Rezension von Dr. Dr. Wolfgang F. Rothe
Buch-Daten: Waldstein, Wolfgang: Ins Herz geschrieben / Das Naturrecht als Fundament einer menschlichen Gesellschaft, Augsburg (Sankt- Ulrich-Verlag) 2010, 173 Seiten; 19,90 € – ISBN 978-3-86744-137-7.
„Wenn Heiden, die das Gesetz nicht haben, von Natur aus das tun, was im Gesetz gefordert ist“, so zeigen sie damit, „dass ihnen die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben ist“, erklärt der heilige Apostel Paulus (Röm 2, 14-15).
Tatsächlich gab es zu allen Zeiten und in allen Kulturen „Heiden“, die bestimmte „christliche“ Gebote – etwa das Gebot, nicht zu töten bzw. das daraus resultierende Recht auf Leben – nicht nur fraglos befolgt, sondern auch als ebenso zeitlos wie universal gültige Normen erkannt und eingefordert haben.
Selbst religiös indifferente Organisationen und Institutionen wie die Vereinten Nationen oder die Europäische Union gründen auf der Überzeugung, dass es Rechte gibt, die jedem einzelnen Menschen als solchem zu eigen sind, und dass die daraus resultierenden Normen im Umkehrschluss von jedem einzelnen Menschen als unveräußerlich erkannt werden können und befolgt werden müssen.
Doch wo liegen Ursache und Ursprung dieser so genannten Menschenrechte? Sind sie vielleicht das Produkt einer wie auch immer gearteten Evolution, eines utilitaristisch motivierten gesellschaftlichen Konsenses oder einer demokratischen Mehrheitsentscheidung?
Das Naturrecht beansprucht universale Gültigkeit
Wenn dem so wäre, könnten sie weder universale noch zeitlose Gültigkeit beanspruchen und folglich auch nicht als unveräußerlich deklariert und eingefordert werden. Gerade in einer Zeit, in der die Menschenrechte mehr denn je gefährdet sind – man denke etwa an ihre Infragestellung durch kommunistische oder radikal islamische Regime wie in China oder im Iran – ist es unerlässlich, daran zu erinnern, dass ihr Ursprung nirgends anders denn in der Natur des Menschen selbst begründet ist.
Darum können die Existenz und Geltung von Menschenrechten nur dann und insoweit begründet und eingefordert werden, als ihre naturrechtliche Grundlage anerkannt wird: Ohne Naturrecht keine Menschenrechte!
FOTO: Dr. W. Rothe überreicht sein Buch „Liturgische Versöhnung“ an Papst Benedikt
„Nur wenn diese Grundlagen wieder mehr anerkannt und tatsächlich beachtet werden, kann es einen wirksamen Schutz der Menschenrechte geben“ (S. 65), betont Wolfgang Waldstein in seiner jüngsten Monographie, die „eine kompakte Einführung“ in die naturrechtliche Thematik bietet und trotz ihres uneingeschränkt wissenschaftlichen Anspruchs „für ein breites Publikum“ (so der Text im Buchrücken) geeignet ist.
Kompendium der Rechtsphilosophie
Das Buch bildet gleichsam ein Kompendium der zahlreichen einschlägigen Publikationen des Verfassers, der zunächst an der Universität Innsbruck, dann von 1965 bis 1992 an der Universität Salzburg und schließlich bis 1998 an der zivilrechtlichen Fakultät der Päpstlichen Lateranuniversität doziert und sich auf vielfache Weise – nicht zuletzt auch als Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben – um die Begründung und Wahrung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod, verdient gemacht hat.
Das Buch gliedert sich in zehn aufeinander aufbauende und zugleich in sich abgeschlossene Kapitel, deren erstaunliche Themenvielfalt und -breite deutlich macht, dass es in der Auseinandersetzung um das Naturrecht nicht um irgendeine juristische bzw. rechtsphilosophische Spitzfindigkeit geht, sondern um nicht weniger als um „die europäische Rechtskultur“ als solche, die ohne die „Wirklichkeit des Naturrechts nicht zu verstehen“ (S. 7) ist.
