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Dr. Penners Post zum Problemfall Islam

Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

OFFENER BRIEF an die Richterin Becker-Jastrow,  Amtsgericht Fürth 

Sehr geehrte Frau Becker-Jastrow,

Sie haben am 21.12.2018 einen Bürger verurteilt wegen Kritik am Islam (AZ 421 Cs 403 Js 58658/16). Es entsteht die Frage, ob dem Urteil ausreichende Sachkenntnisse bezüglich des Islams zugrunde lagen.
Ich möchte deshalb auf einige Fakten hinweisen:

1. Das Grundgesetz basiert auf den Menschenrechten: „Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1 bis Art. 19) fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat.“ (Wikipedia)

2. „Islam“ bedeutet Unterwerfung unter die Lehre des arabischen Kaufmannes Mohammed. Diese Lehre ist unabänderlich im Koran festgelegt. Es gibt Varianten des Islams. Auch werden die Vorschriften des Islams unterschiedlich befolgt. Es gibt jedoch nur einen einzigen Islam, weil es nur einen einzigen Mohammed gab und weil es nur einen einzigen Koran gibt. Der Koran ist nichts reformierbar. 

3. Die „Organization of Islamic Cooperation“ (OIC) dürfte die wichtigste und einfußreichste islamische Organisation sein. Diese Organisation besteht aus 57 islamischen Staaten und nimmt für sich in Anspruch, die islamische Welt zu repräsentieren. Charakteristisch für den Islam sind nicht das Verhalten von Moslems in der Diaspora, sondern die Beschlüsse der OIC und der islamischen Rechtsschulen.

4. Die OIC hatte auf ihrer Kairoer Konferenz 1990 festgelegt, daß nur solche Menschenrechte anerkannt werden, die der Scharia entsprechen, also der auf dem Koran beruhenden islamischen Rechtsauffassung. Der Islamwissenschaftler Carsten Polanz, Universität Bonn, hat hierüber berichtet (https://www.igfm.de/die-kairoer-erklaerung-der-menschenrechte-im-islam/).

5. Der für jeden Moslem bei Strafe verbindliche Koran, der göttliche Autorität beansprucht, ist demnach für Moslems dem Grundgesetz übergeordnet. Der Koran verbietet Moslems die Integration in unsere Gesellschaftsordnung. Der Islam dürfte deshalb grundgesetzwidrig sein. Augenscheinlich ist das Verhalten von Moslems von ihrem Anteil an der Bevölkerung abhängig.  Zu unterscheiden ist zwischen dem tatsächlichen Verhalten der Moslems und dem durch die Ideologie des Islams geforderten Verhalten.

6. Der Koran fordert zur Anwendung von Gewalt gegenüber Nichtmoslems auf (siehe www.fachinfo.eu/fi033.pdf). „Islamismus“ muß deshalb als angewandter Islam aufgefaßt werden. Der Koran gebietet den Moslems im Namen der islamischen Gottheit, Dieben die Hände abzuhacken (Sure 5:38). Das ist eine Aufforderung zu einer gesetzwidrigen Handlung, was nach unserem Strafgesetz verboten ist. 

7. Die Wertschätzung der Sunna verdeutlicht, daß Mohammed für jeden Moslem das verbindliche Vorbild ist. In Medina hatte Mohammed ein schauerliches Judenmassaker veranstaltet. Der jüdische Stamm der Banu Quaynuqa lehnte eine Zwangsbekehrung zum Islam ab:  „Die Männer wurden gebunden, und der ganze Stamm wurde nach Syrien verbannt“.

Nach Konflikten mit dem jüdischen Stamm Banu Nadir wurde auch dieser vertrieben. Der dritte in Medina ansässige jüdische Stamm, die Banu Qurayza, wurde vernichtet. Muhammad ließ in deren Stadt Massengräber ausheben, „dann wurden die Juden zu ihm geführt und bei den Gräbern enthauptet – insgesamt 600 bis 900 Männer. Die Hinrichtung dauerte den ganzen Tag über… Die Frauen und Kinder wurden zum größten Teil in Medina versteigert, die übrigen in Syrien und in Nadjd.“   (Quelle: J. Bouman: Der Koran und die Juden; Darmstadt 1990).

