Kommentar von Michael Leh
Weggeduckt hatte sich Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bei ihrer ersten Stippvisite nach Afghanistan, als sie auch mit der eigens angetretenen Crew der Aufklärungsdrohne „Heron“ fotografiert werden sollte.

Mochte die Drohne noch so sehr zum Schutz der Soldaten beitragen – von der Leyen mied sie wie den leibhaftigen Gottseibeiuns. Nur „schöne“ Bilder sollten in den Medien daheim erscheinen. Bilder möglichst ohne Waffen.
Drohnen hatten dabei ein zweifach schlechtes Image: einmal durch die finanziellen Fehler bei der zuerst geplanten „Euro Hawk“, die schon von der Leyens Amtsvorgänger Thomas de Maiziere ins Trudeln brachten. Sodann durch den intensiven Einsatz bewaffneter Drohnen durch US-Präsident Barack Obama bei der Bekämpfung echter oder vermeintlicher Terroristen.
Wie von der Bundeswehr bewaffnete Drohnen eingesetzt würden, unterliegt jedoch unseren Rechtsregeln und unserer Auslegung des Völkerrechts.
Die Bundeswehr bittet um solche Drohnen zum Schutz ihrer Soldaten. Diese werden vom Bundestag in Auslandseinsätze geschickt. Kein einziger Politiker, sondern die Soldaten müssen dann ihren Kopf hinhalten.
Es wäre unmoralisch, ihnen den Schutz durch moderne Waffensysteme zu versagen. Die Bedenkenträger in der SPD – sie ist politisch das Hindernis – erklären, es sei derzeit ja kein neuer Bundeswehreinsatz geplant. Doch wann kommt der nächste?
Der CDU-Abgeordnete Henning Otte erklärte zu Recht: „Wer das Feuerwehrfahrzeug erst dann beschafft, wenn die Scheune brennt, der handelt zu spät.“
Unser Autor Michael Leh ist politischer Journalist und lebt in Berlin
Erstveröffentlichung dieses Beitrags in der Preußischen Allgemeinen Zeitung (PAZ) vom 12. Juli 2014