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Causa Pfr. Zurkuhlen in Münster: Ist das „Predigtverbot“ von Bischof Genn berechtigt?

Von Felizitas Küble

Hier im CHRISTLICHEN FORUM wurde bereits mehrfach über die Skandalisierung einer Predigt berichtet, die der Ruhestands-Pfarrer Ulrich Zurkuhlen unlängst in der Heilig-Geist-Kirche von Münster gehalten hat.

Das von Medien und Kirchenleitung hochgeschaukelte „Ereignis“ schlägt deutschlandweite Wellen auch in Funk und Fernsehen. 

Der mittlerweile von (fast) allen Seiten kritisierte Geistliche hatte dafür plädiert, daß höhere kirchlichen Amtsträger gegenüber missbrauchsschuldigen Priestern irgendwann zur Vergebung bereit sein sollen.

Dieser Predigtteil wurde vielfach in der Öffentlichkeit so ausgelegt, als hätte Pfarrer Zurkuhlen ausdrücklich von den Opfern verlangt, den Tätern zu verzeihen, was jedoch   – jedenfalls nach Zurkuhlens Darstellung – so nicht zutrifft.

BILD: Bischof Genn mit Gläubigen bei einem Fest auf dem Domplatz

Nun hat Bischof Dr. Felix Genn wenige Tage nach jener aufregenden Sonntagsmesse einen Brief an den 79-jährigen Priester geschrieben und ihn aufgefordert, bis auf weiteres nicht mehr zu predigen.

Zunächst einige Hinweise zum formalen Gang der Dinge: Der Münsteraner Oberhirte hat dem Ruheständler damit kein formelles Predigtverbot per Dekret erteilt, sondern ihn „nur“ schriftlich zu einem Predigtverzicht aufgefordert.

Warum wählte der Bischof nicht den Weg eines Dekrets?

Dies ist aber nur scheinbar eine „mildere“ Vorgangsweise – eher umgekehrt wird ein Schuh draus:

Im Falle eines förmlichen Dekrets hätte Pfarrer Zurkuhlen den Bischof innerhalb einer kirchenrechtlich vorgeschriebenen Frist von zehn Tagen um Rücknahme der Maßnahme bitten können.

Hätte der Bischof dies abgelehnt oder innerhalb einer Frist von vier Wochen überhaupt nicht reagiert, so wäre der Weg zur vatikanischen Kleruskongregation für Pfr. Zurkuhlen frei gewesen – er hätte also einen Rekurs (Beschwerde) in der Kurie einreichen können.

Die Wahrscheinlichkeit wäre vermutlich groß gewesen, daß Rom dem Priester recht gegeben hätte. Oder warum sollte die Kleruskongregation ein Predigtverbot für gerechtfertigt halten, weil der Geistliche über Vergebung predigte, die auch Missbrauchstäter miteinbeziehe?

Bischof Genn hat den formalen Weg also vermieden, was für den betreffenden Priester aber kein Vorteil ist, da er sich nun kirchenrechtlich nicht wehren kann, der Rechtsweg ist ihm quasi versperrt.

Andererseits wird von ihm natürlich erwartet, daß er der Aufforderung des Bischofs nach einem Predigtverzicht nachkommt – eine klassische Zwickmühle also.

Fall Spätling: Bischof mußte Predigtverbot zurücknehmen

Der Münsteraner Oberhirte hatte in der Causa Spätling schon einmal den Kürzeren gezogen:

Damals erteilte er Pfarrer Paul Spätling per Dekret ein Predigtverbot, nachdem dieser am Abend zuvor eine islamkritische Ansprache gehalten hatte. Der Priester ging den oben erwähnten Rekurs-Weg, was zur Folge hatte, daß der Vatikan das Predigtverbot aufhob, also diese Maßnahme Genns für ungültig erklärte. (Näheres hier: https://charismatismus.wordpress.com/2015/07/13/vatikan-hebt-predigtverbot-fuer-islamkritischen-pfarrer-paul-spaetling-auf/)

In der Causa Zurkuhlen heißt es nun in kirchl. Äußerungen (so auch bei der gestrigen Gemeindeversammlung in der Hl.-Geist-Kirche), der Bischof habe deshalb kein formelles Predigtverbot erteilt, weil die Äußerungen von Pfr. Zurkuhlen nicht schriftlich vorlägen (der Geistliche hat frei gepredigt).

Dies war bei Pfarrer Spätling durchaus vergleichbar (dem Bischof lag kein Rede-Manuskript vor), trotzdem folgte blitzschnell das Dekret  – und dies sogar über die Medien, die früher darüber informiert waren als der betroffene Priester selbst. 

