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15 Wissenschaftler solidarisieren sich mit Professor Dr. Martin Wagener

Wir dokumentieren hier den vollen Wortlaut eines OFFENER BRIEFs von Prof. Dr. Jan Dochhorn (siehe Foto oben) und Prof. Dr. Günter Reiner (2. Foto) an das Bundesinnenministerium zu den Einschränkungen der Lehrtätigkeit von Prof. Martin Wagener (Lehrstuhl für Politikwissenschaft an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung; Berlin).

Das Schreiben wurde von 13 weiteren Wissenschaftlern unterstützt:

Seit dem 27.10.2021 ist der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Martin Wagener aufgrund einer Sofortmaßnahme des Bundesnachrichtendienstes (BND) der Zugang zu seinem Arbeitsplatz am Zentrum für nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung in Berlin verwehrt; ein direkter Kontakt zu seinen Studenten ist ihm nicht mehr möglich.

Gestützt wird die Maßnahme auf § 16 Abs. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG), der „sicherheitserhebliche Erkennt­nisse“ voraussetzt, also Erkenntnisse, aus denen sich „ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt“ (§ 5 Abs. 2 SÜG).

Damit wird unterstellt, dass entweder Zweifel an der Zuverlässigkeit von Prof. Wagener „bei der Wahrnehmung einer sicherheits­empfindlichen Tätigkeit“ bzw. an seinem Bekenntnis „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bestehen oder dass er im Sinne einer Erpressbarkeit durch ausländische Nachrichtendienste etc. „besonders gefährdet“ ist. [1]

Die Angabe genauerer Gründe für die Maßnahme wurde dem Betroffenen bisher in rechtsstaatlich bedenklicher Weise vorenthalten.

Der ARD freilich ist (ebenfalls auf rechtlich zweifelhafte Weise) die Information weitergegeben worden, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nehme in Martin Wageners Buch „Kulturkampf um das Volk“ (2021) ein als „Ethnopluralismus“ bezeichnetes Weltbild wahr sowie einen problematischen Staatsvolksbegriff, verbunden mit einer „Nähe“ zur Identitären Bewegung (ARD online; 28.10.2021). [2]

Die Umstände geben somit Anlass zur Sorge, dass der Verfassungsschutz an den wissenschaftlichen Theorien von Prof. Wagener Anstoß nimmt.

Hierzu stellen wir  fest:

1. Der Begriff Ethnopluralismus ist wissenschaftlich unpräzise und in keiner Weise geeignet, eine Meinung als verfassungswidrig oder gar extremistisch zu qualifizieren. Insbesondere darf er nicht dazu missbraucht werden, um sachliche Kritik an der Idee einer multikulturellen Gesellschaft dem öffentlichen Diskurs zu entziehen.

2. Martin Wagener hat seinen Staatsvolksbegriff und den damit verbundenen Begriff der Kulturnation mehrfach explizit gegen rassistische Auffassungen abgesetzt. [3]

3. Für die Identitäre Bewegung nimmt Wagener nicht Partei, bezweifelt aber, dass ihre Einstufung als gesichert extremistisch auf einer tragfähigen Grundlage beruht. Er zitiert Passagen aus Schriften der Bewegung und aus einem von ihm selbst vorgenommenen Interview mit Martin Sellner, die eindeutig gegen National­sozialismus, Rassismus oder auch nur einen rein abstammungsmäßig definierten Volksbegriff gerichtet sind. [4]

Wie Wageners Kritik an der Einschätzung des BfV zur Identitären Bewegung Anlass zu Zweifeln an seiner eigenen Verfassungstreue geben könnte, ist schlechterdings nicht nachvollziehbar.

Wir sind der Auffassung, dass Politikwissenschaft Fragen der Einwanderungspolitik offen, angstfrei und herrschaftsfrei erörtern können muss. Durch sein Vorgehen gegen Martin Wagener gefährdet das BfV, sollte sich unser obiger Verdacht bestätigen, die Wissen­schaftsfreiheit und damit die Verfassung, die zu schützen es beauftragt ist, in besonderer Weise.

Des Weiteren meinen wir, dass die sachlich fundierte Kritik, die Martin Wagener an einer Politisierung der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfas­sungsschutz (BfV) in seinem oben genannten Buch übt (u.a. im Hinblick auf die Verwendung unklarer Begriffe wie Ethnoplu­ralismus), wichtiger Bestandteil eines vielstimmigen politikwissenschaftlichen Diskurses in einer kritikoffenen und geistig vitalen Demokratie ist, ganz unabhängig davon, ob sie zutrifft oder nicht.

Durch seine Maßnahmen gegen Martin Wagener setzt sich das BfV dem Verdacht aus, freiheitlich-demokratische Kritik an seiner Arbeit unterbinden zu wollen. Die Folge­wirkung, ein tief­greifender Vertrauens­verlust, mitunter sogar unsere Verfas­sungsordnung betreffend, wird offenbar nicht gesehen oder in Kauf genommen; sie ist fatal für die, wie auch Martin Wagener hervorhebt, dringend erforderliche Arbeit des BfV.

Für den Fall, dass sich die sicherheitsrechtliche Maßnahme gegen Prof. Wagener tatsächlich auf seine öffentlichen Äußerungen stützt, fordern wir daher:

1. die sofortige Beendigung der o.g. Sofortmaßnahme gegen Prof. Wagener,

2. eine offizielle Rüge für Thomas Haldenwang. Dem BfV ist unter seiner Führung gerichtlich schon einmal ein grundgesetzwidriges Handeln bescheinigt worden [5]; ein solches würde annahmegemäß auch im gegebenen Falle vorliegen. Daraus ergeben sich begründete Zweifel an seiner Eignung für dieses Amt.

Es muss gesamtgesellschaftlich ein Bewusstsein dafür entwickelt werden, dass eine Ausweitung des Extremismusbegriffs verfassungsgefährdende Folgewirkungen zeitigen kann. Verfas­sungsschutz erfordert Wachsamkeit, aber auch Behutsamkeit.  

Jan Dochhorn | Günter Reiner

Diese Erklärung wird unterstützt von

Hans-Peter Dochhorn, Oberstudienrat i.R.
Prof. Dr. Egon Flaig
Dr. Meik Gerhards
Dr. Michael Kanther                                        
Dr. Hans-Gerd Krabbe
PD Dr. Axel Bernd Kunze (siehe Foto)
Prof. Dr. Paul G. Layer
Dr. Holm Arno Leonhardt
Prof. Dr. Burkhard Meißner
Prof. Dr. Gisela Müller-Plath
Prof. Jochen Schaaf
Dr. Alexander M. Schilling
Prof. Dr. med. Aglaja Valentina Stirn

Anmerkungen:
[1] Vgl. hierzu die Auskünfte bei Martin Wagener: Der Gegenschlag. Wie der Verfassungsschutz meine Professur attackiert, in: Martin Wagener: Der Podcast, Folge 8 vom 27. 10. 2021, https://www.youtube.com/watch?v=b3XwnKSk01A und idem: Neues vom Gegenschlag. Warum der Verfassungsschutz unter Druck steht, in: Martin Wagener: Der Podcast, Folge 9 vom 13. 11. 2021; https://www.youtube.com/watch?v=OgMBGthpKqI&t=49s.

[2] Vgl. Georg Heil: Extremismus-Verdacht. BND erteilt Professor Hausverbot, Tagesschau vom 29.10.2021; https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/bnd-professor-101.html. Zur Kritik an der Indiskretion im Bundesamt für Verfassungsschutz vgl. Wagener: Neues vom Gegenschlag (wie Anm. 1).

[3] Vgl. Martin Wagener: Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen, Reinbek 2021, passim, u.a. S. 78: »Der Verfasser lehnt vollständige kulturelle Homogenität ab … Hat eine Gesellschaft multikulturelle Züge, ist dies bereichernd. Bilden sich dagegen Parallelgesellschaften, ist eine Bruchlinie geschaffen, die zur Gefahr werden kann …«.

[4] Vgl. Wagener: Kulturkampf (wie Anm. 3), 217–233.

[5] Vgl. VG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019 – 13 L 202/19 –, juris (die öffentliche Bekanntmachung durch das BfV, die AfD sei ein Prüffall, wird gerichtlich untersagt und als Eingriff in die Rechte der Partei und Behinderung ihrer Mitwirkung am demokratischen Prozess gewertet).

Erstveröffentlichung der Stellungnahme hier: https://bildung-und-ethik.com/2021/12/18/offener-brief-solidaritat-mit-professor-dr-martin-wagener/comment-page-1/

Kommentare

4 Antworten

  1. Der Jungen Freiheit wurde in NRW 4 Jahre lang ein Gerichtsbeschluß vorbehalten, der sie vor der Verleumdung „rechtsextrem“ bewahrt und damit Inserenten für sich gewinnen hätte können.
    Das BVerfG hat es erlaubt, daß Soldaten als Staatsorgane als Mörder bezeichnet werden dürfen.
    Irgend ein Richterlein hat nichts dagegen, wenn Deutsche als Köterrasse bezeichnet werden. So unsere Justiz. Kann man von anderen Behörden dann Qualität verlangen. Schaut euch CDSU an, zum Heulen.

  2. Das ist ja heftig. Danke fur die Information.
    Wenn „Meinungsfreiheit“ nur noch für politisch „genehme“ Ansichten gilt, können wir das Grundgesetz gleich in die Tonne kloppen.
    Martin Sellner ist ein einwandfreier Katholik, junger Familienvater, der staatlich in Österreich total diffamiert, ausgegrenzt, überall gelöscht ist. Mit Gottes Hilfe entmutigt das nicht – auch wenn der Weg manchmal hart ist. Er kriegt immer seine Girokonten gekündigt, ist inzwischen bei Nr. 23. Ich finde das total HEFTIG. Wir leben in echt bescheuerten Zeiten. Protest ist auf allen Ebenen angesagt. Gewaltfrei, konsequent, im Miteinander.
    Schließt Euch an!
    Danke für den Brief und die aufrechten Charaktere, die dahinter stehen.

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