8. Werbung für die NSDAP ist (zu Recht) verboten. Der Islam hat mit der NSDAP in der Judenverfolgung zusammengearbeitet. Es gab eine islamische Waffen-SS-Division. Hitler: „Die einzigen, die ich für zuverlässig halte, sind die reinen Mohammedaner“ (https://www.welt.de/geschichte/plus170586818/Im-Auftrag-Hitlers-und-des-Propheten.html).

9. Beunruhigend ist die islamische Judenfeindlichkeit in Deutschland. In bestimmten Stadtteilen können Juden keine Ladengeschäfte eröffnen. Jüdische Schüler müssen ihre Identität verbergen. Jüdische Embleme können nicht gezeigt werden. Der Offenbacher Stadtschulsprecher mußte sein Amt aufgeben, weil er Jude ist. (…)

10. Beunruhigend ist, daß taditionelle christliche Bräuche wegen Moslems aufgegeben werden.

11. Beunruhigend ist es, daß die Bundesregierung als Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz einen Moslem ernannte (https://www.jungewelt.de/artikel/343807.verbindungsoffizier-des-tages-sinan-selen.html).
 

Ich bitte Sie um Mitteilung, ob diese Sachverhalte bei der Urteilsverkündigung bekannt waren. 
Aus beruflichen Gründen bin ich gesetzlich verpflichtet, das Grundgesetz zu verteidigen. Ich verbreite deshalb Kopien dieses Schreibens, weil der demokratische Rechtsstaat erhalten bleiben muß.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

 

Kommentare

25 Antworten

  1. Genozid an Christen erreicht Alarmierende Ausmasse von Raymond Ibrahim 3. Juni 2019 Englischer Originaltext: Genocide of Christians Reaches „Alarming Stage“ Übersetzung: Daniel Heiniger

    https://de.gatestoneinstitute.org/14334/genozid-christen

    https://de.gatestoneinstitute.org/

    Meinung » Gastkommentar Thilo Sarrazin: „Wenn ich SPD-Parteivorsitzender wäre …“ Von Thilo Sarrazin / Gastautor4. Juni 2019 Aktualisiert: 5. Juni 2019 13:22 Gerade die typische Klientel der SPD ist jene Gruppe, die unter ungesteuerter oder fehlgesteuerter Migration am meisten leidet. Die SPD lässt ihre ehemaligen Stammwähler dort alleine, wo sie am nötigsten gebraucht würde.

    https://www.epochtimes.de/meinung/gastkommentar/thilo-sarrazin-wenn-ich-spd-parteivorsitzender-waere-a2905878.html?meistgelesen=1