Mag Zurkuhlens Predigt auch ungelenkig und mißverständlich vorgetragen worden sein, so frag ich mich: Hätte ein bischöflicher „Rippenstoß“ – also eine Rüge oder sonstige Sachkritik  – hier nicht genügt? Oder weshalb nicht speziell begrenzt auf das Missbrauchsthema, wozu sich der Priester nicht mehr äußern solle?

BILD: Dieses Buch „Wagen wir zu sprechen“ von Pfr. Zurkuhlen behandelt das Vaterunser-Gebet

Vielleicht ging es zunächst darum, für „Ruhe im Karton“ zu sorgen, den Medien gleichsam einen Köder hinzuwerfen, damit sie in ihrem Sensationseifer erst einmal zufriedengestellt sind – und somit das Thema einpacken.

Vermutlich wird genau das Gegenteil eintreffen – nämlich nach der Devise: Wer A sagt, muß auch B sagen.

Schon auf der Gemeindeversammlung am gestrigen Montag wurde mehrfach der Ruf nach einer amtlichen Abberufung Zurkuhlens aus dem Seelsorgsteam laut.

Oder steckt womöglich eine weitere Überlegung hinter dieser Vorgangsweise?

Will sich Dr. Felix Genn gerne als Supersaubermann in puncto Missbrauchsbekämpfung profilieren?  Wäre es aber nicht ehrlicher, hierbei eigene  –  und zwar schwerwiegende  –  Versäumnisse einzuräumen? Oder soll mit diesem markigen Verhalten gerade davon  abgelenkt werden?!

Bischof Genn hatte Pfr. Terlinden befördert

Wie steht es denn mit der Causa Ulrich Terlinden?  – Hier ging es nicht um eine ungeschickte Predigt, sondern um tatsächliche Übergriffe eines Geistlichen an Schutzbefohlenen und Jugendlichen.

Obwohl diese dem bischöflichen Ordinariat längst bekannt waren, hat man den Priester allen Ernstes nach Kevealer versetzt, den größten Wallfahrtsort im Bistum Münster  – dort hatte er sogar einen eigenen Beichtstuhl.

Damit nicht genug, hat Bischof Dr. Felix Genn ihn danach sogar zum leitenden (!) Pfarrer von St. Johannes Baptist in Bedburg-Hau ernannt, obwohl dessen Übergriffigkeiten der Bistumsleitung doch seit vielen Jahren bekannt waren.

Pfr. Terlinden wurde erst im Dezember 2018 amtsenthoben bzw. suspendiert, nachdem weitere Vorwürfe laut wurden.

Die „Westfälischen Nachrichten“ (WN) schreiben dazu: „Das Bistum weist außerdem darauf hin, dass der Beschuldigte schon an zwei früheren Stationen auffällig geworden sei.“

Genau so ist es – und trotzdem hat man ihn nicht etwa „nur“ hin- und hergeschoben (wie dies früher oft in solchen Fällen erfolgte und was schon schlimm genug wäre), sondern ihn sogar befördert.

Lesen wir aus den WN weiter hierüber:

„So kam es…2006, als er Pfarrer in Ottmarsbocholt war, zu sexuellen Annäherungen an einen Erwachsenen. Terlinden musste sich daraufhin einer psychologischen Beratung unterziehen. Erneut sei es 2011 in Kevelaer zu für einen Priester unangemessenen Kontakten…mit zwei Männern gekommen, heißt es weiter. Der Priester habe daraufhin eine längere Therapie gemacht.“

Wohlgemerkt: Trotz dieser Vorgänge und der „längeren Therapie“ konnte Terlinden hinterher leitender Pfarrer in Bedburg-Hau werden. Hierfür trägt der Oberhirte von Münster zumindest eine amtliche Verantwortung.

Auch in der Causa Beese hat sich die Bistumsleitung wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert, sondern den verbal übergriffigen Pastor von Lippetal nach Rheine verschoben, wo er munter weitermachte: https://www.wn.de/Muensterland/2016/06/2410013-Gereon-Beese-in-Rheine-entpflichtet-Pastor-schickte-voellig-unangemessene-Nachrichten-an-Jugendliche

Soll das harte Vorgehen in der Causa Zurkuhlen darüber hinwegtäuschen, daß der Bischof allen Grund hätte, sich selber an seine eigene Brust zu schlagen?! 

