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Widerspruchslösung abgelehnt – ALfA: „Großer Erfolg für die Lebensrechtsbewegung“

Der Bundestag hat den Vorstoß von Gesundheitsminister Spahn, wonach künftig jeder als Organspender gelten sollte, der nicht widerspricht, mit einer klaren Mehrheit abgelehnt und im Anschluss für die erweiterte Zustimmungslösung gestimmt, die auf eine umfassendere Information der Bevölkerung hinausläuft.

Er hält an der Organspende als ungeschuldeter Gabe fest und respektiert das Selbstbestimmungsrecht der Menschen.

Die ALfA (Aktion Lebensrecht für alle), die sich im Vorfeld intensiv gegen die Widerspruchslösung eingesetzt hatte, begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung des Deutschen Bundestags.

„Es gibt, wie aus den Redebeiträgen der Befürworter der Widerspruchslösung hervorging, zahlreiche traurige Einzelschicksale von betroffenen Patienten. Daraus erwächst jedoch kein allgemeiner Anspruch auf ein fremdes Organ. Und es ist sehr erfreulich, dass eine große Mehrheit der Abgeordneten dies erkannt hat“, erklärt die ALfA-Vorsitzende Cornelia Kaminski (siehe Foto).

Die erweiterte Zustimmungslösung setzt darauf, dass das 2019 geänderte Transplantationsgesetz ausreicht, um die Zahl der Organspender zu erhöhen. Die im Gesetz vorgesehene umfassendere Information der Bevölkerung über die Vorgänge bei einer Organspende ist begrüßenswert – noch begrüßenswerter wäre es jedoch, wenn auch über die bestehenden Zweifel zahlreicher Wissenschaftler am Hirntodkriterium zur Todesfeststellung informiert würde.

Die Erkenntnisse anerkannter Neurologen, Chirurgen und Anästhesisten lassen es nicht länger zu, bei einem Patienten, bei dem ein Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen diagnostiziert wurde, von einem Toten zu sprechen.

Es mag durchaus möglich sein, dennoch lebensnotwendige Organe zu entnehmen – jedoch sollte bei der Information der Bevölkerung hierüber nicht weiter von „postmortaler“ Organspende gesprochen werden.

Angesichts des Leidensdrucks der Betroffenen und des steigenden Bedarfs an Organen bestünde sonst die Gefahr, dass zusehends der Spender und sein Recht auf Würde und Selbstbestimmung aus dem Blick geraten, so Kaminski. Der nun beschlossene Gesetzesentwurf schiebt dem vorerst einen Riegel vor.

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob geboren oder ungeboren, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung. Die ALfA hat mehr als 10.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

 

Kommentare

2 Antworten

  1. Ich würde erstmal Bravo sagen. Wäre das Gesetz von Herr Spahn durchgekommen, hätte ich mein Spenderausweis in nein geändert. Es wird viel gejammert und gefordert. Wo bleibt die Familie? Ich habe meinen Bruder mit fast 80 Jahre eine Niere angeboten, was er rundheraus abgelehnt hat. Wenn Herr Spahn und Lauterbach den menschlichen Körper als Ersatzteillager benutzen wollte, ist das schief gegangen. Hoffentlich geben sich die Herren damit zufrieden.

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