Dabei hat sich der Verfasser – wie er in dem als „Einleitung“ (S. 7-14) konzipierten ersten Kapitel erklärt – zum Ziel gesetzt, zunächst „die wichtigsten Argumente gegen das Naturrecht [zu] überprüfen“ (S. 8), sodann „die Grundlagen und die Wirklichkeit des Naturrechts in der historischen Rechtsentwicklung“ aufzuzeigen und schließlich „auf einzelne Menschenrechte ein[zu]gehen, deren wichtigstes das zum Leben ist“ (ebd.).
„Ungeachtet der naturrechtlichen Wirklichkeit in der historischen Entwicklung haben sich, beginnend mit der Reformation seit dem 16. Jahrhundert über die Aufklärung des 17. und 18. Jahrhunderts Theorien entwickelt, mit denen die Existenz eines Naturrechts bestritten wurde.“ (S. 8)
„Gibt es ein Naturrecht?“
In Anbetracht dessen stellt sich der Verfasser im zweiten Kapitel der grundsätzlichen Frage: „Gibt es ein Naturrecht?“ (S. 15-30) – Die gewichtigsten Einwände gegen eine zustimmende Beantwortung dieser Frage beruhen auf „der Behauptung, Naturrecht könne nur durch einen ‚naturalistischen Fehlschluss’ aus der Natur abgeleitet werden“ – mit anderen Worten: „aus der Natur als etwas Seiendem könne kein Sollen abgeleitet werden“ (S. 15).
Zwar sei es tatsächlich „eine logische Selbstverständlichkeit, dass man von der physischen Natur nicht auf die Existenz geistiger Gegebenheiten schließen kann“, doch könne aus der physischen Natur „aber auch nicht umgekehrt auf die Nichtexistenz geistiger Gegebenheiten, wie etwa der Gesetze der Logik“ (ebd.) geschlossen werden, hält der Verfasser dem entgegen.
„Nach der Darstellung einiger der wichtigsten Argumente gegen das Naturrecht“ und deren Widerlegung zeigt der Verfasser in den daran anschließenden Kapiteln auf, „welche Wirklichkeit des Naturrechts die Quellen seit der Antike bezeugen“(S. 30), wobei er im kurzen, aber gehaltvollen dritten Kapitel zunächst „Das Naturrecht in Zeugnissen der Antike“ (S. 31-37) vorstellt.
Im Zuge dessen macht er deutlich, dass zu den wesentlichen Grundzügen bereits des vorchristlichen Menschenbildes die Erkenntnis gehört, „dass der Mensch in seinem Handeln an objektive Normen gebunden ist, die für ihn erkennbar sind, und dass der Sinn seines Lebens sich nicht in diesem Leben erschöpft“ (S. 31).
„Römisches Recht und europäische Rechtsentwicklung“ (S. 38-65) ist das umfangreiche vierte Kapitel überschrieben, in dem sich der Verfasser einmal mehr als ausgewiesener Kenner der im Römischen Recht wurzelnden europäischen Rechtstradition erweist.
So ist es ihm ein besonderes Anliegen aufzuzeigen, wie die Erkenntnis und Anwendung des Naturrechts durch die römischen Juristen eine ungebrochene, bis in die Gegenwart hinein reichende Rechtstradition begründet hat:
„Römisches Recht“ auf naturrechtlicher Basis
„Die römischen Juristen haben das Naturrecht als eine dem Menschen vorgegebene und für diesen mittels seiner Vernunft erkennbare normative Ordnung mit Selbstverständlichkeit als verbindlich erkannt und in konkreten Entscheidungen angewandt. […] Das Ergebnis dieser Arbeit wurde im Jahre 533 n. Chr. vom oströmischen Kaiser Justinian […] in dem als Digesten bezeichneten Werk als eines seiner Gesetzbücher veröffentlicht.
