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Cannabis-Freigabe: CSU-Fraktion fordert sofortigen Stopp durch den Bundesrat

Inhaltlich mangelhaft, keinerlei Antworten auf die Fragen der Umsetzung und höchst negative Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz  – so lautet das Urteil zur geplanten Cannabis-Legalisierung auf Bundesebene im Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion, der morgen im Plenum beschlossen wird.

Konkret wird die Staatsregierung aufgefordert, im Bundesrat einen Antrag auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses einzubringen, um den Gesetzesentwurf zu stoppen.

Dazu erklärt der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek:

„Mit dem geplanten Cannabis-Gesetz wird der Jugendschutz vernachlässigt, mehr und mehr Jugendliche können krank werden. Die Ampel und Gesundheitsminister Karl Lauterbach müssen dringend auf den Rat der Ärzteschaft hören: Bis 25 Jahre reift das Gehirn, wer Cannabis konsumiert riskiert bleibende Schäden. Das ist ein irrsinniges Vorhaben für unser ohnehin belastetes Gesundheitssystem.

Die Abstimmungspläne im Bundestag müssen deswegen sofort durch den Bundesrat gestoppt werden und Bayern wird nochmals alle Klagemöglichkeiten prüfen. Fest steht: Die Erlaubnis zum Cannabis-Anbau und Konsum ist falsch und gefährlich.“

 

Kommentare

8 Antworten

  1. Das Gesetz ist mit großer Mehrheit im Bundestag angenommen worden
    wie stimmen im Bundesrat eigentlich Länder in deren Regierung Parteien sitzen deren Parteien im Bund unterschiedliche Meinungen einnehmen

  2. Das ist einfach nur eine weitere Theaterposse, weil die Bundesländer genau wissen dürften, die Befehle kommen von oben und wenn die Ampel bockt, kommt ein NEIN. Die Bundesländer sind zwar nicht ganz entmündigt wie Otto Normalverbraucher, aber dank dem Wahlverhalten erheblich kastriert. Es wird immer ähnlicher dem ZK, Zitterkombinat, ähm Zentralkommitee der DDR, unten die haben zu springen nach dem Willen der Oberen. Erst wenn die Bundesländer durch Wählermehrheit der Vernunft Paroli bieten können, dann könnte sich was ändern, wenn SPD und Grüne Sinkflug-Ergebnisse einfahren, aber Berlin wird sich kaum wehren können.

  3. GESUNDHEITSAUSSCHUSS BILLIGT CANNABISGESETZ

    https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-990784

    Gesundheit — Ausschuss — hib 97/2024 21.2.24

    “ Der Gesundheitsausschuss hat das Cannabisgesetz der Bundesregierung (20/8704) mit einigen Änderungen beschlossen. Die Abgeordneten billigten am Mittwoch in einer teilweise turbulenten und emotionalen Sitzung insgesamt 30 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen.

    Der Entwurf wurde anschließend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie Stimmen der Gruppen Die Linke und BSW angenommen. Die Fraktionen von Union und AfD stimmten gegen den Gesetzentwurf. Am Freitag soll der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden.

    Mit den Änderungsanträgen wurden Regelungen präzisiert und ergänzt. So soll im privaten Raum eine zulässige Besitzmenge beim Eigenanbau von bis zu 50 statt bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis gelten, im öffentlichen Raum sind es weiter bis zu 25 Gramm.

    Wird die jeweils zulässige Obergrenze überschritten, stellt dies entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat dar. Die Strafbarkeitsgrenze liegt im privaten Raum bei mehr als 60 Gramm, im öffentlichen Raum bei mehr als 30 Gramm. Zulässig ist der private Anbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen.

    Außerdem wird das Cannabis-Konsumverbot in Schutzzonen, also etwa in der Nähe von Schulen und Kinderspielplätzen, von 200 Meter auf 100 Meter reduziert. Im Entwurf ist jetzt von „Sichtweite“ zu den jeweiligen Einrichtungen die Rede.

    Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

    Verschiedene Änderungsanträge betreffen Details der Organisation und Kontrolle der Anbauvereinigungen. Andere Änderungsanträge beziehen sich auf den Umgang mit Cannabis-bezogenen Straftaten.

    Die künftigen Vorschriften für den zulässigen THC-Grenzwert im Straßenverkehr sollen bis Ende März 2024 von einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen werden, die vom Bundesverkehrsministerium eingesetzt wird. Im Anschluss ist dazu ein separates Gesetz geplant.

    Welche Auswirkungen das Cannabisgesetz auf den Kinder- und Jugendschutz sowie auf die Cannabis-bezogene Organisierte Kriminalität hat, soll zeitnah evaluiert werden.“

    Das Portal https://www.bundestag.de/hib bietet Kurznachrichten zu allen am Sitzungstag verhandelten Themen.

    — JUGENDSCHUTZ bleibt auf der Strecke
    — M.E. ist es Illusion, durch dieses Gesetz den Konsum eindämmen oder den Handel reduzieren zu wollen.
    — „Schutzzone“ = Sichtweite ?
    — Wie sollen Polizei und Justiz diese Regeln kontrollieren ?

  4. Karneval ist vorbeu und man möchte annehmen und wünschen, dass unsere Politiker wieder zur seriösen Arbeit zurück finden! Wir haben die Pflicht/Verantwortung unsere jungen unerfahrenen Menschen zu schützen!!!

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