Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat sich für den Fortbestand des Beichtgeheimnisses ausgesprochen. Das Beichtgeheimnis oder Seelsorgegeheimnis, wie es in der evangelischen Kirche genannt werde, könne vom Staat auch gar nicht aufgehoben oder eingeschränkt werden, sagte Schick der Tageszeitung „Fränkischer Tag“: „Die Beichte oder die Individual-Seelsorge ist ein Teil des Grundrechts der Religionsfreiheit.“
Der katholische Oberhirte äußerte sich vor dem Hintergrund, dass auch in Deutschland im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal Forderungen nach einer Lockerung des Beichtgeheimnisses aufgekommen sind.
Der Erzbischof warnte: „Damit wird auch die Möglichkeit der Einflussnahme auf einen Sexualstraftäter durch einen Beichtvater, der ihn bewegen könnte und auch müsste, sich der Justiz und einem Psychotherapeuten zu stellen, noch geringer.“
Ein Priester müsse jeden Beichtenden verpflichten, die Taten zu bereuen und den festen Vorsatz zu fassen, diese nie wieder zu begehen.
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Foto: Erzbistum Bamberg, Sonja Krebs
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„Ein Priester müsse jeden Beichtenden verpflichten, die Taten zu bereuen und den festen Vorsatz zu fassen, diese nie wieder zu begehen.“
Desweiteren muss der Beichtvater dem Beichtenden klarmachen, dass er im Rahmen seiner Möglichkeiten den angerichteten Schaden durch die persönliche Schuld wiedergutmacht. Dazu gehört sicherlich bei schweren Straftaten die Selbstanzeige bei einem weltlichen Gericht. Ansonsten ist die Beichte ungültig.