Die Wiederentdeckung dieses Werkes im Mittelalter und dessen Studium an der ursprünglichen Schule der artes in Bologna ließ zunächst aus dieser Schule die erste Universität Europas entstehen. Sie hat dann die gesamte weitere Entwicklung der europäischen Rechtskultur geprägt. Im 18. und 19. Jahrhundert sind auf dieser Grundlage die ‚Naturrechtsgesetzbücher’ entstanden, das preußische Allgemeine Landrecht von 1794 (AL), der französische Code civil von 1804 und das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811 (ABGB).“ (S. 53)
Vor allem aber gilt es daran zu erinnern, dass das Naturrecht „auch die Grundlage der modernen Menschenrechte“ (S. 62) bildet.
In den nun folgenden Kapiteln thematisiert der Verfasser einige der wichtigsten Naturrechte im Einzelnen, so vor allem im fünften Kapitel „Das Menschenrecht zum Leben“ (S. 66-104), das er zu Recht als „das grundlegendste aller Menschenrechte“ ( S. 77) bezeichnet.
Insofern dieses Recht durch eine weitgehende Legalisierung von Abtreibung und (so genannter) Sterbehilfe „nicht mehr uneingeschränkt geachtet wird“, haben die betreffenden Staaten nach Meinung des Verfassers „die Grundlage ihrer Legitimität längst verloren“ (S. 104).
Während es im sechsten Kapitel um das „Naturrecht als Grundlage der Ehe“ (S. 105-115) geht, steht „Das Erziehungsrecht der Eltern“ (S. 116-121) im Mittelpunkt des siebten Kapitels; Ausführungen „Zur Bedeutung des Naturrechts für das Recht auf Eigentum“ (S. 122-130) schließen sich im achten Kapitel an, die im knappen neunten Kapitel im Hinblick auf die „Naturrechtliche[n] Grundlagen des Vertragsrechts“ (S. 131-133) fortgeführt und ergänzt werden.
Aus dem Naturrecht folgt Gerechtigkeit
Von bemerkenswerter Aktualität ist die Thematik des zehnten, überschriebenen Kapitels, in dem der Verfasser aufzeigt, dass es „nur auf der Grundlage des Naturrechts […] Gerechtigkeit geben“ kann: „Wenn seit jeher […] Gerechtigkeit darin gesehen wird, dass ‚jedem das Seine’ zuteil wird, so kann das, was ‚jedem das Seine’ ist, nur auf der Grundlage des Naturrechts erkannt werden.“
Einer besonderen Würdigung unterzieht der Verfasser in diesem Zusammenhang dem monumentalen Werk des österreichischen Sozialethikers Johannes Messner (+ 1984), das nach wie vor einer angemessenen wissenschaftlichen Erschließung zumal unter rechtswissenschaftlichem und kanonistischem Aspekt harrt.
Im „Ergebnis“ (S.157-160) titulierten Schlusskapitel schreibt der Verfasser unter Verweis auf die Präambel der europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten:
„Die Bildung des Rechtsbewusstseins ist […] eine der wichtigsten Aufgaben, um eine europäische Wertegemeinschaft auf der Grundlage des ‚gemeinsamen Erbes an geistigen Gütern’ wiederherstellen zu können. Anders kann eine menschenwürdige Zukunft der Menschheit nicht gesichert werden“
Mit seinen ebenso kompakten wie informativen Ausführungen über das Naturrecht als dem einem jeden Menschen ins Herz geschriebene Gesetz ist es dem Verfasser gelungen, einen beeindruckenden Beitrag zur Bewältigung dieser ebenso drängenden wie gewaltigen Aufgabe zu leisten.
Unser Autor Dr. Dr. Wolfgang Rothe ist katholischer Priester, Pfarrvikar in München und promovierter Kirchenrechtler
Erstveröffentlichung dieses Beitrags in „Theologisches“ (3-4/2010)
2 Antworten
Im Jahr 1887 entschloss sich Reichskanzler Bismarck dazu, klären zu lassen,
warum alle Hochkulturen und Weltreiche in der Geschichte untergegangen sind.
Als geeignete Person wurde der Professor für politische Ökonomie der Universität
Freiburg (Schweiz), Gustav Ruhland, ausgewählt. Bismarck forderte von dem Professor,
dass er kein neues Geschichtsbuch, sondern die konkreten Ursachen für die Vorgänge
dargelegt haben wolle.