Unsere Autorin Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und das Christoferuswerk in Münster, das dieses CHRISTLICHE FORUM betreibt

Stellungnahme zur Causa Zurkuhlen von evangelikaler Seite: https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2019/07/08/auch-missbrauchstaeter-duerfen-um-vergebung-bitten/

Kommentare

0 Antworten

  1. Sehr geehrte Frau Küble
    Herzlichen Dank für diesen Kommentar!!!
    Wer heute noch glaubt, in Deutschland gäbe es ein Recht auf freie Meinungsäußerung, der braucht ein verdammt schnelles Pferd!
    Selbst wenn er mit seiner Aussage Recht hat: trifft sie nicht den momentanen Zeitgeist, wird er schonungslos demontiert.

      1. Guten Tag,
        vielleicht ist Ihnen entgangen, daß Bischof Genn bei der kürzlichen Pressekonferenz erklärte, er habe Pfarrer Ulrich Zurkuhlen „verboten“, sich in Zukunft „schriftlich oder mündlich“ zur Missbrauchsthematik zu äußern.
        Volle Meinungsfreiheit sieht anders aus!
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

      2. Frau Küble,

        Ihnen als im Kirchenrecht Bewanderte müsste doch klar sein, dass sich das Verbot des Bischofs nur auf den Raum der katholischen Kirche im Zusammenhang mit seinem Amt als Geistlicher beziehen KANN.

        Wenn nicht, dann nennen Sie mir bitte die staatliche Rechtsnorm, die es dem Bischof erlaubt, JEGLICHE öffentliche Meinungsäußerung zu untersagen. Ein solches Verbot wäre gegenstandslos und könnte die Meinungsfreiheit gar nicht beeinträchtigen.

        Deshalb hat ja der Bischof ergänzend erklärt: „Ich habe ihm mit dem heutigen Tage jeglichen Dienst als Seelsorger untersagt, die öffentliche Zelebration und Predigt. Außerdem wurde ihm die Beichtvollmacht entzogen. … Mit dem heutigen Tag habe ich Pfarrer Zurkuhlen in den Ruhestand versetzt und die Bezüge gekürzt.

        All dies bedeutet, das Pfarrer Zurkuhlen nicht mehr als Seelsorger tätig sein kann und darf. Wenn einer meiner Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen solche Thesen vertritt, kann er nicht weiterhin im Dienst bleiben.“

        Der Zusammenhang macht es überdeutlich, dass es sich um Äußerungen in der Eigenschaft als Seelsorger handelt.

        Dazu kommt, dass es sich um ein Verbot handelt, so wörtlich, sich WEITERHIN in dieser Sache zu äußern. Das bedeutet, Herr Zurkuhlen hat sich ja bereits lang und breit erklärt und damit sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen.

        Ich bin jedenfalls sehr froh, dass dieser Bischof ein klares Zeichen setzt.

        Warum, Frau Küble, setzen Sie sich eigentlich nicht kritisch mit den Thesen von Herrn Zurkuhlen auseinander und damit, was das bei den Mißbrauchsopfern bewirken kann? Sie wissen ja, dass der Herr Jesus sich immer kompromißlos mit den Opfern solidarisiert hat.

        Und bevor Sie mir jetzt wieder erklären, dass ich Ihnen nichts vorzuschreiben habe usw. usf.: Auch ich mache nur von meiner Meinungsfreiheit Gebrauch. Und ich frage. Das sollte wohl noch erlaubt sein?

        1. Guten Tag,
          das Predigtverbot bestand doch schon vor dem später verhängten Verbot, sich „mündlich oder schriftlich“ zum Missbrauchsthema zu äußern.
          Zudem kann eine Predigt im Gottesdienst ohnehin nur mündlich gehalten werden.
          Außerdem hat der Bischof nicht einmal die Einschränkung „öffentlich“ erwähnt (also Pfr. Z. dürfe sich „in der Öffentlichkeit“ nicht mehr dazu äußern).
          Dem Wortlaut nach liegt es nahe, als ob er es überhaupt nicht mehr dürfe!
          Als Pfr. Zurkuhlen kürzlich von Medien zur aktuellen Lage in seiner Causa befragt wurde, erklärte er, hierzu dürfe er nichts mehr sagen.
          Im übrigen müssen sie mir nicht erklären, was Solidarität mit den Opfern bedeutet.
          Ich habe hier im CHRISTLICHEN FORUM selber Opfern von sexuellem Missbrauch durch Kleriker eine Stimme gegeben, z.B. Cordula Mohr, zudem zahlreichen Betroffenen von geistlichem Mißbrauch.
          In meinem Freundeskreis gibt es mehrere Opfer von sexuellen Übergriffen durch Priester.
          Ich fange damit nicht am Punkte Null an.
          Vielleicht ist Ihnen entgangen, daß ich Zurkuhlens Predigt im Artikel über die Gemeindeversammlung in der Hl. Geist-Kirche gerade in dieser Hinsicht kritisch beleuchtet habe.
          Sachkritik ist das eine, eine hysterische Treibjagd das andere.
          Der Bischof hat genug vor seiner eigenen Türe zu kehren, ich habe zwei Fälle genannt – da ging es um echte Übergriffe von Klerikern, nicht um verunglückte Äußerungen.
          Hier stimmen die Relationen hinten und vorne nicht mehr.
          Ende durch Durchsage und freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  2. Was Pfarrer Zurkuhlen seitdem geäußert hat, ist aber wirklich unter aller Kanone. Siehe hier: http://kath.net/news/68526