      1. Historische Tatsache ist auch, dass die Christen und die katholische Kirche häufig für Verbrechen beschuldigt werden, die sie gar nicht oder so nicht begangen haben oder die ihnen von anderen untergeschoben wurden und von anderen unter dem Deckmantel des Glaubens unter christlichen Namen und dem scheinbaren Namen der Kirche begangen wurden. Siehe etwa auch die Historiker Chesterton und Prof. Egon Flaig und Thomas E. Woods und Gustav Ruhland und Robert Spencer usw. dazu.
        Sieh etwa auch die kriminellen Gewalt-Geschichte des Islam – so etwa auch Jaya Gopal Buch „Gabriels Einflüsterungen“. Siehe auch den Historiker Michael Hesemann im Netz-
        So waren die historische Geschehnisse etwa um die Philosophin Hypathia und deren Tod historisch nachweisbar, ich habe es selbst in der Universitätsbibliothek nachgelesen und nachrecherhiert, anders als im Film „Agora – die Säulen des Himmels“ dargestellt.
        Siehe ferner auch die Tatsache, dass Profiteure und Antreiber der eher neuzeitlichen Hexenverfolgungen auch Mitglieder freimaurerischer und teilweise auch templerischer Kaufmanns-Logen waren, lokale und regionale Eliten also wie reiche Grosskaufleute und Geldverleiher und Bankiers und Wucherer und Fernhandeskaufleute und Patrizier und Großbauern und Großgrundbesitzer etwa, so gehörten etwa auch die Fugger in Ausburg, die ihre Bankiers-Ausbildung und Bankkaufmanns-Lehre im liberalen Venedig machten, einer venezianischen freimaurerischen Kaufmanns-Loge an. Auch viele reiche Patrizier-Familien in den Hanse-Städten waren, wie auch die Fugger in Augsburg Mitglieder in diesen Kaufmanns-Logen und schafften zusammen mit den Fuggern in Augsburg 1450 bis 1500 das mittelalterliche Schwundgeld-System der Brakteaten-Währung im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und auch die übrigen europäischen Schwundgeld-Systeme ab und führen den Zins-Wucher wieder ein, was zu großer Armut in Augsburg und Umgebung führte.
        Vorher gab es während des gesamten Mittelalters keine Deflation als Geldverknappung, wohl aber Inflation, womit sich etwa der große christliche Neuplatoniker und Scholastiker Nikolaus von Oresme beschäftigte, siehe auch das Buch von Dr. Hans Weitkamp „Das Hochmittelalter – ein Geschenk des Geldwesens“ – auch als Online-PDF im Netz erhältlich und lesbar. Die venezianisch-lombardischen Bankiers (siehe noch heute „Lombard Street“ in England) plünderten in der Renaissance in Norditalien ganze Landstriche aus, bevor die Kirche auch nur einigermaßen wieder Ordnung schaffen konnte, und plünderten und wucherten dann wieder im Rheinland weiter und stürzten es ins kapitalistische bzw. raubtierkapitalistische wucherische finanzkapitalistische Chaos.
        Siehe auch Prof. Gustav Ruhland als Historiker.
        So kam das neuzeitliche Großbürgertum Europa an die Macht und zu ausbeuterischem kapitalistischen Reichtum. Es waren auch schon im Mittelalter und der Renaissance nur die christlichen Humanisten, welche sich auch für soziale Gerechtigkeit und karitative Maßnahmen und soziale Fürsorge und soziales Miteinander und die Armen einsetzten. Die übrigen großbürgerlich liberalen Humanisten waren Kapitalisten und wollten zwar politische und gesellschaftliche und bürgerliche Freiheiten und Liberalisierung und Freiheiten von Beschränkungen, aber keineswegs sozialen Ausgleich und waren schon immer gegen das Wucher-Verbot, siehe dazu auch das freimaurerisch-liberale Venedig, der größte Sklavenmarkt Europas, der einzige Ort in Europa, wo auch mit christlichen Sklaven gehandelt wurde. Dort wurde um 900 nach Christus die ideologisch liberale Freimaurerei in Europa begründet, und nirgendwo waren die Wucher und Bankiers und Geldverleiher und Patrizier mächtiger und gnadenloser und räuberischer als in dieser Oligarchie und Schein-Republik der Oligarchen und Plutokraten, dieser verschlagenen „Stadt der Masken“ usw.
        Siehe dazu auch die THemen-Hefte des GEO-Magazin aus der Schweiz. http://www.geo.de

      2. Die Herrschaft des Unrechts: Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien (Deutsch) Gebundene Ausgabe – 20. September 2018
        von Ulrich Vosgerau (Autor)

        Die Bundesregierung handelt rechts- und verfassungswidrig!

        Wie konnte Deutschland sich in wenigen Jahren von einem mustergültigen, geradezu perfekten und dafür in der ganzen Welt bewunderten Rechts- und Verfassungsstaat in ein Land verwandeln, in dem sich die Regierung nicht mehr um Recht und Verfassung kümmert und das Parlament dazu schweigt?

        Die Herrschaft des Unrechts – unter diesem Titel veröffentlichte Ulrich Vosgerau im Herbst 2015 einen Aufsatz im politischen Monatsmagazin Cicero, der mit der Grenzöffnungspolitik der Bundesregierung hart ins Gericht ging. Der Titel des Aufsatzes wurde dann durch den bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse popularisiert.

        In diesem Buch legt Ulrich Vosgerau nun eine Analyse der seit Sommer 2015 andauernden Flüchtlingskrise vor, die von anhaltenden Rechtsbrüchen der Bundesregierung geprägt ist. Dabei werden die juristischen Hintergründe des Asylrechts im europäischen Kontext allgemein verständlich erklärt.

        Die Arroganz der Macht

        Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage nach den eigentlichen Hintergründen der Asylkrise und welche Rolle die Massenmedien dabei spielen.

        Die Herrschaft des Unrechts setzt eine Kultur des Lieber-den-Mund-Haltens voraus. Warum aber zum Beispiel auch Hochschullehrer sich so verhalten, statt das Unrecht beim Namen zu nennen, obwohl es doch in Deutschland keinen Polizeistaat gibt, erklärt Ulrich Vosgerau in diesem Buch.

        »In seinem Buch stellt Vosgerau noch einmal präzise und allgemeinverständlich dar, wie in der EU und in Merkel-Deutschland systematisch Recht und Gesetz gebrochen wird. Ein Kompendium für alle, die in der Diskussion unwiderlegbare Argumente gegen die illegale Einwanderung brauchen.« Vera Lengsfeld

        »Das Buch ist ein Lehrstück, wie koordiniert Kritiker zum Schweigen gebracht werden.« Roland Tichy

        »Entstanden ist ein tiefenscharfer Bericht zur Lage einer von ihren >Eliten< verratenen Nation, dem die weiteste Verbreitung zu wünschen ist.« Junge Freiheit

    1. Aus Ihrem Link:

      „Bis heute ist unklar, ob die sieben Trappisten tatsächlich von ihren Entführern oder aber vom algerischen Militär und Geheimdienst getötet wurden.“

      Aber sei´s drum. Der springende Punkt für Christen ist, dass das Martyrium um Jesu Willen eine besondere Verheißung im ewigen Leben bei Gott hat. Damit verfehlen diejenigen, die Christen um deren Glauben willen ermorden, ihr Ziel. Und deshalb müssen sich Christen nicht vor Verfolgung fürchten.

  2. Zum Beitrag von „Zuhörer“ am 14. Februar 2019 um 08:04:

    Das ist mein zweiter Versuch.

    Leider nehmen „Zuhörer“ und Herr Dr. Penner keine faktenbasierte Stellungnahme im Fall von Herrn Cran vor. Ich darf das daher selbst tun:

    Herr Cran bezeichnet alle Muslime als „Koraner“ und spricht diesen pauschal ein Bleiberecht in Deutschland ab. Deutsche Muslime sollen ausgebürgert und zusammen mit nicht deutschen Muslimen allein ihrer Religionszugehörigkeit wegen abgeschoben werden. Es wird sogar das Existenzrecht von Muslimen weltweit in Frage gestellt:

    „Wer dem Islam angehöre, – der Trauerredner Cran sprach hier wieder vom „Koranertum“ – könne kein deutscher Staatsbürger sein, wer es ist, sei auszubürgern. Entsprechend darf auch keiner dem Militär oder der Verwaltung angehören. Mit Stürzenberger war er sich sogar einig, das auf dem ganzen Planeten kein Platz für das „Koranertum“ sei.“

    https://www.endstation-rechts-bayern.de/2018/04/bachmann-und-stuerzenberger-in-muenchen-pegida-teilnehmerzahl-brach-stark-ein/

    Das ist natürlich rechtsstaats- und verfassungswidrig und Öl auf die Mühlen fanatisierter Moslems. Und dass dann solche Äußerungen als Volksverhetzung verfolgt werden, dürfte niemanden wirklich überraschen.

    Im Ergebnis ist das meines Erachtens vergleichbar mit den Forderungen Ende der 20er, Anfang der 30 Jahre des 20. Jahrhunderts in Deutschland, alle Juden ihres Glaubens wegen zu deportieren. Dies geschah, bevor man dann die grauenhafte sog. „Endlösung“ der völligen physischen Vernichtung von Juden ersann. Nur geht es diesmal nicht um Juden, sondern um Muslime.

    Dazu kann es für einen deutschen Demokraten keine zwei Meinungen geben. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen Menschenrechte von Muslimen und muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpft werden.

    Ich als Christ halte rein gar nichts vom Koran mit Ausnahme der Suren, die zu Barmherzigkeit und Hilfe für die Armen aufrufen. Deshalb darf ich aber Muslime nicht pauschal bekämpfen. denn unser Kampf ist nicht gegen Fleisch und Blut. Gott liebt alle Muslime und möchte, dass sie zum Glauben an Jesus Christus finden.

    Dass ist es, was Christen zuerst umtreiben sollte – dass das Erlösungswerk Jesu am Kreuz reiche Frucht bringt.

    1. Islamisierung und Islamismus und Islamisten und Migration und Sharia und Dhimmi-System und so weiter

      https://de.gatestoneinstitute.org

      https://philosophia-perennis.com/

      https://philosophia-perennis.com/pp-thema-islamisierung-und-migration/

      Schwedens selbstverschuldetes Chaos von Judith Bergman • 7. Juni 2019

      https://de.gatestoneinstitute.org

      Nigerianische Christen flehen Donald Trump um Hilfe gegen die Islamisten an usw.

      https://philosophia-perennis.com/2019/06/09/nigerianische-christen-flehen-trump-um-hilfe-gegen-islamisten-an/

  3. Die Ausführungen von Herrn Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner halten einer Überpüfung im Wesentlichen nicht stand. Das ergibt sich aus folgendem:

    1. Bei den Menschenrechten erwähnt der Autor ein zentral wichtiges Grund- und Menschenrecht nicht:

    Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO:

    Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden.

    Fast wortgleich ist dazu Art. 9 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

    Art. 4 Grundgesetz

    1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    Nachdem der Autor angeblich „aus beruflichen Gründen … gesetzlich verpflichtet“ ist, „das Grundgesetz zu verteidigen“ ist diese Unterlassung besonders schwerwiegend.

    Bei aller teilweise berechtigten Kritik am Islam können die Grundrechte der Muslime nicht einfach vom Tisch gewischt werden. Sie sind zu beachten und jedenfalls IN IHREM KERN zu schützen. Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

    2. Es gibt KEINEN einzigen Islam. Der Autor widerspricht nicht nur sich selbst, wenn er zumindest verschiedene „Varianten“ des Islam einräumt. Er widerspricht auch gesicherter Islamforschung wie sie beispielsweise von Frau Dr. Schirrmacher betrieben wird. Beispielhaft zu erwähnen sind die Religionsfeindschaft zwischen Sunniten und Schiiten und z.B. die Aleviten. Innerislamische Konflikte verursachen übrigens die weitaus größte Zahl an Opfern weltweit. Und es sind Muslime, die davon mehrheitlich betroffen sind.

    Entgegen den Behauptungen des Autors wird der Islam nicht nur aus dem Koran gespeist, sondern aus vielen anderen Quellen. Der Koran ist auch NICHT widerspruchsfrei, was die Frage von Gewaltanwendung und Glaube betrifft. Er ist vielmehr ambivalent und widersprüchlich und daher der Manipulation zugänglich.

    Schließlich ist festzuhalten, dass – übrigens wie im Christentum im Hinblick auf die Bibel – sich keineswegs alle Muslime verpflichtet sehen, einer fundamentalistischen Koranauslegung zu folgen.

    3. Auch der Vatikan hat die Unterzeichnung der UN-Menschenrechtscharta abgelehnt. Die Problematik bei allen monotheistischen Religionen besteht darin, dass sie sich auf Gott als obersten Gesetzgeber berufen. Folgerichtig stehen die Gebote dieses Gottes höher als menschliche Rechtsetzung. In der Bibel lesen wir, dass man Gott mehr gehorchen müsse als den Menschen. Der christliche Widerstand im 3. Reich fußte auf dem gleichen Grundgedanken: Das, was bei Gott Unrecht ist, kann nicht Recht sein, auch wenn menschliche Gesetze es einfordern. Das von Jesus ausgerufene Reich Gottes stellt die Ethik des christlichen Glaubens ebenfalls über säkulare Ver- und Gebote.

    Diese Problematik bezieht der Autor in seine Überlegungen nicht ein.

