Top-Beiträge

Links

Zur Feier der Kar- und Osterliturgie: Wo bleibt der Einsatz unserer Amtsträger?

Von Reinhard Wenner

Bei deutschen katholischen Bischöfen und Priestern ist das Recht auf Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) wohl nicht mehr besonders wichtig und das Kirchengebot, an Sonn- und Feiertagen an einer Eucharistiefeier teilzunehmen (can. 1247 f. CIC), ebenfalls nicht – selbst an Ostern, einem christlichen Hochfest, nicht.

Wäre es anders, hätten Bischöfe und Priester wohl nicht ohne eine intensive öffentliche Diskussion die staatlichen Kontakt-Beschränkungen gleichsam 1 zu 1 umgesetzt. Sie hätten längst Wege gefunden wie die religiösen Pflichten der Katholiken trotz der derzeitigen gesundheitlichen Gefahren durch das Corona-Virus erfüllbar sind.

Das Angebot, sich vor der Kirchentür einen geweihten Palmzweig oder das Osterlicht zu holen, ist jedenfalls kein genügender Ersatz.

Der Staat selbst geht bei einigen Gruppen mit seinen Kontakt-Beschränkungen relativ locker um. Ein paar Beispiele:

  • Vor einigen Tagen hat eine Sitzung des deutschen Bundestages stattgefunden, bei der zwar auf genügend Abstand zwischen den einzelnen Abgeordneten geachtet worden ist – aber die Sitzung hat stattgefunden.
  • Pressekonferenzen finden weiterhin statt, so am Montag, 6. April 2020 durch die Bundeskanzlerin.
  • Manche Polizisten und Mitarbeiter von Ordnungsämtern gehen ohne Sicherheitsabstand nebeneinander durch Straßen und Parks um zu kontrollieren, ob andere die staatlich verordneten Kontakt-Beschränkungen einhalten.
  • Der Bundesgesundheitsminister hat erst am 1. April 2020 den Flugzeug-Piloten aus dem Irak, ein Land, das ziemlich stark infiziert sein soll, mit sofortiger Wirkung die Landung in Deutschland untersagt.
  • Im April und im Mai dieses Jahres können jeweils 40.000 ausländische Arbeitskräfte nach Deutschland kommen, um bei Erntearbeiten zu helfen.

Lebensmittelgeschäfte sind geöffnet, um das leibliche Wohl zu gewährleisten. Und wo bleibt die Sorge um das geistliche Wohl? Das kommt offenbar nicht einmal bei allen katholischen Bischöfen und Priestern in den Blick.

Es ist ja auch schon ca. 2.000 Jahre her, dass jemand gesagt hat: „Der Mensch lebt nicht vom Brot allein“ (Lk 4,4).

Dabei gibt es etliche Möglichkeiten, den Katholiken in Deutschland auch in Pandemie-Zeiten weiterhin das „Brot des Lebens“ zu reichen.

  • Es gibt große Dome, Pfarrkirchen, Klosterkirchen. Es wäre einfach, z. B. nur jede dritte Kirchenbank freizugeben und auf den freigegebenen Bänken mit kleinen Zetteln die entsprechenden Sicherheitsabstände zu markieren.
  • Es wäre möglich, jenen, die nicht an einer Eucharistiefeier teilnehmen können oder wollen, eine Stunde vor Beginn oder nach dem Ende der hl. Messe einen sog. Kommunion-Gottesdienst in kleinen Gruppen anzubieten, der ggf. auch von Diakonen, Pastoral- und Gemeindereferenten geleitet werden könnte.
  • Es wäre möglich, dass jeder Priester am Sonntag zweimal zelebriert – morgens und abends. Einige tun das schon.

Wahrscheinlich haben die meisten Kirchen mindestens zwei Türen. Eine Tür könnte als Eingang benutzt werden, die andere nur als Ausgang. Bei den gottesdienstlichen Feiern könnte Nasen- und Mundschutz getragen werden.

Alle Priester könnten ab sofort auch montags zelebrieren und zumindest für einige Monate auf ihren freien Tag verzichten, damit den Gläubigen eine weitere Möglichkeit zur Mitfeier einer hl. Messe in einer kleinen Gruppe geboten wird. Wer unbedingt an seinem freien Montag festhalten will, sollte mal bedenken, was wohl passierte, wenn Eltern ihren kleinen Kindern sagten: Mama und Papa brauchen jede Woche einen kinderfreien Tag. Kinder, seht montags zu, wo ihr bleibt.

Einige Priester und Ordensleute sind bei ihrem seelsorgerlichen Dienst vom Corona-Virus befallen worden und gestorben. Da sich aber Ärzte und Pflegekräfte, Kassierer und Kassiererinnen weitgehend zu schützen vermögen, sollte dieser Selbstschutz auch den Seelsorgern möglich sein.

