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Ampel-Koalitionsvertrag begünstigt die Verstaatlichung der Kindererziehung

Familienfeindliche und grundgesetzwidrige Politik

Der neue Koalitionsvertrag macht viele Versprechungen, ohne dass erkennbar wird, wie diese finanziert werden sollen. Das gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung.

Dabei wird das demographische Defizit, das unser Sozialsystem und namentlich die Rentenversicherung immer weiter aushöhlt, mit keinem Wort erwähnt. Auch eine Kapitaldeckung kann den Eltern nicht zusätzlich abverlangt werden.

So ähnelt das ganze Konzept dem Versprechen eines mittelalterlichen Wunderheilers.

Der Krebsschaden unserer Rentenversicherung besteht nach wie vor im einseitigen Umlageverfahren zugunsten allein der Alten: Die Erwerbstätigen bezahlen die Renten der ehemaligen Arbeitnehmer. Das kann aber nur dann funktionieren, wenn es auch für die Erziehung der nachrückenden Generation, die die Renten der heute Erwerbstätigen bezahlen soll, eine gleichwertige Finanzierung gibt.

Enteignung der Eltern, Verarmung der Familien

Fazit: Alle Erwerbstätigen haben für die Kinderkosten zu zahlen. Diese Selbstverständlichkeit bleibt in diesem Vertrag wieder völlig unbeachtet. Das einseitige Umlageverfahren ist eine Enteignung der Eltern und führt zwangsläufig zur fortschreitenden Verarmung der Familien in einer sonst reicher werdenden Gesellschaft und zerstört unser Sozialsystem.

Als Ausweg wird erneut eine noch stärkere Auslagerung der Kindererziehung aus der Familie propagiert, um möglichst alle Eltern zugunsten eines größeren Profits der Finanzlobby in Vollerwerbsarbeit zu drängen. Wird gefragt, was die Eltern selbst wollen? Wird gefragt, was für die Kinder gut ist? Wird gefragt, was das Grundgesetz fordert? Nein!

Die Verstaatlichung der Kindererziehung wird als „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und als „frühkindliche Bildung“ schöngeredet.

Diese Politik ist familienfeindlich, grundgesetzwidrig* und nicht zukunftsfähig. Sie fährt infolge des sich daraus ergebenden Geburtenmangels auch unser Sozialsystem gegen die Wand.

*Aus dem Urteil des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, Rn 64) – http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/11/rs19981110_2bvr105791.html

Wir fordern: Der Betrag, mit dem heute ein Krippenplatz subventioniert wird, ist den Eltern auszuhändigen, damit sie selbst entscheiden können, ob sie mit diesem Geld eine Fremd- oder Eigenbetreuung finanzieren wollen. Nur bei Missbrauch hat der Staat ein Eingriffsrecht.

Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Das Wächteramt des Staates (Art.6 Abs. 2 Satz 2 GG) berechtigt den Staat aber nicht, die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen.

Das Grundgesetz überlässt die Entscheidung über das Leitbild der Erziehung den Eltern, die über die Art und Weise der Betreuung des Kindes, seine Begegnungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie den Inhalt seiner Ausbildung bestimmen. Diese primäre Entscheidungsmöglichkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.

Quelle: https://familienarbeit-heute.de/ampel-koalitionsvertrag-immer-weiter-gegen-die-wand

Kommentare

5 Antworten

  1. Das sind Forderungen jener die immer noch das miefige verstaubte Familienbild von Anno Schnee vor Augen haben das ist ja nicht Mehrheitsfähig, ob die Pläne des Koalitionsvertrages nicht dem Grundgesetz entspricht kann nur Karlsruhe klären

    1. Guten Tag,
      ein altes, politisch überaus miefiges Familienbild haben Leute wie Sie vor Augen, die wohl vergessen, daß es vorgestrige totalitäre Systeme waren, erst die braune, dann die rote Diktatur, die systematisch einen Keil zwischen Eltern und Kinder trieben und die Erziehung verstaatlichten und ideologisierten.
      Typisch für solche Diktaturen ist es, das erstens natürliche und zweitens grundgesetzlich geschützte Erziehungsrecht der Eltern zugunsten staatlicher Machteingriffe zu mißachten.
      Es handelt sich beim Elternrecht um ein ABWEHR-Recht gegen staatliche Anmaßungen.
      Fragen Sie mal einen Juristen über Grundrechte!
      Mit oberflächlichem Zeitgeistgeplapper und dem ständigen Wiederholen von banalen Weisheiten (das könne nur Karlsruhe klären, was Sie ständig gebetsmühlenartig wiederholen, als ob es eine Bombenerkenntnis wäre) wird man dem Thema sicherlich nicht gerecht.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      PS: Mein Großvater hat sich in der NS-Zeit gegen staatliche Übergriffe auf die Kindererziehung gewehrt und eine Protestkundgebung veranstaltet. Er wurde den zuständigen Nazi-Bonzen vorgeführt, die ihm lautstark vorhielten: „Wissen Sie nicht, daß die Kinder dem Staat gehören?!“

      Ich erinnere sodann an die „Hoheit über Kinderbetten“ (SPD-Scholz) – dazu kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen !

    2. Ja, Onkel Guido, und seit Herr Harbarth dort Präsident ist, kommt immer das richtige Urteil!
      Die Einladung zum Abendessen hat sich gelohnt; fragen Sie die Noch-Kanzlerin!
      Und die hat das Dinner nicht mal selbst bezahlt, sondern der Steuerzahler! Clever, was?

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