Datenschützer laufen Sturm gegen das neue Melderechtsgesetz, das der Bundestag Ende vergangener Woche verabschiedet hat.
Es sei „gesetzlicher Wahnsinn“, sagte Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, der Süddeutschen Zeitung.
Das neue Recht ermögliche „den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil“.
Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri bezeichnete den vorgesehenen Zugriff der Privatwirtschaft auf staatliche Daten als „unsäglich“.
Er forderte die bayerische Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen.
Die Kritik entzündet sich an Paragraph 44 des neuen Bundesmeldegesetzes; er ermöglicht es Adreßhändlern, Inkassofirmen oder der Werbewirtschaft, umfassend Daten aus den Registern der Meldeämter abzugreifen – nicht nur Namen und Titel, auch Anschriften, Geburtstage und frühere Namen sollen nicht tabu sein. In bestimmten Fällen ist gegen diese Datenweitergabe nicht einmal ein individueller Widerspruch möglich.
Das neue Gesetz muß noch den Bundesrat durchlaufen, um wirksam zu werden.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur
Er forderte die bayerische Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen.
Die Kritik entzündet sich an Paragraph 44 des neuen Bundesmeldegesetzes; er ermöglicht es Adreßhändlern, Inkassofirmen oder der Werbewirtschaft, umfassend Daten aus den Registern der Meldeämter abzugreifen – nicht nur Namen und Titel, auch Anschriften, Geburtstage und frühere Namen sollen nicht tabu sein. In bestimmten Fällen ist gegen diese Datenweitergabe nicht einmal ein individueller Widerspruch möglich.
Das neue Gesetz muß noch den Bundesrat durchlaufen, um wirksam zu werden.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur