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Die Mehrheit der Bürger hält das deutsche Rentenrecht für ungerecht

Pressemeldung des Verbands Familienarbeit:

53 % der Bürger/innen beurteilen das deutsche Rentensystem als ungerecht, weil Eltern benachteiligt werden, obwohl sie durch ihren „generativen Beitrag“ erst die Voraussetzung für das Umlagesystem schaffen. Couple photo - ADJ

Sie werden durch die Kosten für Versorgung und Erziehung der Kinder einerseits und Rentenbeiträge andererseits doppelt belastet und erhalten trotzdem in der Regel sogar niedrigere Renten als Kinderlose. Nur 24 % sehen diese Gerechtigkeitslücke nicht.

Das ergab eine aktuelle Umfrage (Juli 2014) des Meinungsforschungsinstituts YouGov (Köln) im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Befragt wurden 1022 repräsentativ ermittelte Erwerbspersonen im Alter von 18 bis 65 Jahren (Link unten).

Das Ergebnis zeigt, dass eine fast 60-jährige, von allen Bundestagsparteien und Bundesregierungen getragene Propaganda zugunsten unseres Rentenrechts den Bürgern das Gefühl für Gerechtigkeit nicht völlig austreiben konnte.

Ermutigend ist, dass in der Altersgruppe zwischen 18 und 25 Jahren diese Gerechtigkeitslücke sogar von 57% gesehen und nur von 17 % geleugnet wird, obwohl diese jungen Erwachsenen meist noch keine Kinder haben. 1511

Als Verband Familienarbeit sehen wir, dass unsere seit Jahrzehnten erhobene Forderung nach einer angemessenen Gegenleistung für die Erziehungsarbeit der Eltern auch von der Mehrheit der Bürger/innen für berechtigt gehalten wird.

Politik und Leitmedien spiegeln dagegen nicht die Auffassung der Bevölkerungsmehrheit wieder.

Da der Auftraggeber der Umfrage DIA auch als Lobby der Finanzwirtschaft gelten kann, drängt sich der Verdacht auf, dass zusätzliche private Vorsorge propagiert werden soll. Angesichts der Enteignung der Eltern durch das geltende Rentenrecht verfügen aber gerade sie über weniger finanzielle Mittel und wären daher bei privater Vorsorge nochmals benachteiligt.

Eine Korrektur kann nur innerhalb des Umlagesystems erfolgen, das nicht nur den Rentnern, sondern ebenso den Kindern und Erziehenden soziale Sicherheit bieten muss. Das kann z.B. geschehen durch eine Kindergrundsicherung und ein Erziehungsgehalt während der ersten Lebensjahre, das wahlweise auch zur Finanzierung einer Fremdbetreuung nach den Vorstellungen der Eltern verwendet werden kann, wenn sie weiter außerhäuslich erwerbstätig sein wollen.

Link zur Umfrage: http://www.dia-vorsorge.de/fileadmin/userfolders/downloads/pdf/DIA-Umfrage_Gerechtigkeit_im_Rentensystem_2.Quartal_2014.pdf

Verband Familienarbeit e.V.
Dr. Johannes Resch

 

Kommentare

Eine Antwort

  1. Mag eine sinnvolle Maßnahme sein.

    Aber: Wie ist das Rentenrecht konstruiert? Benachteiligen die die Familien, weil sie böswillig sind?

    Wohl nicht.

    Sondern sie richtigen sich mit Abweichungen an dem Prinzip aus, daß die einen einzahlen und die anderen was entsprechend ihrer seinerzeitigen Einzahlung ausgezahlt bekommen (nur im Umlaufverfahren und nicht als verzinsliche etc. Anlage).

    Und die Eltern mit Kindern, die deswegen nicht einzahlen konnten? Nun – wenn wir den Gedanken weiterspinnen – die haben Kinder: die *ganz* althergebrachte Altersvorsorge. In logischer Folgerung müßte man es für keinerlei Schande halten, daß die Eltern selbstverständlich von den Kindern einen Unterhaltsbeitrag höflich erbitten und gegebenenfalls auch mit Nachdruck einfordern; es dürfte dann nicht als ihre Pflicht gelten, allein von ihrer Rente zu leben.

    Ob
    a) die Kinder sich angesichts besagter Rentenbeiträge wie auch der Steuerlast und so fort eine solche Unterstützung überhaupt leisten können (wenn wir von ihnen keine Askese fordern, was wir auch nicht sollten),
    b) ob nicht der Gedanke, daß man eben genau die Rente im Alter erhält, soweit Wurzeln geschlagen hat, daß auf Unterstützung der Eltern durch die Kinder gar nicht kommt (außer auf dem Bettelweg),
    steht auf einem anderen Blatt. Aber der Hintergrund des Rentensystems ist schon zumindest zu bedenken, denn – aus gerade solchen Gründen – stellt sich das mir nämlich nicht ein „alles in Staatshand!“, sondern ein „eine grundständige Versorgung bitte in Staatshand!“ dar.

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