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Absenkung des Wahlalters auf 16 sinnvoll?

Von Dr. Axel Bernd Kunze

Aller Voraussicht nach könnte ein Lieblingsprojekt vieler Gemeinschaftskunde- und Politiklehrer den Weg in den neuen Koalitionsvertrag finden: eine Absenkung des Wahlalters auf 16.

Dieses Vorhaben ist ein typisches „Wohlfühlthema“, passend für eine Gesellschaft, für die Politik zur Spielwiese verkommen ist und die nicht mehr wahrhaben will, welch gewichtige Entscheidungen im Parlament zu treffen sind und welch gravierende Auswirkungen staatliche Entscheidungen haben.

Man stellt sich den Staat als eine große Gouvernante vor, die es immer schon gut mit uns meint (entsprechend ist man jetzt in der Coronapolitik auch bereit, weitreichende Menschenrechtsübergriffe widerstandslos hinzunehmen).

Wirksame Beteiligung sollte nicht verkitscht werden – oder ist eine solche vielleicht von vornherein gar nicht angezielt, weil man dem demokratischen Wahlakt immer weniger Bedeutung beimisst und Entscheidungen immer häufiger in informelle oder transnationale Zirkel verlegt!?

Jedenfalls ist wirksame Beteiligung nicht ohne Verantwortung zu haben. Hierzu zählt auch die Rechenschaftspflicht darüber, wie mit fremden Ressourcen umgegangen wurde und die Bereitschaft, für notwendige Fehlentscheidungen einzustehen.

Ohne diese Verantwortung fehlt wirksamer Beteiligung immer jenes letzte Moment an Ernsthaftigkeit, ohne das die behauptete Wirksamkeit letztlich zur Farce verkommt.

Wo das Wahlrecht zur Ramschware verkommt, könnte es am Ende tatsächlich gleichgültig sein, ob ein Bundesland noch in der Lage ist, gleiche und faire Wahlen zu organisieren.

Wer mitbestimmen will, sollte auch bereit sein, die notwendige Verantwortung zu tragen. Es würde aber vermutlich einen Aufschrei geben, wenn im Gegenzug das Jugendstrafrecht auf 14 bis 16 Jahre begrenzt würde.

Weitere Beispiele, schon 16-Jährige in die Verantwortung zu nehmen, ließen sich finden. Es ist schon seltsam, wie selektiv argumentiert wird.

Auf einmal zieht man zur Begründung für die Absenkung des Wahlalters die Jugendlichen heran, die bereits mit fünfzehn eine Ausbildung beginnen, obwohl ein immer größer gewordenener Teil eines Jahrgangs mittlerweile Abitur macht. Man rekurriert auf die religiöse Mündigkeit, die mit 14 einsetzt, geht aber davon aus, dass Zigarettenkauf erst mit 18 möglich sein soll. Ach, ja bei Wahlen geht es ja um nichts …

Man will geschlechtsangleichende Maßnahmen ohne Zustimmung der Eltern ab 14 ermöglichen, nimmt umgekehrt die Eltern aber bis weit in die Zwanziger hinein in finanzielle Verantwortung für Unterhalt und Ausbildung ihrer Kinder – und so weiter.

Nicht die Wahlaltersgrenzen gehören auf den Prüfstand, sondern unser gesellschaftliches Verständnis von Verantwortung, unser Staatsverständnis und unsere Geringschätzung politischer Macht – denn bei Wahlen geht es nicht um Symbolpolitik oder Themen, die sowieso alle gut finden („mehr Klimaschutz“).

Nein, es geht um harte politische Interessen- und Wertkonflikte, um gewichtige Entscheidungen, die gerechtigkeits- und freiheitsrelevant sind, und es geht mitunter, man denke nur an Verteidigugns- und Sicherheitspolitik, um Entscheidungen über Leben und Tod.