    Nachdem das Christentum ca. 1.200 Jahre, von Constantin bis zur Reformation, in Europa im Wesentlichen staatliche Gesetzgebung dem christlichen Ideal gleichstellte – jedenfalls nach katholischem Verständnis – und dies auch mit Gewalt durchzusetzen verstand, sieht es sich nun mit einer Welt konfrontiert, die ihre Grundüberzeugungen nur noch teilweise dem christlichen Ethos entnimmt. Es hat sich zum Glück aber im Christentum die Auffassung durchgesetzt, dass man Widerstand dagegen nicht gewaltsam austragen darf. Diese Einsicht ist im Islam noch nicht allgemein verbreitet. Dies aber bedeutet NICHT, dass Muslime grundsätzlich einer fundamentalistisch islamistischen Koranauslegung das Wort reden, die Gewalt gegen andersgläubige einfordert.

    4. Der Hinweis auf historische Gräueltaten durch Muslime ist genauso wenig hilfreich wie der Hinweis auf Gewaltexzesse von Christen im Laufe der Geschichte. Beides belegt lediglich die Sündhaftigkeit des Menschen und seine „Fähigkeit“, Religion als Deckmantel für solche Bestrebungen zu nutzen.

    5. Unrichtig ist weiter, dass der Autor wachsenden Antisemitismus in Deutschland einseitig Muslimen zurechnet. Auch hier wird er der Komplexität des Problems nicht gerecht.

    6. Welche angeblich „christlichen Bräuche“ angeblich wegen Muslimen aufgegeben werden, ist nicht ersichtlich.

    7. Falsch und irreführend ist schließlich die Behauptung zu Sinan Selen, dem Vizechef des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Mann ist weder Moslem noch hat er in seiner bisherigen Tätigkeit irgend einen Anlass gegeben, an seiner Verfassungstreue und seinem Einstehen für den demokratischen Rechtsstaat zu zweifeln.

    https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsschutz-vize-101.html

    Selbst wenn er Moslem wäre – wie nicht – wäre das seine Privatsache und von Art. 4 Grundgesetz gedeckt.

    Die Ausführungen des Herrn Dr. Penner erweisen sich daher nach meiner Überzeugung als im Ergebnis unzutreffend.

    Dazu kommt, dass er nicht mit einem Wort begründen kann, was diese Ausführungen mit dem angesprochenen Urteil vom 21.12.2018 zu tun haben sollen.

    Ich hoffe, dass in diesem Forum auch eine kritische Stellungnahme wie diese veröffentlicht wird, wie dies in einer Demokratie üblich sein sollte

    1. Guten Tag,
      was soll hier der überflüssige Schlußsatz? Ist Ihnen entgangen, daß es sich bei Ihnen nicht um die erste kritische Stellungnahme unter diesem Artikel handelt? Abgesehen davon veranlasst mich auch Ihr Hinweis auf „Demokratie“ nicht zur Veröffentlichung von Kommentaren, denn was hat „Volksherrschaft“ mit meiner Verantwortung als Seitenbetreiberin zu tun? Wird diese Verantwortung „demokratisch“ aufgehoben? Schreiben Sie auch dem Chefredakteur einer Tageszeitung einen Leserbrief (noch dazu anonyom!), er „sollte“ Ihre Zuschrift „demokratie-üblich“ veröffentlichen? Der wird Ihnen was geigen! (Demokratie-üblich ist, daß man zu seinen Ansichten mit Namen einsteht!)
      Beschränken Sie sich auf die Sache und unterlassen Sie derartige „Hinweise“ mit dem Versuch einer subtilen Druckausübung, einmal abgesehen davon, daß dies angesichts von tausenden (!) kritischen Leserkommentaren hier im CF schlicht überflüssig ist.
      Felizitas Küble

      1. Liebe Frau Küble,

        ich werde hier nicht auf Ihre Aufforderungen an mich eingehen. Und auch nicht darauf, dass „Demokratie“ sich nicht in dem Begriff „Volksherrschaft“ erschöpft, sondern dass das Demokratieverständnis bezogen auf eine innere Haltung oder Überzeugung weit darüber hinausgeht.

        Keinesfalls leugne ich Ihre Verantwortung als Seitenbetreiberin. Ganz im Gegenteil. Und da sie nicht dem NetzDG unterworfen sind (dazu bräuchten Sie zwei Millionen Nutzer) dachte ich in meiner Naivität, dass ich zu Recht an ihr Demokratieverständnis appellieren darf.