    Mag sein, dass der Bischof zu heftig reagiert, um sich selbst zu profilieren oder in den Augen der Öffentlichkeit reinzuwaschen. kath.net ist für meinen Geschmack sowieso so sehr auf Sensation aus und wähnt sich überdies auf einer moralisch unangreifbaren Warte.

    Aber selbst wenn man die Empörung von Genn und die Übertreibungen von kath.net weglässt: Die Aussagen von Pfarrer Zurkuhlen sind völlig inakzeptabel. Daran ändern irgendwelche überzogenen disziplinarischen Maßnahmen auch nichts.

    1. Ganz ehrlich, ich hatte diese Einstellung bei dem Herrn Zurkuhlen befürchtet. Nach dem Motto: Ist doch alles halb so wild, rehabiliert doch die angeblichen Täter! Und kein Wort des Bedauerns, geschweige denn der Emphatie zu den Opfern.

  3. Nach den letzten Informationen war der alte Pfarrer gelinde gesagt nicht besonders einfühlsam.
    Wer aber die Moral der kirchlichen Hierarchie in dieser Problematik verfolgte (z.B. auf https://www.lifesitenews.com/news), der hat den Eindruck: Moral nur auf Befehl, d.h. nach Windrichtung. Allein die Vorgänge um McCarrick machen schwindlig.
    Dass Bischof Genn den alten Herrn nun so völlig platt macht, dürfte der Sorge um das eigene Wohlergehen geschuldet sein. Vermutlich lässt er ihn nicht mal mehr auf 10 m an sich heran, um jeglicher „Kontaktschande“ zu entgehen. Aus diesem Holz werden keine Märtyrer geschnitzt. Basta!

  4. Man kann das Verhalten des Bischofs in der Tat so interpretieren, dass er sich, wie es Frau Küble formulierte, „als Supersaubermann (…) profilieren“ und vom o.g. früheren Versäumnis in der Causa Terlinden „ablenken“ will.

    Man kann es aber auch dahingehend interpretieren, dass der Bischof nach dem Versäumnis (und damit meine ich: riesengroßem Versäumnis) in der Causa Terlinden seine Lektion gelernt hat.

    Hoffentlich Letzteres.

  5. Die Frage ist: wozu braucht es im Kirchenrecht überhaupt so etwas wie ein Dekret? Ein Priester ist seinem Bischof doch sowieso zu Gehorsam verpflichtet.

    1. Guten Tag,
      es gibt eben verschiedene Stufen der Verbindlichkeit, auch im weltlichen Bereich steht das Grundgesetz über den sonstigen Gesetzen – und diese wiederum über den Verordnungen.
      Ein bischöflicher Brief mit einer Bitte oder Aufforderung zum Predigtverzicht ist kirchenrechtlich weniger verbindlich als ein bischöfliches Dekret, das eine „Maßnahme“ darstellt.
      Im übrigen sieht auch das Kirchenrecht keinen absoluten Gehorsam des Priesters gegenüber dem Bischof vor (der ja sonst willkürlich tun und lassen könnte, was ihm einfällt), weshalb es dem Priester ausdrücklich erlaubt ist, gegen ein bischöfliches Dekret in Rom Beschwerde einzulegen.
      Ich habe doch die Causa Pfr. Spätling als Beispiel dafür gebracht, daß der Bischof sein Predigtverbot zurücknehmen mußte.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  6. Soeben habe ich eine Mail an das Bistum geschrieben und darin meine Verwunderung ausgedrückt.
    Die Causa Spätling und den Fall Terlinden habe ich darin zur Sprache gebracht.
    Nun bin ich gespannt, ob eine Antwort erfolgt und falls ja, sie wahrscheinlich doch nur aus Satzbausteinen bestehen wird.
    Trotzdem, es ist wichtig, Kirchenleute die Reaktionen der Gläubigen auf ihre Entscheidungen wissen zu lassen.