Aber selbst auf wissenschaftlichen Tagugen habe ich erlebt, wie Änderungen an der Verfassung damit gerechtfertigt wurden, dies setze ein wichtiges Zeichen. Dafür ist unsere Verfassung nicht gemacht. Und wir sollten sie für billige Symbolpolitik auch nicht aufs Spiel setzen. Manchmal fehlen offenbar auch Wissenschaftlern die notwendige Reife und Verantwortung, in gewichtiger Materie zu urteilen.

Unser Autor Dr. Axel Bernd Kunze ist Bildungsethiker und Publizist; er veröffentlicht seine Beiträge hier: https://bildung-und-ethik.com/2021/10/24/schlaglicht-partizipation-und-verantwortung-gehoren-zusammen-anmerkungen-zur-geplanten-absenkung-des-wahlalters/

Kommentare

8 Antworten

  1. What is the differenz? Wir haben heute auch Abgeordnete, die zwar in der Partei sind, aber sonst in ihrem Leben noch keinen Bleistift verkauft haben.

  2. @ Norbert Beutel
    Zustimmung!

    Bei dem niedrigen Bildungsstand der meisten Schulabgänger sollte das Wahlalter schon allein deshalb auf wenigstens 21 erhöht und die Wählbarkeit in den Bundestag auf wenigstens 30 angehoben werden.

    Vielleicht sollte man nicht ganz zu den Gewohnheiten im alten Griechenland zurückkehren, aber sie sind überlegenswert! Zur Zeit des Perikles durften nur freie Männer ab 30 Jahren wählen, Frauen, Sklaven und Zugereiste (!) waren ausgeschlossen. Das hatte zur Folge, dass diese Zeit eine der glücklichsten in Athen war. Perikles wurde 30 Jahre lang Jahr für Jahr (462-429) wiedergewählt.

    Die Jugend dieser Zeit kam allerdings schon bei Sokrates (470-399) nicht gut weg: „Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten sollte.
    Die Jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten, sie widersprechen den Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßigkeiten, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.“

    Sein Schüler Platon (427-347) schrieb in „Politeia“: „Wenn Väter ihre Kinder gewähren lassen und sich vor ihnen geradezu fürchten, wenn Söhne ohne Erfahrung handeln wollen wie die Väter, sich nichts sagen lassen, um selbständig zu erscheinen, wenn Lehrer, statt ihre Schüler mit sicherer Hand auf den richtigen Weg führen, sich vor ihnen fürchten und staunen, dass ihre Schüler sie verachten, wenn sie die Unerfahrenen den älteren Erfahrenen gleichstellen und in Wort und Tat gegen sie auftreten, die Alten sich aber unter die Jungen setzen und versuchen, sich ihnen gefällig zu machen, indem sie Ungehörigkeiten übersehen oder gar daran teilnehmen, damit sie nicht vergreist oder autoritätsgierig erscheinen, wenn die auf diese Weise verführte Jugend aufsässig wird, sofern man ihr auch nur den mindesten Zwang auferlegen will, weil niemand sie lehrte, die Gesetze zu achten, ohne die keine Gemeinschaft leben kann … dann ist Vorsicht geboten: Dieser Weg droht in die Tyrannei zu führen.“

  3. Es gibt Staaten, da dürfen junge Frauen (bei ,,uns“ noch Mädchen genannt) mit neun heiraten. Da WIR doch so weltoffen sind, könnte man doch Frauen mit neun das aktive und passive Wahlrecht geben, denn wer für eine Familie Verantwortung übernehmen muss … Oder wäre damit der Irrsinn noch augenfälliger??? Für Grüninnen wahrscheinlich nicht. (Es ist einfach nur noch zum Haareraufen!!). Mit 16 wählen, eine Greta als Kanzlerin…

  4. Aufgrund der „geistigen Ergüsse“ von jungen „Mensch:innen“ mit einseitiger Weltanschauung und ohne die geringste Berufs- und Lebenserfahrung plädiere ich dafür, die Volljährigkeit und das Wahlalter wieder auf 21 Jahre anzuheben.

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