        Es tut mir leid, falls ich Sie da falsch eingeschätzt habe.

        Wenn Sie anonyme Zuschriften nicht wollen, möchte ich folgendes zu bedenken geben:

        1. Ihr Blog sieht die Teilnahme als anonymem Nutzer vor.
        2. Wenn hier statt „Anonymous“ ein Name stünde wie „Hans Meier“ oder ein Nickname wie z:B. „truckeropa“ oder „Zuhörer“, wäre ja keineswegs immer klar, um wen es sich wirklich handelt. Dies wird aber nicht kritisiert.

        1. Guten Tag,
          Ihre Belehrungen sind durchaus unnötig. Natürlich kann hier anonym oder pseudonym mitgeschrieben werden. Daß Nicknamen nicht dem Klarnamen entsprechen, weiß ich auch. Ich schrieb als Vergleich, daß Sie z.B. dem Chefredakteur einer Tageszeitung auch nicht in dieser Weise kommen könnten, erst recht nicht anonym. Darum ging es allein.
          Wie Sie sahen, war Ihr Appell an mein „Demokratieverständnis“ schlicht überflüssig, da Ihr Kommentar sowieso veröffentlicht wurde. Nur benötige ich dazu kein pseudo-argumentatives Druckmittel von Ihnen.
          Freundlichen Gruß und Ende der Debatte, ich dreh mich nicht weiter im Kreis mit Ihnen.
          Felizitas Küble

    2. Christen sind unter dem Neuen Bund des Neuen Testamentes nach Jesus Christus, und im Christentum gibt es auch die Verschwisterung der christlichen Theologie mit der griechischen Philosophie. Siehe dazu auch die Logos-Theologie nach Justin dem Märtyrer als Kirchenlehrer und Kirchenvater und nach dem Heiligen Irenaeus von Lyon, der diese von ihm übernahm und weiterentwickelte,und nach Philo(n) von Alexandrien als jüdischen Theologen und Merkaba-Mystiker.

  4. Was war dem vorausgegangen, worin bestand die Kritik am Islam, in welchem Zusammenhang bzw. wo wurde sie geäussert? Kann das jetzt jedem passieren, der seine Meinung sagt? Kann ich jetzt auch verklagt werden, wenn ich mich über (die gewesenen) skandalösen Zustände innerhalb der kath. Kirche öffentlich äussere? Oder gilt das nur einseitig? Gibt es einen Link zu dem Urteil?

      1. Das hat mit dem Fall, wogegen sich Herr Dr. Penner richtet, nichts zu tun. Aber wenn Sie schon den Fall des Herrn Ralf Madach heranziehen, wäre es doch sinnvoll, die Begründung des Strafbefehls zu kennen, welche ich aus einem nachstehend angegebenen Video zitiere, in dem der Text des Strafbefehls etwa ab Minute 1 wie folgt gezeigt wird:

        „Zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem 01.01.2018 und dem 15.03.2018 veröffentlichten Sie auf Ihrem von jedermann einsehbaren Facebook-Profil „Ralf Kurt Madach“ folgenden Kommentar:

        ‚Der Islam ist nicht nur eine gefährliche, satanische und mörderische Sekte, sondern eine faschistoide und imperialistische Ideologie der Unterdrückung und des Terrors! Dies sollte eigentlich jedem normal denkenden und halbwegs intelligentem Menschen klar sein! Die sogenannten Flüchtlinge, Emigranten usw. alles Moslems sind im eigentlichen Sinne Invasoren, die unser christlich-jüdisch geprägtes Abendland erobern und letztlich in ihrem Sinne unterwerfen wollen! Ja, und wer sich dann nicht zum Islam bekennt, wird massakriert werden, so wie dies der IS uns täglich vormacht! Ihr naiven Gutmenschen, ihr Arschkriecher und Islam-Versteher, wacht endlich mal auf, sonst werdet ihr ebenfalls vom Islam und seiner grauenvollen und Menschenverachtenden Scharia zermalmt werden!!!‘

        Damit wollen Sie allen in Deutschland lebenden Geflüchteten und Moslems das Recht absprechen als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben.

