit verbreitet. Menschenrechtsverletzungen werden selten bis nie geahndet.“
Weitere Infos über Afghanistan sowie verfolgte Christen und Bürgerrechtler in aller Welt gibt es bei der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) in Frankfurt: http://www.igfm.de/