Wer den Katholiken immer mal wieder sagt, die christliche Gemeinde werde vom Altar her auferbaut, sollte begründen, warum das in Pandemie-Zeiten nicht gilt bzw. nachrangig sein soll.

Natürlich ist nicht auszuschließen, dass die eine und andere staatliche Stelle, der eine und andere Politiker gegen Eucharistiefeiern Einwände erhebt. Aber in den Generalvikariaten/Ordinariaten der 27 deutschen (Erz-)Diözesen dürfte es etwa 100 Juristen geben.

Hinzu kommen die Juristen im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, im Katholischen Büro in Berlin und in den Katholischen Länder-Büros. Falls es noch nicht geschehen ist, dürfte es leicht sein, innerhalb von wenigen Stunden die juristischen Argumente zugunsten der Glaubensfreiheit im Sinne der Teilnahme an gottesdienstlichen Feiern auch in Pandemie-Zeiten zusammenzustellen.

Im übrigen sollte bei jeder Frage nach der Einschränkung von Grundrechten gelten: In dubio pro libertate!

Im vorliegenden Fall besagt das: Im Zweifel zugunsten der Glaubensfreiheit und damit der Freiheit, auch an den Kar- und Ostertagen Gott durch Eucharistiefeiern die Ehre zu geben.

Aber es hat den Anschein, dass staatliche Stellen darauf keinen oder aber nicht allzu viele Gedanken verschwendet haben und insoweit ihrer Prüfpflicht nicht genügend nachgekommen sind.

Kommentare

7 Antworten

  1. Mich wundert auch, dass die Amtsträger sang- und klanglos eingeknickt sind. Ich hatte erwartet, dass die deutschen Bischöfe verlauten lassen, dass Versammlungsverbot solle *selbstverständlich* nicht für katholische Gottesdienste gelte. Und erst wenn der Staat auf dem Versammlungsverbot bestanden hätte, dass sie dann zähneknirschend nachgegeben hätten.

    Andererseits aber halte ich auch nichts von realitätsfernen Standpunkten im Stil von „Gott wird nicht zulassen, dass Menschen bei der Spendung oder dem Empfang seiner Sakramente angesteckt werden“. Doch, das kann passieren. Deswegen hätte ich es auch für angemessen gehalten, wenn die Bischöfe die Sonntagspflicht ausgesetzt hätten. Nur dieser vorauseilende Gehorsam der Kirchenoberen befremdet mich.

  2. „Im April und im Mai dieses Jahres können jeweils 40.000 ausländische Arbeitskräfte nach Deutschland kommen, um bei Erntearbeiten zu helfen.
    Lebensmittelgeschäfte sind geöffnet, um das leibliche Wohl zu gewährleisten. Und wo bleibt die Sorge um das geistliche Wohl?“

    Da geht es um „Fressen und Saufen“ = das wichtige leibliche Wohl!

    In den Augen derer, die um sich um ihre Verdauungsorgane und österliche Freizeitbespaßung mehr Gedanken machen – als um das ewige Heil, ist der Gottesdienst nur eine Veranstaltung von vielen Veranstaltungen. Besonders in Zeiten der Not (!) kann auf Veranstaltungen dieser Art – mit Akzept der Oberhirten – verzichtet werden.

    Diese nur „christliche Veranstaltung“ zum Osterfest, hat sich hinter geöffneten Baumärkten, Bäckereien, Gartencentern usw. … einzuordnen und muss geschlossen bleiben. Das zeigt mehr als nur eindeutig, was der christliche Bürger von einer Partei erwarten darf, die so offensichtlich und vollkommen unberechtigt ein „C“ im Namen trägt. Baumärkte, Fressbuden, Pflanzenshops usw. … haben Vorrang.

    Aber vergeigt haben das die Bischöfe, die mit ihrem vorauseilenden Gehorsam dieser „C“ – Partei noch den roten Teppich ausrollen und verständnisvoll Beifall klatschen. Das zeigt aus der Sicht der verantwortlichen Entscheidungsträger, dass die Kirche nicht systemrelevant ist und sich brav hinter der Bedeutung eines öffentlich zugänglichen Baumarktes einzuordnen weiß.

    MfG

    1. Hat mir soeben ein guter Freund gelinkt!

      Wir lieben den großen Bruder!

      Ein eigentümlicher Irrsinn hat viele Briten befallen — Peter Hitchens schreibt dagegen an.