        Vergehen, strafbar nach §§ 130 Abs. 1 Nr. 2, 166 Abs.2, 52 StGB“

        Ende des Zitats.

        https://www.youtube.com/watch?time_continue=91&v=v3LrlW5D0uM

        Herr Madach entschuldigt seine selbst eingeräumte „Übertreibung“ damit, er sei wegen des Anschlags auf den Breitscheidplatz in Berlin aufgebracht gewesen.

        Festzuhalten ist allerdings, dass der Anschlag sich am 19.12.2016 ereignete. Der fragliche Facebook-Eintrag von Herrn Madach wurde frühestens am 01.01.2018, also mehr als ein Jahr später veröffentlicht. Eine unmittelbare Betroffenheit lag daher zeitlich nicht vor.

        § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB, der hier als verletzt angesehen wird, bestimmt folgendes:

        „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft.

        Diese rechtliche Würdigung ist nach meiner Rechtsauffassung nicht zu beanstanden, denn Herr Madach setzt Muslime in Deutschland den Terroristen der IS gleich, indem er behauptet, alle Moslems wollten wie die IS unseren Kulturraum erobern und dort eine islamistische Schreckensherrschaft errichten.

        Diese Behauptung ist nicht nur verleumderisch, sie hetzt auch pauschal gegen Muslime und ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

        Jetzt bin ich mal gespannt, Frau Küble, ob Sie dazu in der Lage sind, diesen sachlich gehaltenen Beitrag zu veröffentlichen.

    1. Fürth – Die Aburteilung des wegen „Volksverhetzung“ angeklagten Aktivisten Ernst Cran geht in die nächste Runde. Während Vergewaltiger oft monatelang auf den nächsten Prozess warten dürfen, ist man bei der Aburteilung missliebiger Regimekritiker wesentlich schneller. Keine zwei Monate nach dem Prozess gegen den ehemaligen Pegida-Redner und ehemaligen evangelischen Pfarrer, der mit einer vierstelligen Geldstrafe endete, wird nun der Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit in einem Berufungsverfahren wieder aufgerollt.

      Dieses findet am Dienstag, 26. Februar, im Landgericht Nürnberg Fürth, um 9 Uhr im Sitzungsaal 226, zweiter Stock, statt. Das Gericht befindet sich in der Fürther Straße 110. Der Prozess ist öffentlich – „Prozessbeobachter“ sind ausdrücklich erwünscht.

      https://www.journalistenwatch.com/2019/02/07/nach-terror-kritik/

  5. Ein merkwürdiger Mann !
    Kürzlich wurde der Islamkritiker Ernst Cran zu einer ziemlich hohen Geldstrafe verurteilt.

    „Sie war mir immer entweder zu fromm oder nicht fromm genug“, beschreibt der evangelische Theologe seinen Clinch mit der bayerischen Landeskirche, der sich bald einstellte. Irgendwann 1998 zerlegte Ernst Cran in einer Predigt das Apostolische Glaubensbekenntnis und kam auf nicht sehr viele Punkte, die ihm noch überzeugend und glaubwürdig erschienen, angefangen bei der „hanebüchenen Trinitätslehre – dem einzigen Punkt, wo ich mit dem Islam übereinstimme“. Der ganze „sühnetheologische Schuldkomplex“ sei „theologischer Hokuspokus“, höhnt er, er könne sich als „Jesuaner“, aber nicht mehr als Christ bezeichnen. „Jesus ja, Christus never“, sei seine Devise, oder in Abwandlung des Lutherworts „alles, was Jesum treibet“.

    https://www.sonntagsblatt.de/artikel/menschen/ernst-cran-vom-pfarramt-auf-die-pegida-buehne

    1. Das sind nun eben die verheerenden irrationalen Folgen der Vernachlässigung der christlichen Logos-Theologie, vor allem auch im Theologie-Studium und bei den Theologen.
      Siehe auch die wiederentdeckte Mysterien- und Bogumil-Theologie nach dem Benediktiner Odo Casel und das internationale Schiller-Institut und „Philosophia Perennis“ als Weblog des Theologen und Journalisten und Philosophen David Berger

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