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Unionsfraktion beanstandet ungleiche Verteilung der Asylbewerber in der EU

Deutschland wird von den steigenden Asylbewerberzahlen in Europa sehr stark belastet. Das europäische Asylsystem muß von allen Mitgliedsstaaten einheitlich angewandt und für eine gerechte Lastenverteilung genutzt werden.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Deutschland trägt seit langem die Hauptlast der Flüchtlinge in Europa. Rund jeder dritte Asylantrag in der EU wird in Deutschland gestellt. Aufgrund der geopolitischen Konflikte ist in diesem Jahr mit bis zu 200.000 Anträgen zu rechnen.  image

Zentrales Anliegen muss es sein, wirklich Schutzbedürftigen schnell Hilfe zukommen zu lassen. Genauso müssen nicht schutzbedürftige Asylbewerber unser Land zügig wieder verlassen. Zugleich müssen wir die humanitäre Hilfe stärken, damit die Menschen in ihren Herkunftsregionen bleiben können. Gegen Schlepperbanden, die hohe Profite erzielen und das Leben der Flüchtlinge leichtfertig aufs Spiel setzen müssen wir noch entschlossener vorgehen.

All dies ist nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller EU-Staaten zu erreichen. Deutschland trägt mit einigen wenigen anderen EU Staaten die Hauptlast, deshalb können wir mit Recht Solidarität einfordern.

Erster Schritt herbei muss die konsequente Anwendung des geltenden Dublin-Verfahrens in der EU sein. Flüchtlinge müssen bei Ersteinreise in die EU registriert werden und im Ersteinreisestaat den Asylantrag stellen. Hierzu müssen wir die EU-Außengrenzen effektiver schützen und die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX weiter stärken. Wenn das geltende EU Recht missachtet wird, muss als letztes Mittel auch eine zeitweise Aussetzung des Schengen-Regimes nach den dafür vorgesehenen Regeln erwogen  werden.

Auch über die zeitlich befristete Verteilung von anerkannten Flüchtlingen innerhalb der EU muss diskutiert werden, um einseitige Belastungen zu vermeiden. Eine wirkliche Verbesserung setzt jedoch voraus, dass die Hilfe für Flüchtlinge vor Ort gestärkt wird und wir die Flüchtlingsursachen in einer gemeinsamen Anstrengung aller EU-Staaten entschlossen angehen.“

Kommentare

2 Antworten

  1. „Das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bulgarien weisen gegenwärtig systembedingte Mängel auf.“ VG Stuttgart vom 24.6.2014 (A 11 K 741/14)

    Wie kann man in der EU das sog. Dublin-Verfahren noch anwenden, wenn in einzelnen EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien,Ungarn) Flüchtlinge misshandelt werden.

    Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, sollte deshalb erst einmal einheitliche Standards und rechtsstaatlichen Umgang mit Asylsuchenden in den anderen EU-Staaten von diesen einfordern und durchsetzen.

    Diese Staaten haben in der EU nichts verloren. Oder dem Dublin-Verfahren fehlt die Grundlage, wie das VG Urteil Stuttgart zu Recht festgestellt hat.

    Das Bundesamt für Migration sollte dieses Urteil schnellstmöglichst anwenden. Auch hier ist Herr Stephan Mayer gefordert.

  2. Sorry, Herr Mayer, Sie haben die Arbeitsweise der EUdSSR offensichtlich nicht verstanden. Die Kernregel lautet: Frankreich entscheidet und Deutschland zahlt.
    Die Aufnahme von Asylanten gehört eindeutig in die Kategorie „zahlen“. Also, Herr Mayer, was meckern Sie da noch rum?

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