Als Ruhland im Jahr 1890 von seinen weltweiten Reisen zurückkehrte, war Bismarck
bereits nicht mehr im Amt, die Erkenntnisse konnten nicht mehr verwertet werden.
Interessant sind die Entdeckungen trotzdem, da sie klar darlegen , dass
in der Geschichte immer der gleiche Zerstörungsmechanismus beim Untergang
von Völkern und Kulturen im Spiel war.
Egal, ob es sich um die Geschichte der Griechen, Römer, Araber, Spanier usw.
handelt, die Ursache des Unterganges war immer in der Ökonomie zu suchen.
Dabei spielten die Zinsen die entscheidende Rolle.
Jede Hochkultur war auf Geld aufgebaut. Wie auch heute, wurde die Währung nur
gegen Zahlung von Zinsen weiterverliehen. Langfristig kamen dadurch die jenigen,
die am meisten Geld erobern konnten (meist durch Raub oder Betrug) in eine immer
vorteilhaftere Stellung.
Je mehr Geld jemand hatte, das er nicht für die Alltagsgeschäfte benötigte,
umso mehr konnte er verzinst weiterverleihen und wurde dadurch noch reicher.
Mit fortschreitender Zeit kam jener Zinsautomatismus in Gang,der uns heute wieder bedroht.
Die Währung sammelte sich in immer weniger Händen. Der Bauernstand wurde durch
Verschuldung vernichtet, es kam zur Entvölkerung des Landes, da die Ländereien
von den Reichen in zunehmendem Maße übernommen wurden.
Im Römischen Reich besaßen bald nur 2000 Familien ganz Rom! Für die Produktion wurden
immer mehr Sklaven eingesetzt – die selbständigen Gewerbetreibenden konnten nicht mehr
konkurrieren und verarmten. Im alten Rom musste jeder, der Schulden machte, sich selbst
als Pfand dafür anbieten. Sobald der Schuldner die Schuldzinsen dafür nicht mehr aufbringen
konnte, legte der Gläubiger einfach Hand an ihn und erwarb ihn damit als Schuldsklaven.
Da das Kapital sich durch das Zinssystem immer schneller vermehrte und die Bevölkerung
bereits nach wenigen Jahrzehnten ausgeblutet war, war man auf ständige Eroberungen angewiesen.
Die vereinnahmten Provinzen wurden rücksichtslos ausgebeutet.
Mit dem Verschwinden des heimischen Bauernstandes war die Brotversorgung
auf Getreidelieferungen aus immer größeren Entfernungen angewiesen.
Damit wurde die Versorgung immer unsicherer und häufig dem Zufall überlassen.
Ruhland: „Aber während die römischen Bauern in fernen Ländern die feindlichen Armeen
vernichteten, hatte der Kapitalismus in der Heimat die Alleinherrschaft errungen.
Von da ab geht unverkennbar die Entwicklung mit eilenden Schritten abwärts.
In wenigen Jahrzehnten ist der altrömische Bauernstand vernichtet.“
Ungeheure Wahlbestechungen lieferten Brot und Spiele für die proletarischen Bürger.
Um die hoffnungslosen Massen ruhig zu halten, wurden Gladiatorenspiele eingeführt:
„Weil die Masse der Bürger in Rom verarmt war, keine Beschäftigung fand und nichts
zu essen hatte, hat man staatliche Getreidelieferungen zu billigsten Preisen eingeführt.
Und um eventuell gefährlich werdende Langeweile des Bürgerproletariats
zu verscheuchen, wurden „öffentliche Spiele“ gewährt.“
Die Situation verschlimmerte sich und nur durch blutigere Vorführungen, mit
beispielsweise einer zunehmenden Zahl von Löwen, konnte das Volk bei Laune
gehalten werden. Auf der anderen Seite nahm der Reichtum der oberen Schicht
kaum vorstellbare Ausmaße an, was zu Luxus und Genusssucht führte.
Ruhland merkte dazu an :
„Im Jahr 104 v. Chr. konnte der Tribun Phillipus in öffentlicher Rede erklären,
dass es in Rom nicht mehr als 2000 Personen gebe, welche ein Vermögen hätten.
Diese Verarmung des Volkes durch Bereicherung der oberen Zweitausend hat sich
anscheinend in erschreckend kurzer Zeit vollzogen.“
Die Kultur verkam in Dekadenz. Nur noch der Besitzer von Geld wurde geachtet;
„Geld gibt Geltung“ hieß die Losung. Dadurch kam es zu einer fortschreitenden
Sittenverderbnis mit Erbschleicherei, Erpressung und Bestechlichkeit für Richter.
Vetternwirtschaft verhinderte, dass fähige Personen in entscheidende Stellungen
gelangen konnten. Auch im privaten Bereich änderten sich die Gewohnheiten.
So wurde die früher heilig gehaltene, unauflösliche Ehe zu einem leicht lösbaren
Vertrag. Gleichzeitig war eine starke Zunahme der Prostitution feststellbar.
Ruhland :
„In großen Wirtshäusern speisend, in armseligen Schlafstellen wohnend, fehlte
dem römischen Proletariat fast jede Gelegenheit, sich auf ehrliche Weise etwas
zu verdienen, nachdem die Großkapitalisten alle Produktionsmittel an sich gerissen
und überall die billigere Sklavenarbeit verwendeten.“
Der Zinseszinseffekt zeigte sich in erschreckendem Ausmaß :
„Als dann Sulla im Jahr 84 v. Chr. Kleinasien eine Kriegssteuer von 102 Millionen Mark
auferlegte, die von römischen Kapitalisten vorgestreckt wurde, weil das Volk nicht selbst
bezahlen konnte, da war binnen 14 Jahren die Schuldsumme auf das Sechsfache gewachsen,
sodass die Gemeinden ihre öffentlichen Gebäude, die Eltern ihre Kinder verkaufen mussten,
um den unerbittlichen Gläubigern gerecht zu werden.“
Im weiteren Verlauf kam die politische Führung in die Hände der Bankiers.
Bürgerkriege begannen und sozialistische Strömungen machten sich geltend.
Ruhland: „Unmöglich kann also unter der Herrschaft des Staatssozialismus
eine besondere Lebensfreudigkeit in der Bevölkerung geherrscht haben.
Sonst hätte man sich nicht allgemein gescheut, Nachkommen in die Welt zu setzen, und
nicht so häufig zum Selbstmord gegriffen, um dieser Welt rascher den Rücken zu kehren.“
Die Ruhigstellung der Proletarier führte zu steigenden Staatskosten und entsprechenden
Steuerlasten. Das aus dem Ruder laufende System war letztlich nur noch über mehr Gesetze
im Griff zu behalten. Die freie Berufswahl wurde verboten und durch Zwangsmaßnahmen abgelöst.
Am Ende konnte das Römische Reich von einigen tausend schlecht bewaffneten Germanen
überrannt werden – römische Soldaten, bzw. Geld für Verteidigung gab es schon lange nicht mehr.
Die Geldwirtschaft verschwand und die ineffiziente Naturalwirtschaft nahm ihre Stelle
ein. Dabei dürfen bei den Missständen in Rom nicht Ursache und Wirkung verwechselt werden.
Der gesellschaftliche Verfall war dabei nicht die Ursache
des Niedergangs, sondern nur die Folge des Zinskapitalismus :
„Was sich von da ab an schreienden Missständen in Rom einstellt, sind in noch
auffälligerer Weise alles nur Folgeerscheinungen der Alleinherrschaft des Kapitals.
…Wer also hier reformieren und heilen wollte, der musste die eigentliche Ursache
all dieser Übelstände, nämlich die Alleinherrschaft des Kapitals beseitigen…“
Die Symptome für den Untergang der Römer deutete Ruhland wie folgt :
1.)
Zunehmende Verschuldung des Volkes, Vernichtung
des Bauernstandes , Entvölkerung des Landes.
2.)
Vernichtung der selbständigen Gewerbetreibenden durch Gewerbesklaven.
3.)
Der Welteroberung folgt die rücksichtsloseste Erwerbssucht der Römer.
Stadthalter, Steuerpächter, römische Kaufleute und Geldverleiher
wetteifern im Auswuchern der Provinzen.
4.)
Mit dem Verschwinden des heimischen Bauernstandes ist die Brotversorgung
des Volkes auf Getreidezufuhren aus immer größerer Entfernung angewiesen.
5.)
Ungeheure Wahlbestechungen liefern Brot und Spiele für die Bürger.
6.)
Die Heeresmacht des Staates wird allgemein zur Eintreibung privater
Wuchergewinne in den Provinzen und Nachbarstaaten verwendet
7.)
Fabelhafte Zunahme des Reichtums, des Luxus, der Genusssucht.
8.)
Fortschreitende Sittenverderbnis, Erbschleicherei, Wucher, Erpressung,
Bestechlichkeit der Richter und Beamten. Starke Zunahme der Prostitution,
Eheflucht, stetiger Rückgang der Bevölkerung.
9.)
Der Adel verschwindet mehr und mehr. Die politische Führung kommt in
die Hände der Bankiers. Die Handelsleute der ganzen Welt versammeln
sich in der Hauptstadt. Die Bürgerkriege beginnen.
10.)
Die Versorgung der Proletarier auf Staatskosten führt rasch zur
Ausbreitungdes Staatssozialismus auf zwangsgenossenschaftlicher Basis.
11.)
Der Staatsbankrott wird chronisch. Der Rückgang der Bevölkerung dauert an.
Nach dieser Symptombeschreibung befindet sich unsere
Gesellschaft bereits im Endstadium des Zerfalls.
Das Volk ist hoch verschuldet, die Bauern werden zunehmend unter Druck
gesetzt und die Nahrungsmittel werden in immer größerer Menge aus dem
Ausland eingeführt.
Durch zunehmende Monopolisierung kommen auch die
selbständigen Gewerbetreibenden in die Klemme.
Die politischen Affären zeigen ganz deutlich, wie wir bereits gesehen haben, dass
die Politik nur noch von den Finanziers aus der Wirtschaft abhängig ist. Auch Brot
und Spiele gehören heute zum Alltag, um die Bevölkerung ruhig zu stellen und Unmut
zu verhindern. Die Armen werden mit Sozialhilfe besänftigt und die Masse mit immer
niveauloseren Fernsehsendungen abgelenkt.
Im Gegensatz dazu nimmt der Reichtum in wenigen Händen immer gewaltigere Formen
an, was sich in übertriebenem Luxus und ausufernder Genusssucht äußert.
Die Sitten verkommen unter diesen Umständen zunehmend, die Scheidungsraten
steigen, Betrug nimmt zu und Lüge wird als erfolgreiche Eigenschaft in
der Wirtschaft begrüßt.
Durch die zunehmende Anzahl der Menschen, die auf Arbeitslosengeld
oder Sozialhilfe angewiesen ist, entsteht eine Art Staatssozialismus,
der jedoch nur mit einer immer weiteren Einengung der persönlichen
Freiheit aufrechterhalten werden kann.
Was heute noch fehlt , ist nur noch die letzte Stufe :
Der Zusammenbruch des Geldsystems , mit dem Niedergang jeglicher Kultur.
Im Zeitalter einer umkippenden Demokratie, in der aktuelle Interessenlagen über
die Regeln einer in Jahrtausenden gewachsenen Gemeinschaft gesetzt werden und
Begriffe in der Gesetzgebung durch Interessengruppen umgedeutet werden können
(wie z.B. die Umdeutung des Begriffs „Ehe“), ist die Rückbesinnung auf unsere Natur-
Gesetze unerlässlich. Das Naturrecht ist eine allen Rechten gemeinsame Grundlage.
Ohne dieses kommen wir nie friedlich auf einen gemeinsamen Nenner – denn dann
siegt immer nur die Interpretation der jeweils stärksten Interessengruppe, Während
die Mehrheit schweigen und sich fügen muss. Ist das der Sinn einer Demokratie?