  7. Die kirchenrechtlichen Hintergrundinformationen des Artikels lassen die scheinbar mildere Variante der schriftlichen Aufforderung zum Predigtverzicht in einem zweifelhaften, durchaus als hinterhältig interpretierbaren Licht erscheinen.
    Die Vergleichsfälle Pfarrer Spätling und Pfarrer Terlinden, auf die hier Bezug genommen wird, bringen Bischof Genn vollends um seine Glaubwürdigkeit.
    Den Weg des geringeren Widerstands zu gehen und sich den Ärger eines „schreienden Mobs“ vom Hals schaffen zu wollen, darf nicht Maßstab oberhirtlichen Handelns sein.
    Aufgrund der öffentlich bekannten Sachlage ist kein objektiver Grund erkennbar, der ein wie auch immer geartetes oder in die Wege geleitetes Predigtverbot für Pfarrer Zurkuhlen rechtfertigen würde.
    Der Ruhestandsgeistliche hat in Übereinstimmung mit der kirchlichen Lehre seinen Verkündigungsauftrag erfüllt; er hätte ihn sogar vernachlässigt, wäre er auf das grundsätzliche Gebot christlicher Verzeihung nicht eingegangen.
    Dass er von Opfern Vergebung „verlangt“ hätte, ist nicht belegt.
    Wenn auf „katholisch.de“ von einer „als frauenfeindlich wahrgenommenen Art und Weise“ der Schilderung Zurkuhlens die Rede ist oder beanstandet wird, er „habe durch seine Äußerungen bei vielen den Eindruck vermittelt, die katholische Kirche wolle Missbrauch durch Priester verharmlosen und nehme die Opfer nicht ernst“, dann handelt es sich um subjektive Auslegungen Einzelner, die nicht Grundlage eines Predigtverbots sein können, zumal ein schriftlicher (überprüfbarer) Redetext nicht vorliegt.

    In einer Zeit gesteigerter Erregtheit sowohl im politischen wie im kirchlichen Bereich ist man heute mit Fehlwahrnehmungen und vorschnellen Urteilen schnell bei der Hand. Hinzu kommen Denk- und Sprechverbote unter dem Deckmantel der politischen und theologischen Korrektheit. In diesen Kontext gehört auch der von Pfarrer Zurkuhlen geäußerte Gedanke, dass die „kirchlichen Hierarchen“ den Tätern (also ihren tief gefallenen „Brüdern“) einmal vergeben könnten.
    Über die Causa Zurkuhlen hinaus zeichnet sich (nicht nur im Bistum Münster) ein Bestreben ab, dass die Männer-Priester (anders gesagt: Angehörige des klerikalen „Missbrauchsstandes“) von murrenden bis rebellierenden Laienkatholiken domestiziert werden sollen, was sie in ihrer Predigt künftig noch sagen dürfen und was nicht.

    1. Ganz Ihrer Meinung, Herr May!
      Es erschüttert, so oft sehen zu müssen, wie die Hirten den Weg des geringsten Widerstandes gehen! Die Gefahr, als Märtyrer zu sterben, ist da äußerst gering.

      Causa Terlinden:
      Ein sexueller Übergriff hat mit hoher Wahrscheinlichkeit eine jahrelange Vorgeschichte. Erst wenn genügend Engramme im Hirn gesetzt wurden, kommt es zu erkennbaren Reaktionen. Das Fehlverhalten eines Pfarrers ist deshalb meist nur die „Spitze eines Eisbergs“ bzw. der Hinweis einer eingetretenen Chronifizierung.
      (Nebenbei: Ob ein Gesundheitsminister Spahn psychiatrische Hilfen für „Täter“ noch erlauben wird?)

    1. Nein, das kommt daher, wenn man versucht, dem Leib Christi eine Bürokratie überzustülpen. Statt dass sich der Herr Bischof einfach mit dem älteren Herrn persönlich trifft und mit ihm redet. um hernach Frieden zu stiften, macht er einen auf autoritär.

  8. Ich habe Predigten im Bistum Münster gehört, wo Grundaussagen unseres Glaubens relativiert und/oder geleugnet werden. So behauptet ein Pfarrer: „Die Hölle ist für uns Christen nicht relevant. Jeder(!) getaufte Christ ist automatisch im Reich Gottes.“
    Wenn dem so ist, dann ist Pfarrer Zurkuhlen, zusammen mit dem Bischof und mir dereinst sowieso im Himmel. Warum sollte er auf dieser Erde nicht predigen können was er will?

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