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Berlin: SPD und CDU wollen Homosexuelle "rehabilitieren", die von 1945 bis 1969 verurteilt wurden

Im rot-schwarz regierten Stadtstaat Berlin haben SPD und CDU sich heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung für eine zukünftige staatliche „Rehabilitation“ jener Homosexueller stark gemacht, die von 1945 bis 1969 aufgrund des § 175 StGB (Verbot homosexueller Handlungen von Männern) zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt wurden. Danach wurde im Rahmen der sozialliberalen „Strafrechtsreform“ auch hierfür Straffreiheit eingeführt
Damit haben sich die Berliner Christdemokraten massiv vor den Karren der Homo-Lobby spannen lassen und erneut christlich-konservative Grundsätze  auf dem Altar des Zeitgeistes geopfert.
Doch zunächst zur Vorgeschichte dieses gemeinsamen Schulterschlusses zugunsten der Schwulen-Bewegung:
Am 10. November 2011 errichtete die Bundesregierung eine Magnus-Hirschfelder-Stiftung. Die von der CDU vorgeschlagenen Bewerber für den Vorstandsposten wurden  von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)  reihenweise abgelehnt.
Stattdessen wurde der 43-jährige Jörg Litwinschuh berufen, den die linksalternative Berliner „taz“ als „bundesweit bekannten Homoaktivisten“ bezeichnet.
Die Idee zu dieser pro-homosexuellen Bundesstiftung stammt erwartungsgemäß von den Grünen.
Wie die „taz“ vom 10.11.2011 berichtete, scheiterte das Projekt bis dahin am Widerstand von Union und FDP, denn diese hätten „kritisiert, dass die Grünen das Kuratorium nach ihrem Gusto besetzten und ihr Ansatz zu wenig wissenschaftlich war.“
Doch nun hat sich die Berliner CDU von der Homosex-Lobby offenbar voll einfangen lassen und will sogar den Bundesrat mit ihrer Initiative behelligen, wie die „Gemeinsame Presseerklärung der Fraktionen von SPD und CDU“ zeigt, die heute veröffentlicht wurde.
Wir dokumentieren diese Stellungnahme hier im vollen Wortlaut:

ROT-SCHWARZ STARTET BUNDESRATSINITIATIVE ZUR REHABILITIERUNG VERURTEILTER HOMOSEXUELLER
Der Queerpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Tom Schreiber, und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Stefan Evers, erklären hierzu:
„Mit dem heutigen Beschluss des Berliner Senats setzen SPD und CDU eine Verabredung des Koalitionsvertrages um. Die Berliner SPD und die Berliner CDU haben in Ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, sich für die Interessen der nach 1945 nach § 175 und 175a StGB und § 151 DDR-StGB verurteilten Homosexuellen einzusetzen.
Die Bundesratsinitiative zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten ist ein Zeichen der Solidarität. Es ist uns ernst damit, zu einer umfassenden Rehabilitation und bestmöglichen Unterstützung der Betroffenen zu kommen. Wir hoffen deshalb auf eine Mehrheit in Bundesrat und Bundestag für dieses Anliegen der Großen Koalition.“
„Am 17.05.2011 fand ein wichtiges Fachsymposium ‚§ 175 – Rehabilitierung der nach 1945 verurteilten homosexuellen Männer‘ statt, dessen Ergebnisse eine wesentliche Grundlage für den heutigen Beschluss beinhaltete. Mit dem heutigen Berliner Senatsbeschluss wird das Land Berlin zum Vorreiter bei der Anerkennung von Unrecht und der Frage der Unterstützung für die Betroffenen.“, ergänzte Tom Schreiber.
„Wir freuen uns, dass die Große Koalition innerhalb weniger Monate diesen Beschluss gefasst hat. Mit einem Forschungsauftrag des Landes zur geschichtlichen Aufarbeitung der damaligen Rechtspraxis durch die Magnus-Hirschfeld-Stiftung werden wir darüber hinaus unserer politischen Verantwortung für dieses Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte gerecht.“, sagte Stefan Evers.
 

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