      Doch nun kommt die schreckliche Frage nach meiner wirklichen Religion, dem Lobpreis und der Anbetung Unseres Herrn Jesus Christus, in dem wir leben und uns bewegen und unser Dasein haben und aus dessen Leben und Worten ich in diesen Zeiten besonderen Trost ziehe. Ich kann dies nicht tun, wie es jahrhundertelang getan wurde. Der Kirchenvorsteher in der kleinen Dorfkirche, in der wir immer noch dem Gebetbuch von 1662 folgen, die King James-Bibel lesen und echt anglikanische Hymnen singen, war entschlossen weiterzumachen. Er verdeutlichte den Oberhäuptern der Kirche, dass wir nicht allzu viele seien und dass wir schon jetzt beim Beten einen Abstand von sieben Fuß und manchmal sogar mehr einhielten. Keine Chance. Der Gottesdienst wurden unterbrochen und wenige Stunden später waren die Türen verriegelt und niemand weiß, wann und ob überhaupt sie sich je wieder öffnen werden. Etwas derartiges ist in England seit 800 Jahren nicht geschehen, seit den Tagen des üblen Königs John.

      https://www.rubikon.news/artikel/wir-lieben-den-grossen-bruder

    2. +++ 11:12 Metro spricht mit „allen Bundesländern“ über Öffnung für jeden +++

      In der Corona-Krise ist der Düsseldorfer Großhandelskonzern Metro bereit, weitere Märkte für Privatleute zum Einkaufen zu öffnen. „Haben Anfragen von Behörden bekommen, ob wir auch für die Versorgungsqualität einen Beitrag leisten können,“ sagt Metro-Chef Olaf Koch im Interview mit ntv.

      https://www.n-tv.de/panorama/12-46-Daten-im-Uberblick-So-entwickeln-sich-die-Infektionszahlen-in-Spanien–article21626512.html

      Sehr gut, dass sich die Behörden (!) Sorgen um die Versorgungsqualität machen, beim Großhandelskonzern anfragen und der bereit ist, die Märkte (!) für Privatleute zu öffnen.

      MfG

  3. Dieses Jahr erleben wir in der Karwoche das Leiden und Sterben unseres Herrn Jesus Christus unter veränderten Vorzeichen, die zur vertiefenden Meditation anregen.
    Vor allem haben viele unserer deutschen (Ober-)Hirten den „Karfreitag“ nicht begriffen.
    Sie fliehen vom „Kreuz“ und lassen die ihnen anvertraute „Herde“ im Stich; aus Furcht vor dem Virus verbarrikadieren sie sich hinter verschlossenen Türen.
    Sie werden einen Teufel tun und „ihre“ Juristen losschicken, um gegen das generelle Verbot der Gottesdienste vorzugehen!
    Im Grunde sind sie heilfroh, dass die Bundesregierung diese heikle, grundgesetzwidrige Maßnahme festgeschrieben hat – so können sie sich bedeckt halten.
    Als Beispiele für die innere religiöse Verwahrlosung des deutschen Episkopats mögen der Zeitgeist- und Wohlstandsbischof Kardinal Reinhard Marx und sein Kollege, der oberste protestantische Amtskirchenatheist Bedford-Strom, gelten, denen schon vor dreieinhalb Jahren am Tempelberg in Jerusalem der Hahn krähte. Von bitteren Tränen öffentlicher Reue wurde allerdings nichts bekannt. (Dank Dorothee Sölle wissen wir, wie der gottlose Gottesglaube des „modernen“ Menschen funktioniert.)
    In der Begründung der Verwaltungsgerichte, die bisher Klagen wie die des Philipp-Neri-Instituts in Berlin abgewiesen haben, kommen unter anderem auch deren theologische Minderbemittlung und fachliche Überforderung zum Ausdruck: Die Gläubigen könnten schließlich ersatzweise an Online-Gottesdiensten, von manchen wegen ihrer Entleertheit auch „Geistermessen“ genannt, „teilnehmen“, heißt es.
    Dass ihnen durch die vereinten Kräfte von Staat und Kirche faktisch der wahre Leib Christi in der Eucharistie verweigert wird, liegt nicht nur außerhalb des Fassungsvermögens von Juristen, sondern scheint auch Kirchenvertretern glaubensfremd geworden oder zumindest nicht von Belang zu sein.

  4. Salz der Erde zu sein wird sehr erschwert,
    erschreckend ist in dem Zusammenhang die Missachtung der Wirkung der gemeinsamen Gebete auch für Meinungsbildner und Entscheidungsträger, eben gerade in schwierigen Zeiten.
    Mut macht der Kustos im Heiligen Land, Br. Francesco Patton OFM, der in „Terra Sancta“ verkündete,
    „Glaubt weiterhin, liebt weiterhin, hofft weiterhin u n d leistet Widerstand.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

Mai 2024
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Blog Stats

696742
Total views : 8794418

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.